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Kryptosteuer von 25 Prozent: Klingbeil legt Gesetzesentwurf vor

Technologie

Pro Person soll ähnlich wie bisher ein jährlicher Freibetrag gelten. Derzeit liegt dieser bei 1000 Euro.

Die sogenannten Tauschkryptowerte wie Bitcoin, Ether und andere fielen bislang nicht unter die Abgeltungsteuer. Gewinne waren nach Ablauf einer sogenannten Spekulationsfrist von einem Jahr steuerfrei.

Das BMF erwartet sich aus der Regelung Einnahmen von rund 350 Millionen Euro. Das geht aus einem Gesetzentwurf hervor, der dem SPIEGEL vorliegt. Zuerst hatte die »Welt« darüber berichtet.

Kryptogewinne sollen sich mit anderweitigen Verlusten verrechnen lassen

Im Rahmen eines Aktionsplans, den das Ministerium von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) zur Bekämpfung von Steuerbetrug und Schwarzgeld vorgelegt hat, sollte die offene Frage einer Kryptosteuer geregelt werden. »Es ist ungerecht, wenn hart erarbeitete Einkommen und Kapitalerträge besteuert werden, aber die Gewinne aus Spekulationen aus Kryptowerten weitgehend steuerfrei werden«, heißt es dazu aus Ministeriumskreisen gegenüber dem SPIEGEL.

In dem Gesetzentwurf ist darüber hinaus geregelt, dass sich Kryptogewinne mit etwaigen Verlusten bei Aktien oder anderen Wertpapieren verrechnen lassen. Liegt der persönliche Steuersatz bei unter 25 Prozent, ist auch eine Günstigerprüfung möglich. Der Steuersatz von 25 Prozent kann sich dann reduzieren. Der Sparer-Pauschbetrag von derzeit 1000 Euro kann auch für Spekulationen auf Kryptowerte angewendet werden. Die neue Abgeltungsteuer soll für alle Kryptowerte gelten, die nach dem 1. Januar 2027 angeschafft werden.

Bislang hat sich der Staat bei Kryptowerten damit beholfen, dass er sie wie Veräußerungsgewinne betrachtet hat. Besteuert wurde ein Gewinn mit dem individuellen Steuertarif von bis zu 45 Prozent. Wer also 100.000 Euro Gewinn mit seinen Bitcoins gemacht hat, zahlte bis zu 45.000 Euro Steuern. Dies galt allerdings nur, wenn die Kryptowerte innerhalb eines Jahres veräußert wurden. Diese Jahresfrist gilt künftig nicht mehr.

Finanzminister Klingbeil wird die erzielten Steuereinnahmen für den Bundeshaushalt ab 2028 einsetzen, in dem es noch milliardenschwere Finanzierungslücken gibt. Insgesamt sollen die verschiedenen Maßnahmen gegen Schwarzgeld und Steuerbetrug rund eine Milliarde Euro einbringen.

Am Dienstagvormittag hatte Klingbeil den Haushalt für das Jahr 2027 im Bundestag eingebracht. Er umfasst Ausgaben von rund 550 Milliarden Euro plus eines Sondervermögens und eine Verschuldung von insgesamt rund 120 Milliarden Euro.

Zur Konsolidierung des Haushaltes hat sich die schwarz-rote Koalition auf mehrere neue Steuern oder Steuererhöhungen verständigt. So soll mehr Alkohol- und Tabaksteuer erhoben werden. Neuerdings sollen auch auf gezuckerte Getränke eine Steuer eingeführt werden. Ein früher Entwurf dieser Abgabe führte zu Protesten, weil auch Getränke mit Zuckerersatzstoffen darunter fallen sollten. Klingbeil nahm dies kurzerhand zurück.

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