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Mehr Weihnachtsgeld und Zuschläge für Beamte in Niedersachsen

Nation

Stand: 03.09.2026 09:16 Uhr

Niedersachsen will seinen Beamtinnen und Beamten mehr Weihnachtsgeld zahlen, den bisherigen Zuschlag für Verheiratete bekommen künftig alle und Kinderzuschläge sollen steigen. Das Ziel: die Beamtenbesoldung verfassungskonform zu gestalten.

von Claudia Wohlsperger

Mit dem Gesetzentwurf zur Anpassung von Besoldung und Versorgungsbezügen will das niedersächsische Finanzministerium zweierlei: Die Tarifeinigung für die Beschäftigten der Länder auf Niedersachsen übertragen. Und: sicherstellen, dass die Beamtenbesoldung rechtssicher gestaltet ist. Das Bundesverfassungsgericht hatte im vergangenen Jahr entschieden, dass die Beamtinnen und Beamten in Berlin zu wenig Geld bekommen haben. Für Niedersachsen steht ein entsprechendes Urteil zwar noch aus, trotzdem bessert man hier schon mal nach. Das Ziel sei eine leistungsgerechte Bezahlung, die auch den Ansprüchen des Bundesverfassungsgerichts genüge, so Niedersachsens Finanzminister Gerald Heere (Grüne). "Zu Weihnachten werden viele Beamtinnen und Beamte künftig mehr Geld haben und beim Blick auf den Gehaltszettel soll es künftig nicht mehr wichtig sein, ob man verheiratet ist oder nicht," so Heere weiter.

Was konkret soll sich ändern?

Rückwirkend sollen die Einmalzahlungen für 2025 für die Besoldungsgruppen von A9 bis A13 gestaffelt erhöht werden.

Ab diesem Jahr soll das Weihnachtsgeld beziehungsweise die jährliche Sonderzahlung für alle Beamtinnen und Beamten 1.200 Euro betragen. Bisher galt dieser Betrag nur für den mittleren Dienst in den Gruppen A5 bis A8.

Der Zuschlag für Verheiratete ohne Kinder entfällt künftig. Dafür bekommen alle Beamtinnen und Beamten diese rund 170 Euro mit dem Grundgehalt.

Um das Tarifergebnis umzusetzen, wird die Besoldung ab März 2027 um zwei Prozent erhöht. Weitere 0,5 Prozent kommen dazu, um die verfassungsgerechte, amtsangemessene Alimentation sicherzustellen. Ab Januar 2028 folgt eine weitere Erhöhung um ein Prozent.

Die Grundbeträge für Anwärterinnen und Anwärter sollen um 120 Euro steigen.

Gewerkschaften bleiben kritisch

Die von Heere vorgestellten Maßnahmen reichten bei Weitem nicht aus, um die strukturellen Probleme der Besoldung zu lösen, heißt es vom Niedersächsischen Beamtenbund (NBB). Das Land lasse nicht erkennen, dass es die Dimension des Problems tatsächlich erfasst habe, so Zimbehl. Ein weiterer Kritikpunkt: Von der Erhöhung der Sonderzahlung profitierten lediglich Besoldungsgruppen ab A9. Für den mittleren Dienst verbessert sich die Zahlung nicht. Pensionäre oder Hinterbliebene erhalten sie gar nicht. Auch der DGB Niedersachsen sieht für diese Versorgungsempfänger Nachholbedarf und bezweifelt, dass die Besoldung in der jetzt geplanten Art verfassungskonform ist. "Die Beamt*innen und Beschäftigten im öffentlichen Dienst halten den Laden am Laufen," so DGB-Chef Ernesto Harder, "das geht nur mit guten Arbeitsbedingungen."

Sorge vor Ländervergleich

Positiv sei zwar die Anhebung der Anwärtergehälter, so der NBB-Landesvorsitzende Alexander Zimbehl. "Nur es wird nicht wahnsinnig viel bringen, die Anwärtergehälter heraufzuschrauben, wenn ich keinen mehr finde, der sich für eine Karriere innerhalb der niedersächsischen Beamtenschaft interessiert, weil er nämlich hinterher feststellt, dass er deutlich weniger verdient als in anderen Bundesländern." Andere Bundesländer, wie etwa Schleswig-Holstein, hätten linear deutlich mehr erhöht. Zimbehl sorgt sich, dass Niedersachsen den Wettbewerb um gute Fachkräfte nicht gewinnen könne, wenn ihre Arbeit wenige Kilometer hinter der Landesgrenze besser honoriert werde.

Nachzahlungen noch ausgeklammert

Insgesamt rechnet das Finanzministerium durch die Anpassung mit etwa 300 Millionen Euro Mehrkosten pro Jahr. Gleichzeitig hält das Land Rücklagen vor für möglicherweise anstehende Rückzahlungen. Für Berlin hatte das Bundesverfassungsgericht geurteilt, dass alle Beamtinnen und Beamten, die Widerspruch eingelegt hatten, eine Rückzahlung erhalten. Im Fall von Niedersachsen beträfe das Widersprüche ab dem Jahr 2005. Mit einer Entscheidung rechnet das Finanzministerium im kommenden Jahr.

Wann ist die Beamtenbesoldung angemessen?

Grundsätzlich gilt nach mehreren Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, dass die Beamtenbesoldung angemessen und verfassungsgemäß ist, wenn die Beamtinnen und Beamten 15 Prozent mehr Geld bekommen, als sie mit der Grundsicherung erhalten würden. Beamtinnen und Beamte dürfen nicht streiken. Wenn sie ihr Gehalt zu niedrig finden, können sie Widerspruch einlegen oder sogar Klage einreichen. Deshalb muss sich letztendlich das Bundesverfassungsgericht mit dieser Frage beschäftigen.

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