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Künstliche Intelligenz: Australien verbannt KI

Unterhaltung

Die Australian Recording Industry Association (ARIA ), der Branchenverband, der Australiens offizielle Musikcharts betreibt, hat dafür den Verhaltenskodex geändert. Eine Aufnahme muss demnach »wesentlich von Menschen gemacht« sein und darf nicht durch künstlich erzeugte Streams oder andere Tricks in den Charts nach oben gebracht worden sein. Die neuen Richtlinien zielen laut ARIA darauf ab, »den menschlichen Ursprung des künstlerischen Schaffens« zu schützen, sie gelten ab Freitag.

Vorangegangen war eine Debatte, die von einer Coverversion von Madonnas »Like a Prayer« des australischen DJs und Produzenten Josh Fawaz angeheizt wurde. Die neue Version des 80er-Songs wurde im Juli zum meistgespielten Stück im australischen Radio und schaffte es auf Platz vier der ARIA-Charts, 16 Wochen lang war er in den australischen Top 20 gelistet. Doch später kam heraus, dass Gesang und Schlagzeug mithilfe von KI erzeugt wurden. Nach den neuen Regeln könnte ein solcher Einsatz dazu führen, dass ein Song nicht für die Charts zugelassen werde, sagte ein ARIA-Sprecher dem australischen Sender ABC .

ARIA kann künftig Songs von der Aufnahme in die Charts ausschließen oder sie nachträglich entfernen. Auch Chartplatzierungen können korrigiert und bereits verliehene Auszeichnungen wieder entzogen werden. Künstler und ihre Vertreter können gegen einen Ausschluss Einspruch einlegen und Belege für die Zulässigkeit einer Aufnahme vorlegen.

»Die ARIA-Charts werden stets ein transparenter Maßstab für den Musikkonsum in Australien bleiben. Aber eine Hitparade, die nicht lizenzierte KI-Ergebnisse belohnt, würde die Grundlage der Tonträgermusik untergraben, für deren Vertretung wir stehen«, sagte ARIA-Geschäftsführerin Annabelle Herd der Nachrichtenagentur Associated Press.

KI-Songs in Deutschlands für Charts zugelassen

Auch hierzulande hat sich der Bundesverband Musikindustrie (BVMI) zur »Ausrichtung auf menschliche Kreativität« verpflichtet. Für die offiziellen deutschen Charts, die von GfK Entertainment ermittelt werden, heißt das konkret: Mit KI »erstellte Aufnahmen Inhalte/Tonaufnahmen unterliegen einer gesonderten Zulässigkeitsschranke« – sie werden also nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Entscheidend sei wie in Australien, »ob die kreative Hauptverantwortung eindeutig bei menschlichen Urhebern und Interpreten liegt«.

Laut GfK Entertainment müssen für die Zulassung zu den Charts menschliche Interpreten benannt und die Verwendung von KI offengelegt werden. Zudem prüfe man mit mindestens zwei voneinander unabhängigen Programmen, ob ein Song im Wesentlichen von Menschen geschaffen worden sei.

Gar nicht erst für die Charts infrage kämen hingegen Titel, bei denen Maschinen reale Stimmen oder künstlerische Personas – wie im Fall der Coverversion von »Like a Prayer« – nachahmten. Auch eine Marktverzerrung durch KI ist nach GfK-Entertainment-Angaben unzulässig. Also etwa, wenn Titel in unzähligen Varianten hergestellt oder seriell hochgeladen werden. Die deutsche Verwertungsgesellschaft Gema geht unterdessen gerichtlich gegen KI-Dienste vor.

Regeln sollen weiterentwickelt werden

Die Musikbranche kritisiert schon länger, dass KI-Systeme teilweise mit Aufnahmen von Künstlern trainiert werden, ohne dass die Rechteinhaber dem zugestimmt haben. Gleichzeitig ist künstliche Intelligenz für viele Musiker längst ein Werkzeug im Produktionsprozess geworden – etwa beim Komponieren, Arrangieren oder Mischen. ARIA will die neuen Regeln deshalb nach eigenen Angaben weiter überprüfen und an die technische Entwicklung anpassen.

Der Streamingdienst Deezer hat bereits eine Kennzeichnung für KI-generierte Musik eingeführt. Nach Angaben von Deezer wird künstliche Intelligenz bereits in fast jedem zweiten auf der Plattform neu veröffentlichten Song eingesetzt.

Spotify kündigte kürzlich an, ab Mitte September KI-generierte Profile als »AI Persona« zu kennzeichnen. Warum das aber nicht das Problem um KI-generierte Musik nicht lösen wird, lesen Sie hier.

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