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Lina E.: Bundesverfassungsgericht hebt Beugehaft gegen Linksextremistin auf

Nation

Ende Juni hatte das Oberlandesgericht Dresden eine sechsmonatige Beugehaft angeordnet, nachdem Lina E. in einem Antifa-Ost-Prozess die Aussage als Zeugin verweigert hatte.

Nachdem der Bundesgerichtshof ihre Beschwerde verworfen hatte, legte ihr Rechtsanwalt beim Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde ein. Über diese sei noch nicht entschieden worden, sagte Anwalt Erkan Zünbül. »Das Bundesverfassungsgericht hat erkannt, dass hier erhebliche verfassungsrechtliche Fragen offen sind, und hat konsequent gehandelt, indem es die Freiheit unserer Mandantin vorläufig wiederhergestellt hat.« Die einstweilige Anordnung gilt demnach bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde, längstens sechs Monate.

Beugehaft ist ein gerichtliches Druckmittel, mit dem eine Person zu einer Zeugenaussage gezwungen werden soll. Gegen Lina E. wurde zudem ein Ordnungsgeld von 750 Euro verhängt. Sie sollte sich zu Taten äußern, für die sie 2023 verurteilt worden war.

Das OLG Dresden hatte Lina E. im Mai 2023 unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung schuldig gesprochen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sie von 2018 bis 2020 an mehreren teils lebensgefährlichen Angriffen auf tatsächliche und vermeintliche Anhänger der rechten Szene in Sachsen und Thüringen beteiligt war. Sie wurde zu fünf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Sie wurde allerdings vorzeitig aus der Haft entlassen, nachdem sie zwei Drittel der Strafe verbüßt hatte. Der Rest wurde zur Bewährung ausgesetzt.

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