Kunden bangen um Anzahlungen
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Großes Autohaus insolvent: Wirbel um angezahlte Fahrzeuge – „werden nicht liefern können“
Von: Stephanie Schoen
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Geld weg, Auto weg? Das droht geprellten Käufern nach der Pleite: Warum Banken die Fahrzeugbriefe sperren und Anzahlungen im Insolvenztopf verschwinden.
Berlin – Die Hiobsbotschaften aus der deutschen Automobilbranche reißen nicht ab. Ein besonders drastisches Beispiel für die aktuelle Krise des Autohandels ist die Insolvenz der Autohaus Gotthard König GmbH, einer der größten Autohandelsketten des Landes. Nachdem das Berliner Traditionsunternehmen Ende August 2026 beim Amtsgericht Charlottenburg einen Insolvenzantrag stellen musste, spitzt sich die Lage nun dramatisch zu. Während die rund 1.200 Mitarbeiter an bundesweit über 80 Standorten um ihre Arbeitsplätze bangen, stehen tausende Kunden vor einem finanziellen Scherbenhaufen. Brisante Interna und ein eskalierender Gesellschafterstreit verwandeln das Verfahren zunehmend in einen Wirtschaftskrimi.
Kunden in der Falle – Fahrzeuge blockiert, Anzahlungen in Gefahr
Besonders hart trifft die Insolvenz jene Verbraucher, die bereits Anzahlungen geleistet oder ihre Neufahrzeuge sogar vollständig im Voraus bezahlt haben. Wie Recherchen der Welt offenbaren, belaufen sich die Verbindlichkeiten der Gruppe auf weit über 212 Millionen Euro. Interne Aussagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rainer Eckert zeichnen ein düsteres Bild. Zahlreiche Fahrzeuge können ohne zusätzliche Ausgleichszahlungen schlichtweg nicht an die Käufer ausgeliefert werden.
Der Grund dafür liegt im gängigen Finanzierungsmodell der Branche, wie ein Insider gegenüber dem Medium erklärt. Autohäuser finanzieren ihren Fahrzeugbestand in der Regel über Händlerbanken, welche den Fahrzeugbrief als Sicherheit einbehalten. Da das Geld der Kunden im allgemeinen Insolvenztopf verschwunden ist, verweigern die Banken nun die Freigabe der Dokumente.
Rechtsexperten der Plattform anwalt.de betonen, dass Kunden im vorläufigen Insolvenzverfahren keinen rechtlich durchsetzbaren Lieferanspruch mehr besitzen. Wer bereits bezahlt hat, geht leer aus und wird darauf verwiesen, seine Forderungen zur Insolvenztabelle anzumelden. Hier winkt im Hauptverfahren erfahrungsgemäß jedoch nur eine magere Quote von drei bis fünf Prozent.
Eskalation um Gesellschaftsanteile im Hintergrund – die Justiz greift durch
Während die Kunden bangen, tobt hinter den Kulissen ein erbitterter Machtkampf um die Führung des Unternehmens. Wie das Branchenmagazin Automobilwoche berichtet, ist das Berliner Landgericht mit einer einstweiligen Verfügung gegen die Alt-Inhaberin Dagmar König vorgegangen.
Kurz vor der Insolvenz hatte der Investor König Mobility Group die Mehrheit der Anteile übernommen. Anfang Oktober tauchte jedoch überraschend eine neue Gesellschafterliste auf, nach der Dagmar König plötzlich wieder 64,56 Prozent der Anteile halten sollte. Der Investor wehrte sich juristisch erfolgreich gegen diesen Coup, und das Gericht verpflichtete das Management zur sofortigen Korrektur im Handelsregister.
Die Lage wird zusätzlich dadurch erschwert, dass der finanzielle Dominoeffekt bereits die Tochtergesellschaften erfasst hat. Sowohl die König Werkstatt Service GmbH als auch die König Leasing GmbH mussten im Oktober ebenfalls Insolvenz anmelden, was den Sanierungsprozess massiv belastet.
Strukturelle Krise im Autohandel – was Betroffene jetzt tun können
Das Debakel bei König ist kein Einzelfall, sondern symptomatisch für den gesamten deutschen Autohandel. Nur wenige Tage nach König schlitterte beispielsweise auch die traditionsreiche Wahl-Gruppe in die Insolvenz. Portale wie für-gründer.de verweisen darauf, dass aggressive Expansionskurse bei gleichzeitig stagnierendem Neuwagengeschäft und dem stockenden Wandel zur Elektromobilität vielen Händlern die Liquidität rauben.
Für betroffene Kunden gilt nun höchste Vorsicht. Die Verbraucherzentrale rät dringend dazu, sämtliche Verträge, Zahlungsbelege und den Schriftverkehr lückenlos zu sichern. Wer Anzahlungen per Kreditkarte oder SEPA-Lastschrift geleistet hat, sollte umgehend seine Bank bezüglich eines Chargeback-Verfahrens kontaktieren, um Geld innerhalb der gesetzlichen Fristen zurückzuholen.
Von voreiligen Zahlungen oder neuen Verträgen mit der insolventen Kette wird gewarnt. Das offizielle Informationsportal von Autohaus König betont zwar, dass Werkstätten und Service an den meisten Standorten vorerst weiterlaufen – erste Filialen wie die in Wusterhausen müssen laut Märkischer Oderzeitung jedoch bereits dauerhaft schließen. (Quellen: Welt, Automobilwoche, für-gründer.de, Verbraucherzentrale, Märkische Oderzeitung) (sts)