Landgericht Rostock: Fabian-Prozess wird möglicherweise verlängert
Stand: 26.08.2026 10:34 Uhr
Zu Beginn der Ermittlungen wurde die im Mordprozess zum Fall Fabian angeklagte Gina H. noch als Zeugin befragt. Zum Protokoll dieser Vernehmung will das Landgericht Rostock eine Polizeibeamtin hören.
von Andreas Frost
Am Landgericht Rostock hat der 23. Verhandlungstag im Mordprozess zum Fall Fabian begonnen. Der Vorsitzende Richter gab bekannt, dass der Prozess möglicherweise um bis zu fünf Tage bis in den Oktober hinein verlängert werden könnte. Termine müssten konkret noch abgesprochen werden. Dies machen offenbar neue Beweisanregungen und -anträge notwendig.
Unter anderem will die Verteidigung ein neues Gutachten zu der Frage, wie lange der Brand gedauert hat, nachdem der Leichnam von Fabian angezündet wurde. Dies sei für die Frage, ob die Angeklagte die Täterin sein kann, entscheidend. Zudem deuteten die Verteidiger an, dass Gina H. wohl keine Fragen zu ihrer vierstündigen Einlassung vom vergangenen Montag seitens des Gerichts und der Staatsanwaltschaft beantworten wird. Rechtsanwalt Thomas Löcker sagte, die Angeklagte sei dazu wahrscheinlich nicht in der Lage. Seit ihrer Aussage habe sich ihr Gemütszustand vollkommen verändert. Ihr sei offenbar zum ersten Mal klar geworden, was in diesem Prozess für sie auf dem Spiel steht.
Eine Polizistin und ein Polizist als Zeugen
Am heutigen Prozesstag werden eine Polizistin und ein Polizist als Zeugen gehört. Die Beamtin hat im Oktober vergangenen Jahres die angeklagte Gina H. vernommen, nachdem diese kurz zuvor den Fund des Leichnams bei der Polizei gemeldet hatte. Ein weiterer Ermittler soll berichten, was eine zusätzliche Auswertung der Handy-Daten der Angeklagten zum Beispiel zu deren Bewegungsbild ergeben hat.
Umstände der Zeugen-Vernehmung
Die Richterinnen und Richter werden die Beamtin unter anderem fragen, unter welchen Umständen das Vernehmungs-Protokoll, das ihnen aus den Prozess-Unterlagen bekannt ist, zustandegekommen ist. Gina H. hatte am 14. Oktober zunächst angegeben, sie habe das tote Kind zufällig während eines Spaziergangs mit einer Freundin bei Klein Upahl (Landkreis Rostock) entdeckt. Inzwischen ist klar, dass sie bereits in der Nacht zuvor mit zwei Bekannten an dem Tümpel war, an dem Fabian lag.
Zeugenaussagen angezweifelt
Die Polizistin wird voraussichtlich auch beantworten müssen, wie lange Gina H. als Zeugin befragt wurde und wann die Ermittler Verdacht schöpften und sie als Beschuldigte behandelten. Ihr Handy wurde bereits zwei Tage nach dem Fund des Toten überwacht. Die Angeklagte hatte am vergangenen Montag zum ersten Mal in dem Prozess ausgesagt. Vier Stunden lang berichtete sie aus ihrem Leben und stellte ihre Version der Ereignisse dar. Sie beteuerte ihre Unschuld und versuchte die Glaubhaftigkeit der belastenden Aussagen zweier Zeugen zu untergraben. Ob sie Fragen des Gerichts und der Staatsanwaltschaft zu ihren Darstellungen beantworten will, werden die Angeklagte und ihre beiden Verteidiger am kommenden Freitag entscheiden. Am selben Verhandlungstag soll zudem ein weiterer Zeuge aus dem familiären Umfeld der Angeklagten gehört werden, wie das Gericht mitteilte.
Angeblich einer Beziehung im Weg
Fabian war der Sohn des damaligen Ex-Freundes der Angeklagten, der sich im August 2025 von ihr getrennt hatte. Die Staatsanwaltschaft wirft Gina H. vor, das Kind am 10. Oktober aus der Wohnung seiner Mutter in Güstrow gelockt und an jenem Tümpel bei Klein Upahl erstochen zu haben. Später soll sie möglicherweise zurückgekehrt sein, um den Leichnam anzuzünden. Die Staatsanwaltschaft unterstellt in ihrer Anklage, Gina H. habe geglaubt, Fabian sei bei ihrem Bestreben im Weg gewesen, die Beziehung mit Fabians Vater wieder aufnehmen zu können.
Gericht plant mit Prozess-Ende im September
Das Gericht plant bislang, in der kommenden Woche einen psychiatrischen Gutachter zu seinen Erkenntnissen über Gina H. zu hören. Am 3. September könnten die Staatsanwaltschaft, die Nebenklage und die Verteidiger ihre Plädoyers halten, eine Woche später das Urteil verkündet werden. Allerdings ist es nicht ausgeschlossen, dass das Gericht noch weitere Zeuginnen oder Zeugen lädt, wodurch der Terminplan ins Wanken geraten könnte.
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