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Kunstobjekt an Konstablerwache in Frankfurt: Warum gab es keine Ausschreibung?

Nation

Externer Inhalt Die Frankfurter Kulturdezernentin Ina Hartwig (SPD) argumentiert im hessenschau-Interview, es sei Geld, "das im Stadtmarketing gewissermaßen übrig war für die Illumination unserer Stadt". Es werde deswegen nicht an anderer Stelle gespart. Wer hat Recht? Das Geld wurde für den Zweck der Illumination gesichert, für den es auch ursprünglich vorgesehen war. Insofern liegt die Dezernentin richtig. Aber: Werden Restmittel nicht verwendet, dann verschwinden sie nicht einfach – sie werden weder im Kamin verbrannt noch an die Steuerzahler zurückgezahlt, wie ein Sprecher des Frankfurter Finanzdezernates auf hr-Anfrage klarstellt. Sie stehen der Stadt weiterhin zu Verfügung und müssen neu verplant werden. Dann kann das Geld wieder für Illumination oder für ganz andere Dinge verwendet werden. Beide Positionen sind also nachvollziehbar. Die Kulturdezernentin nimmt vor allem den Ursprungszweck in den Blick, andere aber fragen: Was wäre gut für die Stadt insgesamt? Welche Beschlüsse der Stadt sind Grundlage für die Installation? Auf Instagram fragt eine Nutzerin, ob nicht demokratisch über ein solches Projekt abgestimmt werden sollte. Also: Gibt es eine demokratische Grundlage für das Kunstwerk? Es gibt keinen konkreten Parlamentsbeschluss über eine Netzskulptur auf der Konstablerwache. Die Kulturdezernentin beruft sich aber auf zwei andere Parlamentsschlüsse. Zum einen die "Initiative Innenstadt" von 2022. Darin werden insgesamt 30 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, um die Frankfurter Innenstadt nach der Corona-Krise zu beleben. Ein Punkt dabei ist Illumination. Diese Mittel wurden nicht komplett verbraucht und im Nachtragshaushalt 2025 zu einem Posten "Innenstadtilluminierung anlässlich World Design Capital 2026" zusammengefasst - ohne weitere Angaben oder Erklärungen. Inhaltlich wurde darüber nicht diskutiert. Das Geld war auch nicht Teil der sechs Millionen Euro, die das Stadtparlament ohnehin schon für die "World Design Capital" beschlossen hatte, sondern zusätzliche Mittel. Das wurde bereits im vergangenen Jahr von der Partei Die Linke und dem Steuerzahlerbund Hessen kritisiert. Muss ein solches Millionen-Projekt öffentlich ausgeschrieben werden? Fest steht: Es gab für dieses Projekt weder eine Ausschreibung noch einen Wettbewerb. Das Kulturdezernat hat den Auftrag direkt an die US-Künstlerin Janet Echelman und eine Frankfurter Agentur vergeben und begründet das mit der Einzigartigkeit des Kunstwerks – nur Echelman sei in Frage gekommen, und Echelman habe auf der Zusammenarbeit mit dieser Agentur bestanden. Den renommierten Frankfurter Vergaberechtler Jonas Kollewe überzeugt das nicht. Auch für die Beschaffung von Kunst gelte das Vergaberecht. Im Jahr 2026 hätte ab einem Wert von 216.000 Euro, spätestens jedoch ab 750.000 Euro grundsätzlich europaweit ausgeschrieben werden müssen. Zwar gelte für "einzigartige Kunstwerke" eine Ausnahme. Diese Ausnahmen seien aber sehr eng auszulegen. Der Auftrag, einen Platz kunstvoll zu illuminieren, "dürfte von einer Vielzahl renommierter Künstler erfüllt werden", so Kollewe. Hier hätte die Stadt – wie im Kreativbereich üblich – zum Beispiel einen Gestaltungswettbewerb machen können. Gibt es eine transparente Aufstellung zu den Kosten? Die Stadt macht keine Angaben dazu, wie sich die Gesamtkosten aufteilen – etwa auf das Honorar für die Künstlerin, von der das LED-Netz für drei Jahre gemietet ist. Auf Instagram sind viele der Ansicht, die Stadt müsse das öffentlich machen. Ist die Stadt dazu verpflichtet? Die Stadt führt auf hr-Anfrage das Hessische Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz ins Feld. Würde man offenlegen, was man genau mit Echelman und der ausführenden Agentur vereinbart habe, könne das dazu führen, "deren wirtschaftliche Interessen zu beeinträchtigen, insbesondere im Hinblick auf künftige Vergabeverfahren oder vergleichbare Aufträge", so das Kulturdezernat. Ob das rechtlich stichhaltig ist, ließ sich für den hr im Gespräch mit Juristen nicht eindeutig klären. Ähnliche Fragen haben schon oft zu Auseinandersetzungen geführt, beispielsweise vor einigen Jahren in Hamburg nach einem Rolling-Stones-Konzert. Es ging um den Vertrag zwischen Stadt und Konzertveranstalter, den die Stadt erst nicht offenlegen wollte. Auf erheblichen politischen Druck hin wurde der Vertrag dann doch auf dem Transparenz-Portal der Stadt im Internet veröffentlicht.

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