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Maximilian Krah: Gericht erlässt Haftbefehl gegen AfD-Abgeordneten Krah

Nation

In seinem Rechtsstreit mit dem Satiriker Jan Böhmermann sieht sich der AfD-Bundestagsabgeordnete Maximilian Krah jetzt einem Haftbefehl des Amtsgerichts Chemnitz ausgesetzt. Böhmermanns Anwalt Sebastian Gorski bestätigte dies auf Anfrage der ZEIT. Zuerst berichtete der Spiegel über den Vorgang.

Krah hatte in einem Rechtsstreit mit Böhmermann eine Niederlage hinnehmen müssen. Es ging um eine Zuschrift, die der Satiriker in seinem Podcast vorgelesen hatte, wonach Krah 2024 auf dem Oktoberfest 200 Champagnerflaschen bestellt habe. Diese Aussage wollte Krah dem Fernsehmoderator verbieten lassen. Laut dem vom Spiegel zitierten Gerichtsurteil argumentierte Krah, dies könnte sich auf sein Persönlichkeitsrecht auswirken. Denn eine solche Bestellung könne ihm als »Großspurigkeit, Selbstdarstellung und ein starkes Geltungsbedürfnis« ausgelegt werden. Das Landgericht Düsseldorf wies die Unterlassungsklage gegen Böhmermann indes zurück – unter anderem, weil der Satiriker kurz nach Erscheinen des Podcastbeitrags direkt ergänzt hatte, dass es sich lediglich um »rund 50« Flaschen gehandelt habe.

Gericht prüft Antrag auf Aufhebung von Immunität Krahs

Doch der AfD-Politiker zahlt die Prozesskosten nicht. Zunächst musste Böhmermann demnach rund 5.000 Euro mittels eines Vollstreckungsverfahrens eintreiben. Aktuell seien weitere 296,26 Euro offen. Eine Gerichtsvollzieherin habe Mitte Juli einen Termin zur Vermögensauskunft angesetzt, doch Krah sei nicht erschienen. Eine Sprecherin des Amtsgerichts Chemnitz bestätigte, dass aktuell geprüft werde, ob die für eine Vollstreckung des Haftbefehls nötige Aufhebung von Krahs Immunität als Bundestagsabgeordneter beantragt werden soll.

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