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Kündigungsschutz ade?: SPD offen für gezielte Lockerung - diese Beschäftigten könnte es treffen

Allgemein

Ein entscheidender Teil des Reformpakets der Bundesregierung ist es, das Arbeitsrecht an die Gegebenheiten des 21. Jahrhunderts anzupassen. Die Union würde am liebsten nicht nur den starren Achtstundentag für alle abschaffen, sondern auch den allgemeinen Kündigungsschutz aufheben. Dass die SPD den Wechsel zu einer Wochenarbeitszeit zumindest in Betrieben mit Tarifverträgen unterstützt, ist bekannt. Doch jetzt zeigen die Sozialdemokraten wohl auch eine Offenheit für eine gezielte Lockerung der Kündigungsregeln. Warum, wofür und für wen? Antworten auf die wichtigsten Fragen. Wie schützt das Gesetz heute vor Kündigung? Der Kündigungsschutz ist ein zentraler Pfeiler des deutschen Arbeitsrechts. Er schützt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die länger als sechs Monate in Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten angestellt sind, vor sozial ungerechtfertigten Kündigungen. Ob sie betriebsbedingt, personenbedingt oder verhaltensbedingt gerechtfertigt ist, entscheiden häufig Gerichte. Beamte sind nicht ordentlich kündbar und können nur unter strengen Voraussetzungen aus ihrem Dienst entlassen werden. Warum soll der Kündigungsschutz gelockert werden? Eine Anpassung der gesetzlichen Kündigungsregeln steht zwar nicht im Koalitionsvertrag, wird von Ökonomen allerdings schon seit Jahren gefordert. Sie halten den Kündigungsschutz für ein Innovationshindernis. „Wenn ich als Unternehmen in Deutschland nach einem gescheiterten Projekt eine Gruppe von 20 Entwicklern über Jahre weiterbeschäftigen muss, fange ich mit dem Projekt nicht an“, sagt Moritz Schularick, Präsident des Kieler Instituts für Weltwirtschaft. Statt hier in neue Technologien zu investieren, würden Forschung und Entwicklung nach China ausgelagert. „Wer 20 Jahre in einem Unternehmen bleibt, ist dort der Letzte, der entlassen wird – im neuen Unternehmen ist er der Erste“, sagt der Ökonom Achim Wambach dem Tagesspiegel. Arbeitnehmer würden daher einen Jobwechsel kaum erwägen. Der Arbeitsmarkt ist also wenig flexibel. Welche Änderungen werden gefordert? Wambach fordert eine Aufweichung des Kündigungsschutzes für Menschen mit hohem Einkommen. „Wer in einem hochriskanten, experimentellen Bereich arbeitet und weiß, worauf er oder sie sich einlässt – warum braucht es da denselben starren Schutz wie in einer Behörde?“, sagt er. Schularick stellt außerdem die Vorzugsbehandlung von Menschen im öffentlichen Dienst infrage. Er fordert, den Kündigungsschutz dort zu lockern. Arbeitgeberverbände fordern klarere gesetzliche Abfindungsregeln, um Beschäftigte schneller und einfacher entlassen zu können. Was sagen Union und SPD dazu? Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) und CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann haben sich zuletzt wiederholt dafür ausgesprochen, den Kündigungsschutz für Menschen mit besonders hohen Einkommen dauerhaft aufzuheben. Nach Recherchen des „Handelsblatts“ besteht bei der SPD inzwischen zumindest eine Offenheit für gewisse Änderungen. Demnach kursiere der Vorschlag, eine Aufweichung für Spitzenverdiener zunächst zu erproben. Unternehmen sollten demnach bei Neueinstellungen für die vier Folgejahre die Möglichkeit bekommen, gar keinen oder zumindest einen deutlich geringeren Kündigungsschutz zu vereinbaren. Für wen würden die lockeren Regeln gelten? Darüber wird noch diskutiert. Die Union würde die Einkommensgrenze bei der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung einziehen. Die liegt derzeit bei 101.400 Euro. Auch Linnemann brachte vor Monaten diese Größenordnung ins Spiel. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes kamen 2025 zehn Prozent der Vollzeitbeschäftigten auf einen Bruttojahresverdienst in mindestens dieser Höhe. Das sind rund 2,7 Millionen Menschen. Der SPD schwebt eine deutlich höhere Grenze vor, laut „Bild“ eher 150.000 oder 200.000 Euro. In letzterem Fall wäre nur ein Prozent der Vollzeitbeschäftigten davon betroffen. Wie kommt das in den betroffenen Branchen an? Dabei geht es also vor allem um forschungsstarke Berufe, etwa in der Pharmabranche oder dem IT-Sektor. Dort begrüßt man die Debatte. „Wir halten es für überfällig, das in die Jahre gekommene deutsche Arbeitsrecht an die Bedingungen der digitalen Welt anzupassen und tiefgreifend zu reformieren“, sagte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder dem Tagesspiegel. Firmen müssten schneller auf disruptive Technologien und Wettbewerber aus anderen Teilen der Welt reagieren können. „Sicherlich brauchen hoch bezahlte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weniger Schutz als Beschäftigte in den unteren Gehaltsklassen“, sagt Rohleder. Er befürwortet die 100.000-Euro-Grenze unter Bedingungen. „Wichtig ist, dass auch künftig Willkürentscheidungen unterbunden werden und ein gelockerter Kündigungsschutz nicht missbraucht werden kann, um Beschäftigte unzulässig unter Druck zu setzen.“ Der Kündigungsschutz sei nur ein Thema von vielen. Welche anderen Vorschläge gibt es? Die SPD weiß, dass der Widerstand seitens der Gewerkschaften gegen eine Lockerung des Kündigungsschutzes enorm sein wird. Bei anderen Vorschlägen könnte er zumindest geringer sein. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) hatte bei seiner Bertelsmann-Rede die Möglichkeit längerer Befristungen ins Spiel gebracht. Auch der Ökonom Wambach spricht sich dafür aus. Sachgrundlose Befristungen sind in Deutschland bisher in der Regel nur bis zu zwei Jahre erlaubt; bei Vertretungen, Projektarbeit oder einem nur vorübergehenden Personalbedarf können Arbeitsverträge auch länger befristet werden. In der CDU kann man sich laut „Handelsblatt“ vorstellen, die Aufweichung des Kündigungsschutzes um eine „Flexibilitätsprämie“ zu ergänzen. Hieße: Als Ausgleich dafür, dass Arbeitnehmer jederzeit grundlos entlassen werden könnten, müssten ihnen Arbeitgeber einen Zuschlag zahlen. Noch laufen die Verhandlungen. Auch bei den Beratungen der Koalitionsspitzen am Sonntag im Kanzleramt dürfte man mögliche Kompromisse ausgelotet haben. Eine Einigung im Paket mit anderen Reformen könnte schon der Koalitionsausschuss am Mittwoch bringen.

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