DAX +0,44 % 25.818,21 Pkt 18:00:00 MDAX +0,15 % 30.472,32 Pkt 18:00:00 Euro Stoxx 50 -1,22 % 6.131,31 Pkt 18:00:00 Dow Jones -1,34 % 51.770,31 Pkt 21:47:53 S&P 500 -2,12 % 7.580,07 Pkt 21:47:43 Nasdaq -4,19 % 25.437,00 Pkt 22:15:59 Nikkei -2,12 % 63.290,11 Pkt 07:45:03 Gold 0,00 % 3.898,90 USD 21:59:59 Silber +0,36 % 49,28 USD 21:59:59 Brent -3,58 % 113,43 USD 21:59:57 WTI 0,00 % 104,12 USD 21:59:59 Bitcoin +0,60 % 77.902,28 USD 15:35:53 EUR/USD +0,09 % 1,11660 USD 22:29:29 EUR/GBP -0,44 % 0,83320 GBP 22:27:29 EUR/CHF -0,32 % 0,92060 CHF 06:21:10 EUR/JPY -0,23 % 175,650 JPY 06:21:10

Landtagswahl in Sachsen-Anhalt: Kubicki droht AfD mit "Bundeszwang"

Nation

Wahl in Sachsen-Anhalt

Kubicki droht AfD mit "Bundeszwang"

Von afp, csi

01.09.2026 - 11:08 UhrLesedauer: 2 Min.

Die AfD hofft in Sachsen-Anhalt auf die Möglichkeit einer Alleinregierung. FDP-Chef Kubicki bleibt gelassen und bringt eine Zwangsmaßnahme ins Spiel.

FDP-Chef Wolfgang Kubicki hält eine mögliche Regierung der AfD in Sachsen-Anhalt nicht für eine Bedrohung für die Demokratie. "Es wäre schlimm, aber kein Betriebsverfall der Demokratie, wenn die AfD in Sachsen-Anhalt regieren würde", sagte der FDP-Chef am Montag dem Sender ntv. Auch eine AfD-geführte Regierung müsste sich an Bundesgesetze halten – und "das kann auch durch Bundeszwang erwirkt werden", sagte Kubicki. Er fügte hinzu: "Ich drohe mit Bundeszwang, wenn die AfD sich nicht an Bundesgesetze halten will."

Der Begriff "Bundeszwang" geht auf Artikel 37 des Grundgesetzes zurück. Der Artikel ermöglicht dem Bund, mit Zustimmung des Bundesrates durch absolute Mehrheit gegen ein Bundesland Zwangsmaßnahmen zu ergreifen, wenn dieses seine bundesstaatlichen Pflichten nicht erfüllt. Das Instrument gilt als äußerstes Mittel und wurde bislang nicht angewandt.

Forderungen aus dem AfD-Wahlprogramm in Sachsen-Anhalt, wonach ausländische Ärzte verdrängt werden sollten, seien nicht durchzusetzen, sagte Kubicki. "Das geht im Rechtsstaat nicht so einfach, wie die AfD sich das vorstellt. Jedes Gericht wird denen sofort in den Arm fallen. Keine Sorge." Im Notfall könne der Bund "von Verfassungswegen einen Staatskommissar einsetzen, die Regierung entmachten, wenn sie sich nicht an Bundesgesetze hält".

Loading...

Juristen über mögliche Maßnahmen teils uneinig

Absatz zwei des Artikel 37 sieht vor, dass die Bundesregierung oder ihr Beauftragter zur Durchsetzung des Bundeszwanges das Weisungsrecht gegenüber allen Ländern und ihren Behörden hat. Ein Staatskommissar wäre ein solcher Beauftragter. Allerdings greift der Bundeszwang nur in den Bereichen, in denen ein Land Bundesrecht missachtet. Die Regierung vollständig zu entmachten – wie Kubicki es beschreibt – ist also etwas zu absolut formuliert.

Juristen sind sich teils uneinig, welche Maßnahmen im Rahmen des Bundeszwanges zulässig sind, erklärt Rechtswissenschaftler Stefan Martini von der Universität Kiel im Deutschlandfunk. Möglich sei, "einen Beauftragten einzusetzen, der dann an die Stelle der Person rückt, die sich weigert zu handeln und die Bundesgesetze umzusetzen." Martini hält auch den Einsatz von Bundespolizei für möglich oder dass Landespolizeien anderer Länder im Auftrag des Bundes agieren. Im Konfliktfall müsste das Bundesverfassungsgericht überprüfen, ob eine solche Maßnahme des Bundes zulässig ist.

← Zurück zu News

Bereit für Ihre kostenlose E-Mail?

512 MB Speicher, modernes Webmail und ein News-Portal — kostenlos starten.

Jetzt kostenlos registrieren