DAX +0,70 % 26.323,88 Pkt 18:00:00 MDAX -0,55 % 32.251,14 Pkt 18:00:00 Euro Stoxx 50 +0,18 % 6.535,62 Pkt 18:00:00 Dow Jones +0,17 % 53.975,98 Pkt 22:40:36 S&P 500 +0,56 % 7.753,11 Pkt 22:38:36 Nasdaq +0,98 % 26.605,36 Pkt 23:15:59 Nikkei +2,08 % 66.970,22 Pkt 08:45:03 Gold +1,84 % 4.442,00 USD 07:35:07 Silber -0,22 % 64,96 USD 07:35:07 Brent +0,34 % 88,02 USD 07:34:47 WTI +0,39 % 82,45 USD 07:35:06 Bitcoin +0,09 % 63.972,51 USD 07:45:07 EUR/USD -0,09 % 1,15460 USD 07:44:24 EUR/GBP -0,29 % 0,85410 GBP 07:45:08 EUR/CHF +0,13 % 0,93510 CHF 07:45:08 EUR/JPY +0,68 % 183,709 JPY 07:45:08

„Meine Altersvorsorge“: Friseure sollen Corona-Hilfe zurückzahlen

Nation

Fuldaer Zeitung Fulda Sechs Jahre später kommt die Rechnung: Friseure sollen Corona-Hilfe zurückzahlen Von: Sabrina Mehler Uns auf Google folgen Sechs Jahre nach dem ersten Corona-Lockdown hat Yvonne Günzel Post vom Land Hessen bekommen: 20.000 Euro soll die Fuldaer Friseurin zurückzahlen, die komplette Soforthilfe von damals. Sie ist fassungslos – und längst nicht die Einzige, die mit den Rückforderungen zu kämpfen hat. Fulda – Für Günzel ist es eine Summe, die schmerzt: „Mega ungerecht“ sei das, sagt die 47-Jährige. Zwar könne sie das Geld in Raten zurückzahlen. Doch damit werde ihre finanzielle Planung für die Zukunft durcheinandergebracht. „Ich verliere dadurch meine Altersvorsorge.“ Seit 25 Jahren führt Günzel ihr Haarstudio in der Rabanusstraße, zehn Mitarbeitende beschäftigt sie. „Meine Altersvorsorge“: Friseure sollen Corona-Hilfe zurückzahlen Während der Pandemie habe sie ihr Erspartes in den Betrieb gesteckt. Miete, Versicherungen und Personalkosten liefen weiter, während der Salon im ersten Lockdown von Mitte März bis Mitte Mai 2020 und im zweiten Lockdown von Mitte Dezember bis Ende Februar 2021 geschlossen bleiben musste. „Wir Friseure hatten ja wirklich zu. Wir hatten kein To-go-Geschäft wie Gaststätten“, sagt Günzel. Die Soforthilfe von 20.000 Euro sollte ihr damals helfen, den Betrieb durch diese Zeit zu bringen. Doch nun verlangt das Land die komplette Summe zurück. „Es ist klar, dass der Staat einem nichts schenkt. Aber dass die jetzt fünf Jahre später ankommen und alles zurückfordern, das ist eine Frechheit.“ Sie habe vor und nach dem Lockdown „richtig Gas gegeben“, erzählt Günzel. Die Angst vor Umsatzeinbrüchen sei groß gewesen. „Und dafür werden wir jetzt bestraft.“ Denn genau die Umsätze, die sie mit großem Einsatz erwirtschaftet hat, fließen nun in die Berechnung der Rückzahlung ein. Gleichzeitig habe sie während der Pandemie kräftig in ihren Salon investiert: Glasscheiben und Spuckschutz wurden eingebaut, Luftreinigungsgeräte angeschafft. Fragwürdig findet Günzel auch, dass Personalkosten in dem personalintensiven Handwerk nicht berücksichtigt werden: „Das ist in anderen Bundesländern anders.“ Sie ist mit ihrem Ärger nicht allein. Lukas Henke, Geschäftsführer der Kreishandwerkerschaft Fulda, berichtet von mehreren Anfragen von Unternehmen. Besonders betroffen sei das Friseurhandwerk. Hier lägen die Rückforderungen zwischen 80 und 100 Prozent der Auszahlungen, abhängig von den Umsätzen und den gemachten Angaben. Hohe Investitionen während der Pandemie: Spuckschutz und Luftreinigungsgeräte „Die Situation ist unbefriedigend“, sagt Henke. Während der Lockdowns seien die Einnahmen komplett ausgefallen, nach den Wiedereröffnungen hätten viele Betriebe durch Mehrarbeit kurzfristig deutlich höhere Umsätze erzielt. Die Rückzahlungen „erschüttern etwas das Vertrauen in den Rechtsstaat“. Er hätte sich eine unbürokratische Lösung gewünscht: Anstatt „eine teure Großkanzlei“ mit der Prüfung jedes einzelnen Unternehmens zu beauftragen, hätte das Land eine pauschale Rückzahlungsquote von 50 Prozent festlegen können. „Das wäre für beide Seiten, Steuerzahler und Betriebe, fair gewesen.“ Corona-Hilfen Die staatlichen Corona-Hilfen waren finanzielle Unterstützungen, die während der Pandemie bereitgestellt wurden, um Unternehmen und Selbstständigen bei Umsatzeinbrüchen zu helfen. Viele dieser Hilfen wurden als Vorauszahlungen auf Basis von prognostizierten Umsatzeinbrüchen schnell und unbürokratisch ausgezahlt. In der Schlussabrechnung wird nun der tatsächliche Bedarf anhand der realen Geschäftszahlen ermittelt. Fällt der tatsächliche Umsatzeinbruch geringer aus als ursprünglich angenommen, muss die Differenz zurückgezahlt werden. In Hessen gibt es daran deutliche Kritik, unter anderem an einer missverständlichen Kommunikation. Seinerzeit hieß es, dass die Hilfen nicht zurückgezahlt werden müssen. Tatsächlich waren die Mittel jedoch an Voraussetzungen geknüpft. Streit entzündet sich auch daran, welche Kosten in die Berechnung einfließen. Für Fälle, in denen die sofortige Rückzahlung eine unbillige Härte darstellt, besteht in der Regel die Möglichkeit, eine Stundung oder eine Ratenzahlung zu beantragen, um die finanzielle Belastung abzumildern. Heftige Kritik am Rückmeldeverfahren gibt es schon länger: Im Herbst vergangenen Jahres hatte das Land die Rückforderungen daher ausgesetzt und nach einer Überarbeitung des Verfahrens Ende Mai wieder aufgenommen. Jetzt würden in der Tat „kulantere und praxisnähere Regeln“ gelten, heißt es bei der Industrie- und Handelskammer Fulda. IHK-Geschäftsführerin Nicole Schmitt-Felgenhauer berichtet allerdings, dass die Rückforderungen Unternehmen weiterhin erheblich belasten. Anfragen, die die IHK erreichten, gebe es aus unterschiedlichen Branchen, unter anderem aus Gastronomie, Hotellerie und Einzelhandel. „In Einzelfällen ist die Existenz infrage gestellt“, erklärt sie. Wenn die Liquidität eines Betriebs für die Rückzahlung gebunden werde, fehle das Geld für Investitionen. Kreishandwerkerschaft: Rückzahlungen erschüttern „etwas das Vertrauen in den Rechtsstaat“ In ganz Hessen wehren sich Firmen; Ende Juni demonstrierten in Kassel mehr als 70 Friseure aus dem gesamten Bundesland gegen die aus ihrer Sicht ungerechte Berechnung der Hilfen. Yvonne Günzel versteht den Protest. Sie kenne Selbstständige, die ebenfalls Corona-Hilfen erhalten hätten. Manche Gastronomen hätten das Geld genutzt, um ihre Gaststätten zu renovieren. „Das ärgert mich auch: Dass keine Unterschiede gemacht werden – und dass nie kommuniziert wurde, dass das Geld später in dieser Höhe zurückverlangt werden könnte.“ Dass die Hilfen überprüft werden, findet Günzel grundsätzlich richtig. Die Verfahrensregeln hingegen kann sie nicht nachvollziehen. „Es gibt viele, die das Geld gar nicht haben. Es wird viele Insolvenzen geben“, ist sie überzeugt. Besonders bitter: Die Fuldaerin hat in der Pandemie ihre Altersvorsorge aufgebraucht, um Mitarbeitende zu bezahlen und sich selbst über Wasser zu halten. Sie befürchtet: „Wenn ich in Rente gehe, wird mir das auf die Füße fallen.“

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