Mails belasten Weidel offenbar in Affäre um illegale Großspende
Nach einem Datenleck waren Tausende E-Mails der Co-Vorsitzenden der AfD von Hackern ins Netz gestellt worden. Medienberichten zufolge finden sich darin Informationen, die die Frage aufwerfen: Weiß Alice Weidel mehr über illegale Spenden aus der Schweiz, als sie bisher öffentlich zugegeben hat?
Das ZDF, die österreichische Zeitung „Der Standard“ und der „Spiegel“ haben die Kommunikation ausgewertet und kommen zu dem Ergebnis: Weidel, die die AfD mit Tino Chrupalla führt, hat in der Affäre um eine Großspende in Höhe von 132.000 die Öffentlichkeit offenbar getäuscht.
Im November 2018 hatten NDR, WDR und „Süddeutsche Zeitung“ aufgedeckt, dass dem AfD-Kreisverband Bodensee diese Summe aus der Schweiz gespendet worden war. Weidel hatte als AfD-Spitzenkandidatin im Wahlkreis 293 Bodensee für den Bundestag kandidiert. Parteien dürfen Spenden über 500 Euro nicht annehmen, wenn nicht feststellbar ist, wer der Spender ist.
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg urteilte im Jahr 2023, dass die Annahme der Spende illegal war. Die AfD musste eine Strafzahlung von rund 396.000 Euro an den Bundestag leisten.
Die Mails werfen den Berichten zufolge jetzt den Verdacht auf, dass Weidel als Spitzenkandidatin im Bundestagswahlkampf 2017 deutlich früher über den Eingang der Spenden informiert war als bislang behauptet.
Demnach bat die 47-Jährige am 10. Juli 2017 die damalige Schatzmeisterin ihres AfD-Kreisverbands, auf „eventuelle Spendeneingänge“ zu achten. „Es wurden mir Spenden avisiert, mit denen ich meinen Social Media Wahlkampf bestreiten muss“, schrieb Weidel demnach.
Schatzmeisterin sollte Konto „2x wöchentlich im Blick“ haben
Dem ZDF zufolge wies sie die Mitarbeiterin an, das Konto „2x wöchentlich im Blick“ zu haben. „Da wissen wir, wie viel wir ausgeben können.“ Eingänge und deren Höhe sollte die Schatzmeisterin ihr per E-Mail bestätigen.
Im August 2017 wandte sich den E-Mails zufolge die Schatzmeisterin ihres AfD-Kreisverbands an den Landesschatzmeister. „Ein Gönner aus der Schweiz unterstützt Alice wöchentlich mit mehreren tausend CHF“, schrieb sie demnach. Die Abkürzung CHF steht für Schweizer Franken.
Der erste Teil der Großspende, umgerechnet 8.021,59 Euro, ging dem Sender zufolge vier Tage nach Weidels E-Mail ein, 16 weitere Zahlungen folgen.
Das Geld floss über zwei Zürcher Pharmafirmen an das Konto des Kreisverbands, versehen mit dem Verwendungszweck „Wahlkampfspende Alice Weidel Social Media“. Ermittlungen ergaben später, dass das Geld in Wahrheit wohl von dem umstrittenen Immobilienmilliardär Henning Conle stammte, der wie Weidel einen Wohnsitz in der Schweiz hat.
Weidel bat um Unterkonto für persönliche Spenden
Am 11. Juli 2017 – nur einen Tag, nachdem sie geschrieben hatte, ihr seien Spenden für den Social-Media-Wahlkampf angekündigt worden – bat Weidel die Kreisschatzmeisterin zudem um ein „KV-Unterkonto nur für meine persönlichen Spenden“, so der Sender. Sie wolle die Budgets des Kreisverbands und ihrer Wahlkampfkasse getrennt halten. Die Kreisschatzmeisterin eröffnete das Konto offenbar noch am selben Tag.
Die internen E-Mails aus dem AfD-Leak dokumentieren dem ZDF zufolge darüber hinaus, dass sich Weidel knapp zwei Wochen nach der Kontoeröffnung offenbar vom Bundesschatzmeister der AfD die Vorlage für einen Umlaufbeschluss schicken lassen: „Frau Weidel erhält freie Auftragsverfügung über die für sie eingehenden zweckgebundenen Bundestagswahlkampfspenden.“
Damit konnte Weidel dem ZDF zufolge spätestens Ende Juli 2017 auch über das Geld aus der Schweiz entscheiden, von dem sie nach eigenem Bekunden gar nichts gewusst hat. Rund 32.000 Euro seien zu diesem Zeitpunkt bereits eingegangen gewesen.
Staatsanwalt Konstanz stellte Verfahren gegen Weidel ein
Das ZDF weist darauf hin, dass die Staatsanwaltschaft Konstanz ein Ermittlungsverfahren gegen Weidel einstellte. Es habe sich kein hinreichender Verdacht ergeben, dass die AfD-Spitzenfunktionärin an einer Stückelung der Spenden zur Verschleierung ihrer Herkunft mitgewirkt oder sich mit dem Spender abgesprochen habe, so die Begründung der Staatsanwälte.
Nach Bekanntwerden der Affäre hatte Weidel beteuert, erstmals im September 2017 von der „ungebetenen“ Spende erfahren und sich später für eine Rückzahlung ausgesprochen zu haben, weil es „Bedenken ob der Legalität“ gegeben habe.
Weidels Sprecher teilte den Medien mit, die AfD-Chefin revidiere „keine ihrer Aussagen in der Causa“. Sie habe damals viele Gespräche mit potenziellen Unterstützern geführt, „die sich für die Möglichkeit einer Spende interessiert“ hätten.
„Weder hat Frau Weidel konkrete Summen erwartet noch war sie sich sicher, dass einzelne Personen tatsächlich spenden würden.“ Die Zahlungen aus der Schweiz habe sie nicht erwartet.