Landtagswahl: Kritik an Vorschlag über Finanzsanktionen für Sachsen-Anhalt
Mehrere Politiker haben einen Vorschlag kritisiert, Zahlungen aus dem Länderfinanzausgleich im Fall eines Wahlsiegs der AfD in Sachsen-Anhalt zu überdenken. »Zum jetzigen Zeitpunkt tragen solche Vorschläge zu keiner förderlichen Diskussion bei«, sagte etwa die Ostbeauftragte der Bundesregierung, Elisabeth Kaiser (SPD), der Rheinischen Post. Auch BSW-Gründerin Sahra Wagenknecht wies die Forderung zurück. Der baden-württembergische Finanzminister Danyal Bayaz (Grüne) hatte zuvor vorgeschlagen, finanzielle Einschränkungen für das Bundesland zu erwägen, falls dort eine AfD-Regierung an die Macht kommt und etwa »rechtsstaatlich fragwürdige Sonderwege beschreitet«. In Sachsen-Anhalt wird am 6. September ein neuer Landtag gewählt – die AfD liegt in Umfragen mit Abstand vorne und hofft auf die absolute Mehrheit. Kaiser sagte, Bund und Länder hätten das Finanzausgleichsgesetz gemeinsam beschlossen. »Die Leistungen aus dem Länderfinanzausgleich sind in diesem Rahmen gesetzlich festgelegt.« Wagenknecht spricht von Arroganz Wagenknecht sprach im RTL-Nachtjournal Spezial von einer zutiefst arroganten Debatte. »Und das sind ja auch nicht die Wessis, die das sagen – das sind ja wieder Leute aus einer bestimmten Blase.« Sie warnte vor weiterer Spaltung und sagte, das Land sei polarisiert genug. Bayaz hatte dem Handelsblatt gesagt, eine bloße AfD-Regierungsbeteiligung könne kein Grund für Sanktionen sein, das sei schon rechtlich nicht möglich. Eine Regierung müsse triftige Gründe dazu liefern, indem sie etwa den Weg Ungarns unter dem mittlerweile abgewählten langjährigen Regierungschef Viktor Orbán gehe und Druck auf Justiz, Presse, Wissenschaft oder Bildungspläne ausübe. »Da dürfen wir die Hände nicht einfach in den Schoß legen, sondern sollten wie die EU bei Ungarn auch Sanktionen und finanzielle Einschränkungen ernsthaft prüfen und gegebenenfalls auch erlassen.« Durch den Finanzausgleich zwischen den Bundesländern sollen letztlich überall möglichst annähernd gleiche Lebensverhältnisse sichergestellt werden. Die Geberländer sind derzeit Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Hamburg.