DAX -0,12 % 26.169,89 Pkt 09:25:39 MDAX -0,31 % 32.459,11 Pkt 09:25:37 Euro Stoxx 50 +0,49 % 6.508,58 Pkt 09:25:30 Dow Jones +2,20 % 54.349,12 Pkt 23:22:16 S&P 500 +1,62 % 7.723,55 Pkt 22:41:45 Nasdaq +1,73 % 26.363,44 Pkt 23:15:59 Nikkei -0,93 % 65.683,26 Pkt 08:45:03 Gold +1,76 % 4.320,70 USD 09:30:18 Silber +0,00 % 62,10 USD 09:30:34 Brent +0,24 % 79,64 USD 09:30:11 WTI -0,03 % 75,20 USD 09:30:31 Bitcoin +0,29 % 64.786,20 USD 09:40:35 EUR/USD +0,12 % 1,15460 USD 09:39:57 EUR/GBP +0,06 % 0,85780 GBP 09:40:38 EUR/CHF +0,04 % 0,93340 CHF 09:40:41 EUR/JPY +0,19 % 182,208 JPY 09:40:38

Lebenslange Haft nach Auto-Anschlag auf ver.di-Demo in München

Nation

Nach dem tödlichen Auto-Anschlag auf eine ver.di-Demonstration in München ist der Angeklagte Farhad N. zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Das Oberlandesgericht München stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest, was eine Freilassung auf Bewährung nach 15 Jahren Gefängnis erheblich erschwert. Der Senat verurteilte ihn unter anderem wegen zweifachen Mordes und versuchten Mordes in 23 Fällen. Der Mann war im Februar 2025 von hinten in die Demonstranten gefahren. Dabei fügte er einer Frau und ihrer zweijährigen Tochter Verletzungen zu, an denen sie wenig später starben. Zahlreiche weitere Menschen wurden - teils lebensgefährlich - verletzt. "Ein einziges Trümmerfeld" Das Gericht zeigte sich überzeugt, dass der 25-Jährige absichtlich in den Demonstrationszug fuhr. Der Vorsitzende Richter Michael Höhne sagte, der Tatort sei "ein einziges Trümmerfeld" auf einer Breite von zwölf Metern und einer Länge von 23 Metern gewesen. Der aus Afghanistan stammende Mann habe als Reaktion auf die Situation in islamischen Ländern willkürlich ausgewählte Menschen in Deutschland angreifen und töten wollen, begründete der Richter sein Urteil. "Damit wollte der Angeklagte eine gottgefällige Tat begehen und sich gegenüber Allah, sich selbst und gegenüber seiner Familie als guter Muslim beweisen." Strafmaß entspricht Forderung von Bundesanwaltschaft Mit dem Strafmaß folgte das Gericht der Forderung der Bundesanwaltschaft. "Die Tathandlung war, man muss es so deutlich sagen, auf die Vernichtung von Menschenleben angelegt", hatte einer der beiden Vertreter der Bundesanwaltschaft in seinem Plädoyer gesagt. In der Wahrnehmung des Angeklagten habe die Attacke dem Willen Allahs entsprochen und sei eine gebotene Reaktion auf das Handeln der USA und anderer westlicher Staaten in Gaza und Afghanistan gewesen. Außerdem hätten persönliche Gefühlsregungen wie Wut, Enttäuschung und Verbitterung eine Rolle gespielt. Die Verteidigung hingegen plädierte auf eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren und die Unterbringung in der Psychiatrie. Zur Begründung nannten die Anwälte, dass ihr Mandant deutliche Anzeichen einer hebephrenen Schizophrenie zeige - einer Unterform, bei der anstelle von Wahnvorstellungen vor allem ein wirres Gefühlsleben und unberechenbares Verhalten im Vordergrund stehen.

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