Mannheim-Urteil: Zuschauer-Teilausschluss auf Bewährung und hohe Geldstrafe für den FCK
26.10.2026, 16:00 Uhr - Autor: Thomas Hilmes
Das DFB-Sportgericht hat die Strafe nach den Ausschreitungen beim Pokalspiel in Mannheim bekanntgegeben. Der 1. FC Kaiserslautern muss eine Geldstrafe von 300.000 Euro zahlen und zudem im Wiederholungsfall ein Heimspiel unter teilweisem Zuschauerausschluss absolvieren.
In der am Montagnachmittag veröffentlichten Mitteilung des DFB heißt es: "Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den 1. FC Kaiserslautern im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 300.000 Euro belegt. Davon kann der Klub bis zu 120.000 Euro für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Darüber hinaus muss der 1. FC Kaiserslautern ein Heimspiel seiner ersten Herrenmannschaft unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit austragen. Die Vollstreckung des Zuschauer-Teilausschlusses wird bis zum 31. März 2028 zur Bewährung ausgesetzt."
Strafe wegen Raketen aufs Feld und Tribüne sowie Spielunterbrechung
Welche Blöcke und wie viele Zuschauer von der teilweisen Sperrung des Fritz-Walter-Stadions betroffen wären, geht aus der DFB-Mitteilung nicht hervor. Hintergrund des heutigen Urteils sind die Vorfälle beim Pokalderby von Waldhof Mannheim gegen den 1. FC Kaiserslautern am 21. August 2026, das die Roten Teufel mit 1:0 nach Verlängerung für sich entscheiden konnten. Damals war es zu mehreren Spielunterbrechungen gekommen, von denen die längste mehr als eine halbe Stunde dauerte: Ein paar Dutzend Waldhöfer hatten den Platz gestürmt und wurden anschließend von Polizisten - teilweise mit Pferden und Hunden - zurück in den Block gedrängt. Hierbei gab es 120 Verletzte. Zuvor waren unzählige Gegenstände von Mannheimer Zuschauern auf die Spieler des FCK geworfen und Raketen von beiden Fankurven auf das Spielfeld geschossen worden, drei Feuerwerkskörper außerdem aus dem Gästeblock in Richtung der Haupttribüne (Eine ausführliche Chronologie der Ereignisse hatte DBB bereits im August veröffentlicht).
In der Mitteilung des Verbandes werden als strafrelevant insbesondere 54 Bengalische Fackeln, 47 Böller, 48 Rauchtöpfe und Raketen - davon drei in Richtung Haupttribüne, eine zweiminütige Spielunterbrechung wegen Rauchentwicklung sowie verallgemeinert zusätzlich "etliche weitere Bengalische Fackeln" aufgezählt.
DFB mit "letzter Warnung", aber auch "Anerkennung" in Richtung des FCK
DFB-Vizepräsident Thomas Bergmann wird wie folgt zitiert: "Dieser Fall ist ein beinahe beispielloser Exzess, bei dem sich eine Standardbehandlung durch die Sportgerichte verbietet. Die riesige Zahl gezündeter pyrotechnischer Gegenstände und vor allem der Abschuss von Raketen in Richtung anderer Zuschauer sind inakzeptabel. Hier sind Grenzen deutlich überschritten, Verständnis und Nachsicht nicht länger angebracht. Die Aussetzung des Zuschauerteilausschlusses zur Bewährung ist eine unmissverständliche, eine letzte Warnung. Zugleich ist aber anzuerkennen, dass sich der 1. FC Kaiserslautern klar von den Vorfällen distanziert und konkrete Schritte zur Aufklärung und Täterermittlung eingeleitet hat. Dies begrüßen wir sehr. Diesen Weg muss der Klub nun entschlossen weitergehen und gemeinsam mit seinen Fans alles dafür tun, vergleichbare Exzesse - und genauso andere Vorfälle - künftig zu verhindern."
Das Urteil gegen den gastgebenden SV Waldhof hatte der DFB bereits vor anderthalb Wochen bekanntgegeben: Der Drittligist musste 100.000 Euro als Geldstrafe zahlen sowie das Heimspiel gegen Hoffenheim II unter teilweisem Zuschauerausschluss absolvieren.
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