Manuel Ostermann gegen Jan Böhmermann: Moderator gewinnt Prozess
Polizeigewerkschafter Ostermann klagte Böhmermann gewinnt gegen "selbst radikalisierten Michel" Von Lars Wienand Aktualisiert am 12.08.2026 - 18:27 UhrLesedauer: 4 Min. Aktuelle Zeit:0:00Gesamtdauer:0:00 Jetzt neu bei t-online: Schriftgröße anpassen! Knapp anderthalb Jahre nach einer brisanten Böhmermann-Sendung über die Bundespolizei in Pakistan ist der Streit entschieden: Polizeigewerkschafter Manuel Ostermann muss Böhmermanns Attacken hinnehmen. Ein Urteil im Streit zwischen zwei Männern, die beide oft Kontroversen auslösen, steht fest: Jan Böhmermann siegt über Manuel Ostermann – der Moderator und Satiriker geht mit dem ZDF als Gewinner aus einem Prozess hervor, den der Gewerkschaftsfunktionär der Bundespolizei und Bestsellerautor angestrengt hatte. Das Landgericht München I hatte über die Sendung des "ZDF Magazin Royale" vom 28. März 2025 zu entscheiden, die politisch einige Sprengkraft hatte. Es ging um mögliche Sicherheitsprobleme bei der Aufnahme von Menschen aus Afghanistan und um die sogenannte Visa-Affäre. Böhmermann hatte den Vorwurf in den Raum gestellt, dass bei der Bundespolizei in Pakistan weggesehen wurde, sodass in Deutschland Akteure wie Ostermann mit einem Skandal Stimmung gegen das Bundesaufnahmeprogramm für gefährdete Afghanen machen können. Das erklärte das Gericht für zulässig. Es traf aber keine Aussage, ob Böhmermanns Vorwürfe zutreffend sind. Ziel des Bundesaufnahmeprogramms Nach der Machtübernahme der Taliban hatte die damalige Bundesregierung am 17. Oktober 2022 das Bundesaufnahmeprogramm (BAP) verkündet. Menschen, die sich in Afghanistan durch das Eintreten für westliche, liberale Werte besonders exponiert hatten und deren Leben nun durch die Taliban in Gefahr war, sollten nach einer strengen Auswahl nach Deutschland kommen können. t-online hatte etwa über eine junge Frau berichtet, die sich in der Bildungsarbeit für Mädchen engagiert hatte. Das BAP ergänzte weitere Programme, etwa für Ortskräfte. Wer mithilfe des BAP nach Deutschland wollte, bekam nach der ersten Prüfung der Bewerbung die Aufforderung, nach Islamabad in Pakistan zu reisen. Dort erfolgten weitere Sicherheitsüberprüfungen und -interviews. Die Ankündigung war, mit dem Programm bis zu 1.000 Menschen monatlich die Ausreise zu ermöglichen. Böhmermann wählte für Ostermann in der Sendung Bezeichnungen wie "Herrenmensch im Skoda", "selbst radikalisierten Michel" und "dreiviertel gefüllten Boxsack mit Blitzkriegsfrisur". Der Polizeigewerkschafter hatte sich dadurch herabgewürdigt und zu Unrecht in die Nähe des Rechtsextremismus gerückt gesehen. Mit der Rechtsanwaltskanzlei Höcker hatte er Programmbeschwerde beim ZDF-Fernsehrat eingelegt. Ralf Höcker kündigte auf X an, dem "Hetzer Böhmermann" einzuheizen. Den Antrag bei Gericht, diese Aussagen zu untersagen, zog Ostermann dann aber zurück. Der Rechtsstreit drehte sich nun um die grundsätzlichere Frage, wie die Vorgänge in Pakistan und die Rolle der Bundespolizei dabei zu bewerten sind. Böhmermann als Bundespolizeipräsident Böhmermann hatte die Sendung in einer Uniform der Bundespolizei mit den Rangabzeichen des Präsidenten des Bundespolizeipräsidiums moderiert und zwei strittige Aussagen getroffen: "Lässt meine Bundespolizei bewusst Afghanen mit mutmaßlich fehlerhaften Papieren an Bord eines Flugzeugs nach Deutschland und greift erst ein und sagt erst Bescheid, wenn das Flugzeug schon in Deutschland gelandet ist?" Böhmermann sagte außerdem, "führende Bundespolizeigewerkschafter" könnten dann überall herumerzählen: "Tja, die Afghanen, die landen mit fehlerhaften Dokumenten in Deutschland! Sicherheitsrisiko! Stoppt den Wahnsinn!" Teile der Bundespolizei, so Böhmermann, missbrauchten die Bundespolizei und machten absichtlich Fehler, um das eigentlich sichere Bundesaufnahmeprogramm zu sabotieren. Die Sendung am 28. März 2025 zeigte Ostermann in einem Video vom 5. März 2025 hinter dem Steuer seines Autos sitzend. Der Gewerkschaftsfunktionär hatte zum Vorgehen bei dem Aufnahmeprogramm erklärt: "Was hier passiert, ist eine sicherheitspolitische Bankrotterklärung." Die Flüge mit Afghanen seien ein Sicherheitsrisiko und würden "dem islamistischen Terror Tür und Tor öffnen", so Ostermann. Parallel hatte die Bundespolizeigewerkschaft einen öffentlichen Brandbrief an den damaligen Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) geschickt. Die Visa-Affäre Einreisekontrollen bei Passagieren einer Maschine aus Islamabad hatten am 18. Januar 2024 am Flughafen Hannover laut Bundespolizei gezeigt, dass 16 Passagieren Visa erteilt wurden, deren Ausweispapiere das nicht erlaubt hätten. Das Bundespolizeipräsidium erstattete Anzeige gegen drei Beamte des damals von Annalena Baerbock geführten Auswärtigen Amts. Es begannen Ermittlungen, die sich noch ausdehnten. Die Berliner Staatsanwaltschaft stellte im Dezember 2024 das Verfahren ein – keine Straftat: Auch bei Beachtung "möglicherweise nicht eingehaltener Verfahrensvorschriften" hätten die in dem Fall eingereisten zehn Personen, darunter sieben Kinder, ein Visum erhalten. Faktisch seien sie infolge des humanitären Sonderverfahrens einreiseberechtigt gewesen, hätten aber ein anderes Dokument erhalten müssen. Ein weiteres Verfahren in Cottbus gegen einen anderen Beamten in Islamabad wurde im Januar 2026 auch eingestellt, wie die Staatsanwaltschaft t-online auf Anfrage mitteilte. Ostermanns Anwälte von der Kanzlei Höcker hatten erklärt, er werde im Beitrag als Gesicht einer angeblichen Blockade dargestellt, die es nicht gegeben habe. Die Bundespolizei habe zum Zeitpunkt der Einreisen in Islamabad keine exekutive Tätigkeit gehabt. Die Darstellung im ZDF treffe ihn persönlich und beschädige seine berufliche Integrität. Für das Gericht hatte die Sendung mit ihren Recherchen Kontext und Tatsachengrundlage geliefert, die die Berichterstattung zulässig machen. Die Böhmermann-Äußerungen seien als wertende, satirisch zugespitzte Schlussfolgerung zulässig. Ostermann: Gericht hat Böhmermanns Vorwurf nicht bestätigt Ostermann betont nach der Entscheidung, dass das Gericht keine Aussagen darüber getroffen hat, ob Böhmermanns Vorwurf tatsächlich zutrifft. Auf t-online-Anfrage nannte er es "bemerkenswert, dass das Landgericht die angegriffenen Äußerungen offenbar nicht als Tatsachenbehauptungen, sondern als Meinungsäußerungen eingeordnet hat". Er und seine Anwälte wollten die Urteilsgründe nun sorgfältig auswerten und prüfen, ob sie Berufung einlegen, so der Polizeigewerkschafter. An seiner politischen Bewertung des Bundesaufnahmeprogramms ändere die Entscheidung nichts: "Das damalige Vorgehen halte ich auch aus heutiger Sicht für eine sicherheitspolitische Bankrotterklärung." Eine Sprecherin des ZDF kommentierte: "Das Gericht hat die Klage gegen das ZDF abgewiesen und damit das ZDF in seiner Rechtsauffassung bestätigt." Weil die Entscheidung noch nicht rechtskräftig ist, sei Ostermanns Programmbeschwerdeverfahren bis zur Rechtskraft des Urteils ausgesetzt. Das Gericht gestand Ostermann zu, selbst in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht berührt zu sein: Den Zuschauern werde er als Teil der Bundespolizei präsentiert, die nach der Darstellung missbraucht werde, "um Politik zu machen". Sein eigenes Auftreten fiel aber auch aus Sicht des Gerichts auf ihn zurück. Loading... Loading... Loading... Das wurde aus dem Bundesaufnahmeprogramm (BAP) Die schwarz-rote Bundesregierung hat im Mai 2025 das Ende der freiwilligen Aufnahmeprogramme verkündet – also kurz nach der Bundestagswahl, dem Brandbrief und der öffentlichen Diskussion. Rechtsverbindliche BAP-Zusagen sollten aber nicht einfach sämtlich widerrufen werden. Mit Stichtag 5. Juni 2026 sind insgesamt 2.444 Menschen über das BAP nach Deutschland gekommen. In Pakistan warten heute nach Angaben der Organisation Kabul Luftbrücke noch etwas weniger als 100 Betroffene aus diesem Programm. Insgesamt hoffen noch rund 600 Menschen aus den verschiedenen deutschen Aufnahmeverfahren auf eine Aufnahme in Deutschland, darunter aus dem Ortskräfteverfahren, der Menschenrechtsliste und dem Überbrückungsprogramm. Sie können kaum die Unterkünfte verlassen, die weiter von der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) gestellt werden: Denn Pakistan droht ihnen mit Abschiebung. In Deutschland laufen Klagen gegen das Vorgehen der Bundesregierung. Ende Juli hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die pauschale Rücknahme von Aufnahmeerklärungen für Menschen aus der sogenannten Menschenrechtsliste ohne Prüfung des Einzelfalls gegen das Willkürverbot verstößt. CDU-Mitglied Ostermann ist Autor des Buchs "Deutschland ist nicht mehr sicher", äußert sich häufig polemisch zu Themen wie Ausländerkriminalität oder Grenzschutz und interpretiert amtliche Zahlen einseitig. Er selbst räumte im ARD-Magazin "Kontraste" ein: "Zur Wahrheit gehört, dass man, um die Themen zu setzen, natürlich hier und da mal eine rhetorische Überspitzung für sich definiert. Das gehört zum Geschäft dazu." Video Das Gericht hielt fest, dass er die "scharfe, pointierte und verletzende Kritik" in der öffentlichen Debatte hinnehmen müsse, "dies umso mehr, wenn der Betroffene die Debatte mit vergleichbarer Schärfe führt". Zu berücksichtigen sei auch, dass es sich bei der Sendung um "ein Satire-Format handelt und Übertreibungen und Verzerrungen der Satire grundsätzlich bereits wesenseigen sind". Ostermanns beruflichem Fortkommen hat der Beitrag offensichtlich nicht geschadet. Der Polizeihauptmeister, der seit Jahren vom Dienst bei der Mobilen Kontroll- und Überwachungseinheit in Essen freigestellt ist, wurde am 21. April 2026 zum Bundesvorsitzenden der DPolG Bundespolizei gewählt.