DAX -0,22 % 25.099,00 Pkt 18:00:00 MDAX -0,05 % 31.965,53 Pkt 18:00:00 Euro Stoxx 50 +1,14 % 6.280,94 Pkt 18:00:00 Dow Jones -0,52 % 51.947,25 Pkt 23:26:43 S&P 500 -1,16 % 7.411,98 Pkt 23:26:35 Nasdaq -2,78 % 24.975,82 Pkt 23:15:59 Nikkei -2,73 % 64.611,15 Pkt 08:45:03 Gold +0,08 % 4.070,80 USD 22:59:59 Silber +0,43 % 58,91 USD 22:59:55 Brent 0,00 % 96,78 USD 22:59:55 WTI 0,00 % 89,31 USD 22:59:59 Bitcoin +0,21 % 64.443,67 USD 07:23:55 EUR/USD -0,32 % 1,13750 USD 23:29:21 EUR/GBP 0,00 % 0,85320 GBP 06:49:20 EUR/CHF +0,06 % 0,92970 CHF 06:49:20 EUR/JPY +0,08 % 186,245 JPY 23:29:21

„Langfristiger Gesundheitsschutz“: DHL fordert gesetzliches Maximalgewicht für Pakete - Verdi ist das noch zu hoch

Wirtschaft

Wer auf der Internetseite von DHL eine Versandmarke für ein Paket kaufen möchte, kann das aktuell bis zu einem Gesamtgewicht von 31,5 Kilo tun. Das reformierte Postgesetz sieht eine Gewichtsbegrenzung von 20 Kilo bei Ein-Personen-Zustellungen vor – in Kraft ist die Regelung aber bislang nicht. Nun fordert der Versanddienstleister selbst ein Maximalgewicht, das über der im Gesetz festgelegten Grenze liegt. Die DHL Group begründet ihren Vorschlag „für eine gesetzliche Gewichtsbegrenzung von Paketen auf 23 Kilogramm“ mit der Gesundheit der Paketboten und -botinnen, wie das Unternehmen am Montag mitteilte. „Vor dem Hintergrund des stetig wachsenden Paketgeschäfts ist eine solche Grenze aus Sicht der Deutschen Post ein unverzichtbarer Beitrag zum langfristigen Gesundheitsschutz der bundesweit tätigen Paketzustellerinnen und -zusteller.“ Der Gewerkschaft Verdi geht diese Forderung nicht weit genug. „Wir erwarten von der Bundesregierung, dass sie das Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag, eine 20-Kilo-Grenze für Pakete ohne jede Ausnahme einzuführen, umsetzt und damit die Gesundheitsgefahr für Hunderttausende Beschäftigte beseitigt“, sagte die stellvertretende Gewerkschaftsvorsitzende, Andrea Kocsis, dem Tagesspiegel. „Es wird Zeit, dass die Bundesregierung aktiv wird und einen Gesetzesentwurf auf den Weg bringt“, sagte Kocsis, die zudem Leiterin des Fachbereichs Postdienste, Speditionen und Logistik bei Verdi ist. „Die Beschäftigten in der Branche haben lang genug darauf gewartet und brauchen jetzt eine Entlastung. Jede Verzögerung geht zu Lasten ihrer Gesundheit und ist nicht zu rechtfertigen.“ Das Unternehmen könnte die Gewichtsgrenze für Pakete zwar selbst ändern. Das würde aber vermutlich zu einem Wettbewerbsnachteil führen. Die Konkurrenz nimmt teilweise schon jetzt Pakete mit einem höheren Maximalgewicht an: Anders als DHL, DPD und Hermes, bei denen bei 31,5 Kilo Schluss ist, können bei GLS etwa Paketmarken für Sendungen bis zu 40 Kilo gekauft werden. Postgesetz-Reform bislang nicht in Kraft Im Rahmen der Postgesetz-Reform wurde 2024 eine Regelung beschlossen, die vorsieht, dass Pakete über 20 Kilo im Regelfall von zwei Personen zugestellt werden sollen. Falls der Zusteller allerdings ein geeignetes technisches Hilfsmittel zur Verfügung hat, soll auch eine Zustellung durch eine Person erlaubt sein. Das Problem: Bislang fehlt eine ergänzende Verordnung, die regeln soll, mit welchen technischen Hilfsmitteln eine Ein-Personen-Zustellung eines schwereren Pakets doch noch zulässig wäre. Solange ist die Regelung nicht in Kraft. Das Bundeswirtschaftsministerium „führt – zur pragmatischen Umsetzung (...) zurzeit einen Branchendialog durch“, teilte eine Sprecherin dem Tagesspiegel mit. Nachdem die „gewonnenen Erkenntnisse und die abgegebenen Stellungnahmen“ ausgewertet sind, werde das Ministerium Vorschläge zum weiteren Vorgehen machen. Die stellvertretende Verdi-Vorsitzende nannte die Gewichtsbegrenzung für Ein-Personen-Zustellungen schon 2023 „unzureichend und realitätsfern“. Eine Sackkarre reiche nicht aus, um die Gesundheit zu schützen. Pakete, die mehr als 20 Kilogramm wiegen, sollten immer von zwei Personen ausgeliefert werden, forderte Verdi damals. Zuletzt hatte die SPD-Landtagsfraktion in Thüringen vor wenigen Wochen eine verbindliche 20-Kilo-Grenze für Pakete gefordert. Der Einsatz von technischen Hilfsmitteln würde diese Regelung allerdings in der Praxis aushebeln.

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