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Maja T.: Gericht verringert Strafe auf sieben Jahre

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Das Berufungsgericht in Budapest hat die Haftstrafe für die selbsterklärte non-binäre Person Maja T. aus Jena von ursprünglich acht Jahren auf sieben Jahre verringert. Dies teilte das Gericht nach seiner Sitzung mit.

Maja T. war im Dezember 2023 in Berlin festgenommen worden. Grund war der Vorwurf der ungarischen Behörden, T. habe im Februar 2023 gemeinsam mit weiteren antifaschistischen Aktivisten Angehörige der rechtsextremen Szene in Budapest angegriffen.

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Im Februar 2026 verurteilte ein ungarisches Gericht Maja T. dann zu acht Jahren Haft. Unterstützer von T. sowie Vertreter von Linken und SPD prangerten einen politischen „Schauprozess“ an. Grünen-Politikerin Katrin Göring-Eckardt stattete T. gar einen Besuch im Gefängnis ab.

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Mitte September hatte der Berufungsprozess begonnen. Die Staatsanwaltschaft verlangte eine Erhöhung der Haftstrafe für Maja T. auf mehr als 13 Jahre; der Strafrahmen für die angeklagten Taten liegt zwischen zwei und 24 Jahren.

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Der Staatsanwalt beanstandete, dass das Gericht in der ersten Instanz nicht anerkannt habe, dass die tatverdächtige Person mögliche lebensgefährliche Verletzungen ihrer Opfer billigend in Kauf genommen habe.

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T.s Vater Wolfram Jarosch sprach von einem skandalösen Verfahren. „Das Strafmaß ist zwar herabgesetzt worden. Trotzdem halte ich dieses Urteil für völlig überzogen“, sagte er WELT. Er forderte eine sofortige Überstellung seines Kindes nach Deutschland, die das ungarische Justizministerium zugesagt habe: „Die Haftzeit in Ungarn muss mindestens doppelt angerechnet werden“, sagte Jarosch.

Der Prozess war umstritten, weil T. trotz eines Eilverfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht nach der Festnahme in Deutschland 2024 an das damals von Viktor Orbán regierte Ungarn ausgeliefert worden war. Dies hielten T.s Anwälte aufgrund der Non-Binarität und der Haftumstände für riskant.

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