Maßnahme gegen Drogenhandel: Brüssel verbietet E-Scooter
Die Metropolregion Brüssel schränkt die Benutzung von E-Scootern ein, um gegen den grassierenden Drogenhandel vorzugehen. In 19 Vierteln des Stadtgebiets ist es von nun an untersagt, solche Roller zu verwenden oder im öffentlichen Raum abzustellen. Der für die Region zuständige Ministerpräsident Boris Dilliès unterzeichnete am Mittwoch eine entsprechende Polizeiverordnung.
Betroffen sind davon etwa die Viertel rund um den Nord- und Südbahnhof, das von kongolesischen Bewohnern geprägte Matonge und die Drogenumschlagplätze in den Gemeinden Anderlecht und Molenbeek.
Begründet wird das Verbot damit, dass E-Scooter regelmäßig von Drogenhändlern genutzt werden, weil sie damit bei Polizeikontrollen viel leichter entkommen können als mit anderen Fahrzeugen. Außerdem wird auf den häufigen Einsatz der Roller bei Schießereien im kriminellen Milieu verwiesen. Gemäß der Verordnung gab es seit Anfang vorigen Jahres 175 Schießereien im Stadtgebiet, von denen 125 mit dem Drogenhandel verbunden waren. Davon wiederum wurden 56 unter dem Einsatz von Rollern begangen, zuletzt etwa beim Angriff auf eine Polizeiwache.
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Auf E-Scootern kann man fahren und gleichzeitig schießen
E-Scooter „erlauben es dem Benutzer, sich fortzubewegen und gleichzeitig eine automatische Waffe zu verwenden, zum Beispiel ein Maschinengewehr“, heißt es im Text. Tatsächlich ist der Einsatz von Maschinengewehren bisher nicht in Brüssel belegt; in der Regel handelt es sich vielmehr um Sturmgewehre, etwa des Typs Kalaschnikow.
Für die 19 sogenannten Hotspots gelten weitere Einschränkungen. So darf dort außerhalb von Bars und Restaurants zwischen 22 Uhr und sechs Uhr kein Alkohol in der Öffentlichkeit konsumiert werden. Verboten wird außerdem der Verkauf von pyrotechnischem Material wie bengalischem Feuer. Die Polizei darf anlasslos Ausweise kontrollieren. Verboten ist es, sich dort „allein mit dem Ziel aufzuhalten, Drogen zu kaufen oder zu verkaufen“.
Unabhängig von der Verordnung, die auch private Roller betrifft, verbietet die Hauptstadtregion ab dem 1. Januar nächsten Jahres Leihroller im gesamten Stadtgebiet. Dann laufen die Lizenzen der beiden verbliebenen Anbieter aus. Der Schritt wurde mit der Unfallträchtigkeit dieser Verkehrsmittel begründet.