DAX -0,22 % 25.099,00 Pkt 18:00:00 MDAX -0,05 % 31.965,53 Pkt 18:00:00 Euro Stoxx 50 +1,14 % 6.280,94 Pkt 18:00:00 Dow Jones -0,52 % 51.947,25 Pkt 23:26:43 S&P 500 -1,16 % 7.411,98 Pkt 23:26:35 Nasdaq -2,78 % 24.975,82 Pkt 23:15:59 Nikkei -2,73 % 64.611,15 Pkt 08:45:03 Gold +0,08 % 4.070,80 USD 22:59:59 Silber +0,43 % 58,91 USD 22:59:55 Brent 0,00 % 96,78 USD 22:59:55 WTI 0,00 % 89,31 USD 22:59:59 Bitcoin -0,05 % 64.280,71 USD 08:19:27 EUR/USD -0,32 % 1,13750 USD 23:29:21 EUR/GBP 0,00 % 0,85320 GBP 06:49:20 EUR/CHF +0,06 % 0,92970 CHF 06:49:20 EUR/JPY +0,08 % 186,245 JPY 23:29:21

Marine Le Pen in Berufungsprozess verurteilt - Präsidentschaftskandidatur aber möglich

Allgemein

Audioplayer wird geladen Anzeige Im Berufungsprozess wegen der Veruntreuung von EU-Geldern gegen Marine Le Pen haben die Richter die französische Politikerin zu 15 Monaten „Nichtwählbarkeit“ verurteilt, weitere 30 wurden zur Bewährung ausgesetzt. Zusätzlich wurde sie zu drei Jahren Haft verurteilt, von denen zwei zur Bewährung ausgesetzt wurden. Sie muss ein Jahr eine elektronische Fußfessel tragen. Zudem wurde ihr eine Geldstrafe von 100.000 Euro auferlegt. Anzeige Damit legen sie die Entscheidung über eine vierte Präsidentschaftskandidatur in die Hände von Le Pen selbst: Die 15 Monate Nichtwählbarkeit sind bereits abgegolten, da die Zeit vom erstinstanzlichen Urteil vom 31. März 2025 an lief. Le Pen hatte allerdings ausdrücklich ausgeschlossen, mit einer elektronischen Fußfessel bei der Präsidentschaftswahl im Frühjahr 2027 anzutreten. Le Pen will sich am Abend in einem TV-Interview zur Kandidatenfrage der Rechtspopulisten äußern. Die erste Runde der Präsidentschaftswahl in Frankreich ist auf den 18. April 2027 terminiert. Anzeige Lesen Sie auch Laut „Le Monde“ blieb Le Pen während der Urteilsverkündung zunächst ohne Reaktion. Es wird erwartet, dass sie sich am Abend im französischen Fernsehen äußern wird. Lesen Sie auch Das Pariser Berufungsgericht verringerte mit seinem Urteil die ursprüngliche Strafe. In erster Instanz war Le Pen zu vier Jahren Freiheitsstrafe, davon zwei auf Bewährung, 100.000 Euro Geldstrafe und fünf Jahre Nichtwählbarkeit verurteilt worden. Im Mittelpunkt des Verfahrens stand die sogenannte Affäre der parlamentarischen Assistenten. Die Justiz kam zu dem Schluss, dass die Partei – damals noch unter dem Namen Front National – zwischen 2004 und 2016 Mitarbeiter aus Mitteln des Europäischen Parlaments bezahlte, während diese tatsächlich für die Partei tätig waren. Nach Auffassung der Gerichte handelte es sich dabei um ein System zur zweckwidrigen Verwendung öffentlicher Gelder in Höhe von rund 2,8 Millionen Euro. Marine Le Pen wurde nicht wegen persönlicher Bereicherung, sondern wegen ihrer Verantwortung für dieses System verurteilt. Ob Le Pen zur Präsidentschaftswahl antritt, ist nun offen. Für den Fall einer Verurteilung zu einer längeren Nichtwählbarkeit stand in ihrer Partei, dem Rassemblement National, der jüngere Parteivorsitzende Jordan Bardella bereit. Lesen Sie auch Le Pen und Bardella demonstrieren zwar Einheit, stehen jedoch für unterschiedliche Kurse in der Partei. Während Le Pen das historische Profil des sozialen Rechtspopulismus bedient, steht Bardella für eine wirtschaftlich liberalere, identitäre Linie. Vielen in der Partei gilt er inzwischen als besserer Kandidat. Neben Le Pen standen elf weitere Personen sowie die Partei selbst vor dem Berufungsgericht. Verurteilt wurde unter anderem auch Louis Aliot, der Bürgermeister von Perpignan, zu einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung und einer Geldstrafe von 5000 Euro, sowie zwei Jahren Nichtwählbarkeit, die ebenfalls zur Bewährung ausgesetzt wurden. rct/lfb

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