Landessozialgericht Berlin-Brandenburg stoppt umstrittene Honorarkürzung bei Psychotherapeuten
Eine umstrittene Honorarkürzung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ist nach einem Gerichtsentscheid vorerst gestoppt. Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg setzte die sofortige Vollziehung aus, wie ein Sprecher mitteilte. Hintergrund ist eine Klage der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), die auch die Psychotherapeuten vertritt. Der Beschluss im Eilverfahren sei rechtskräftig, erklärte das Gericht. Wann über die Klage in der Hauptsache entschieden wird, sei noch offen. Die von einem zuständigen Gremium des Gesundheitswesens beschlossene Honorarabsenkung um 4,5 Prozent zum ersten April hatte bundesweite Proteste ausgelöst. Zugleich wurden damit Zuschläge zur Finanzierung von Personalkosten rückwirkend zum ersten Januar um 14 Prozent erhöht. In Summe ergebe sich eine Senkung von 2,3 Prozent für dieses Jahr, hatte der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) erläutert. Das Landessozialgericht begründete das vorläufige Aussetzen des Vollzugs unter anderem mit Bedenken gegen die Methodik von Berechnungen, auf denen die Entscheidung des erweiterten Bewertungsausschusses zur Honorarkürzung beruhte. Eine übliche formelle Überprüfung des Beschlusses durch das Bundesgesundheitsministerium hatte zuvor keine Anhaltspunkte für eine rechtliche Beanstandung ergeben, wie es Anfang Juni aus dem Ressort hieß.