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Merz, Frei, Hubig: So will der Staat eine verfassungsfeindliche AfD

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„Ultima Ratio“: Unionsfraktionschef Frei hält „Bundeszwang“ gegen AfD-Landesregierung für möglich

Von: Konstantin Ochsenreiter

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Merz betont: Das Grundgesetz gilt auch in Sachsen-Anhalt. Die Bundesregierung droht der AfD-Landesregierung mit dem Bundeszwang – und ruft Beamte zum Widerstand auf.

Berlin – „Eines steht nicht zur Abstimmung: das sind die Regeln unseres Zusammenlebens und die Werte unseres Grundgesetzes.“ Das Grundgesetz gilt auch in Sachsen-Anhalt. Nur einen Tag nach dem Ergebnis der Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt richtete sich Friedrich Merz mit diesen Worten an die Bevölkerung. Zuletzt steigerte sich die Sorge, dass eine mögliche AfD-Landesregierung verfassungsfeindlich agieren könnte. Grund dafür waren die verstörenden Aussagen des AfD-Spitzenkandidaten und Wahlsiegers Ulrich Siegmund.

Als Reaktion betonen nun Vertreter der Bundesregierung die Mittel einer wehrhaften Demokratie: von Aufrufen an Beamte, rechtswidrige Weisungen zu verweigern, bis zum Bundeszwang, dem äußersten Mittel, um die Rechtsstaatlichkeit gegen ein Bundesland durchzusetzen.

AfD in Sachsen-Anhalt: Berlin zieht rote Linien

Unionsfraktionschef Thorsten Frei (CDU) findet deutliche Worte für ein Mittel gegen eine womöglich verfassungsfeindlich agierende AfD-Landesregierung. Gegenüber den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) stellt Frei die „Ultima Ratio“ heraus: die im Grundgesetz verankerte Möglichkeit des „Bundeszwangs“. Frei betont: „Sollte es die Lage erfordern, werden wir selbstverständlich das Grundgesetz durchsetzen und dafür alle Instrumente nutzen.“

Was ist der Bundeszwang?

Der Bundeszwang ist in Artikel 37 Grundgesetz vorgesehen. Demnach kann die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates ein nicht kooperatives Land „zur Erfüllung seiner Pflichten“ anhalten. Dabei hätte die Bundesregierung ein „Weisungsrecht gegenüber allen Ländern und ihren Behörden“. In der Geschichte der Bundesrepublik wurde die Bestimmung noch nie angewandt.

Deutschland sei „eine wehrhafte Demokratie“. „Wenn es nötig sein sollte, hat der Staat die Instrumente, um die Demokratie, die Rechtsstaatlichkeit und die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Ganzen zu schützen.“ Dies sei für ihn „eine pure Selbstverständlichkeit“.

Was droht bei Verfassungsbruch? Hubig nennt Mittel

Eine weitere Ministerin äußerte sich nun zeitgleich, und unterstützte Frei: Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD). Gegenüber den Zeitungen der Funke Mediengruppe hob die Ministerin hervor: „Verletzt ein Bundesland seine rechtlichen Pflichten, kann der Bund das Bundesverfassungsgericht anrufen.“ Mit Blick auf den Bundeszwang nannte Hubig als Beispiel den Fall, dass eine Landesregierung ihre Behörden anweise, „geltendes Recht zu missachten, also beispielsweise keine Einbürgerungsanträge mehr zu bearbeiten oder keine gleichgeschlechtlichen Ehen mehr zuzulassen“. Dann könnte die Bundesregierung den Landesbehörden „direkt die Weisung erteilen, die Gesetze doch anzuwenden“, sagte die Ministerin. Sie brauche aber dazu die Zustimmung des Bundesrates.

Weiter rief sie aktiv Beamte in Sachsen-Anhalt dazu auf, rechtswidrigen Weisungen einer möglichen AfD-Landesregierung zu widersprechen. „Beamtinnen und Beamte schwören einen Eid auf die Verfassung“, sagte Hubig den Zeitungen der Funke Mediengruppe. „Sie müssen sich an Recht und Gesetz halten. Wenn ein Beamter den Eindruck hat, dass ihm rechtswidrige Weisungen erteilt werden, muss er die Bedenken intern klar äußern.“

Ein Beamter könne „sich nicht einfach darauf zurückziehen, dass man nur tue, was ihm gesagt wurde“, sagte Hubig. Gleichzeitig betonte sie die Unabhängigkeit der Justiz: Sie sei sicher, „dass sich die Justiz gegen jeden Versuch von Einflussnahme versperren würde“. Bei Staatsanwaltschaften bestehe jedoch ein anderer rechtlicher Rahmen: „Als Teil der Exekutive unterliegen sie einem ministeriellen Weisungsrecht. Allerdings ist das natürlich begrenzt.“ Sie habe „keinen Zweifel daran, dass sich auch Staatsanwältinnen und Staatsanwälte rechtswidrigen Weisungen widersetzen würden“.

AfD-Spitzenmann schockt: Siegmunds Aussagen zur „Abschiebeoffensive“

Am Donnerstag (10. September) hatte Sachsen-Anhalts AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund bei der konstituierenden Sitzung des Magdeburger Landtags neue Befürchtungen geweckt, nachdem er die Produktion von Rüstungsgütern in einen Zusammenhang mit der von seiner Partei angestrebten Abschiebeoffensive gebracht hatte. Auf die Frage eines Journalisten nach der geplanten Ansiedlung eines israelischen Rüstungskonzerns hatte Siegmund geantwortet: „Wir verteufeln nicht pauschal Produktion von Rüstungsgütern, weil wir bei (der) späteren Remigrations- und Abschiebeoffensive natürlich auch entsprechende Hilfsmittel brauchen. Natürlich auch im Sinne der inneren Sicherheit, der eigenen Stabilität und auch der Landesverteidigung.“

Auf Nachfrage sagte Siegmund am Freitag: „Rüstungsproduktion ist ein weites Feld. Dazu gehören nicht nur Waffen, sondern auch Ausrüstung, Fahrzeuge, Schutztechnik und weitere Hilfsmittel, auf die Bundeswehr, Polizei und Sicherheitsbehörden angewiesen sind.“ Genau das müsse gestärkt werden, sagte Siegmund der Deutschen Presse-Agentur (dpa), „auch, um Recht durchzusetzen, Abschiebungen konsequent zu vollziehen und eine echte Remigrationsoffensive zu ermöglichen.“ Das sei dann kein Skandal, sondern staatspolitische Pflicht. Die Aussagen sorgten parteiübergreifend für Bestürzung.

SPD verurteilt Siegmund Aussagen: „Gewalt als Mittel der Politik“

„Die Äußerungen von Ulrich Siegmund markieren eine neue Qualität“, sagte die Fraktionsvorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Katja Pähle. „Wer bei der angekündigten Massenausweisung von Menschen aus Sachsen-Anhalt ausgerechnet Rüstungsgüter ins Spiel bringt, spricht über Gewalt als Mittel der Politik.“ Pähle sagte, dies sei keine missverständliche Formulierung, sondern eine politische Drohung. Hier zeige sich die hässliche Fratze einer Politik, deren Sprache und Vorstellungen erneut an totalitäre Vorbilder erinnerten.

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