Leihmutterschaft: „Kein Vorwurf der Doppelmoral“ – Regierung sieht nach Spahn
Die Bundesregierung sieht bei der Vaterschaft des Drogenbeauftragten Hendrik Streeck (CDU) durch eine Leihmutterschaft eine andere Situation als im Fall des zurückgetretenen Unions-Fraktionschefs Jens Spahn (CDU). Streeck habe keine Forderungen vertreten, „die seiner persönlichen Lebensführung entgegenstehen“, sagte Regierungssprecher Stefan Kornelius am Montag in Berlin. Daher sei „bei Streeck kein Vorwurf der Doppelmoral zu erkennen“. Streeck hatte seine Vaterschaft gemeinsam mit seinem Ehemann im April gegenüber der Zeitschrift „Bunte“ bestätigt. „Ja, wir können bestätigen, dass wir Eltern geworden sind“, zitierte ihn damals das Magazin nach der Geburt des Kindes, die demnach im US-Bundesstaat Idaho stattfand. Zu den Umständen seiner Vaterschaft äußert sich der CDU-Politiker selbst nicht ausführlicher. „Ich muss um Verständnis bitten, dass wir uns an der Debatte um Streeck nicht beteiligen“, sagte Kornelius weiter mit Blick auf den Drogenbeauftragten der Bundesregierung und CDU-Bundestagsabgeordneten. Er verwies auf dessen Privatsphäre, „die es zu respektieren gilt“. Auch habe Streeck die Umstände seiner Vaterschaft nicht selbst öffentlich gemacht. Er selbst habe dazu auch keine Informationen, sagte der Regierungssprecher. „Derzeit keinen Vorstoß, die Gesetzeslage zu ändern“ In Deutschland sind Leihmutterschaften anders als in den USA und einigen anderen Ländern verboten. „Von der Bundesregierung gibt es derzeit keinen Vorstoß, die Gesetzeslage zu ändern“, sagte dazu Kornelius. Die CDU hatte sich in einem Parteitagsbeschluss gegen eine Legalisierung von Leihmutterschaften ausgesprochen.