Merz-Regierung führt neue Zusatzkosten ein – für Millionen Versicherte
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) könnte vor einer der größten Veränderungen der vergangenen Jahre stehen. So wurde unter anderem darüber abgestimmt, ob die bislang beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartner*innen bis auf wenige Ausnahmen einzustellen ist. Für viele Haushalte bedeutet das eine direkte finanzielle Mehrbelastung und eine grundlegende Verschiebung im System. Gesetzliche Krankenversicherung: Das wird sich konkret ändern Aktuell konnten Ehepartner*innen ohne eigenes Einkommen über die sogenannte Familienversicherung beitragsfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert werden. Diese Regelung ist in §10 SGB V (Sozialgesetzbuch Fünftes Buch) verankert und gilt als zentraler Bestandteil des Systems. Erste Informationen dazu, dass sich dies ändern wird, erfuhr das Handelsblatt bereits Ende März aus Koalitionskreisen. Die von der Merz-Regierung beauftragte Expertenrunde zur Neugestaltung der gesetzlichen Krankenversicherung hatte dann am 30. März einen offiziellen Bericht mit 66 Vorschlägen präsentiert. Die Entscheidung zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz wurde am 10. Juli 2026 in geänderter Form getroffen. Insgesamt stimmten laut Bundestag 318 Abgeordnete stimmten dafür, 284 dagegen, vier enthielten sich. Dabei handelt es sich weiterhin um ein laufendes Verfahren, das heißt eine Verkündung im Bundesgesetzblatt beziehungsweise das vollständige Inkrafttreten steht noch aus. Zu den angedachten Änderungen gehört unter anderem die bereits prognostizierte Einschränkung der beitragsfreien Familienversicherung für Ehe- und Lebenspartner*innen. Im Detail wird die Bundesregierung veranlassen, diese bislang kostenlose Leistung in vielen Fällen durch die Verpflichtung zu ersetzen, dass das hauptversicherte Mitglied einen zusätzlichen Beitragszuschlag von 2,5 Prozentpunkten auf die beitragspflichtigen Einnahmen zahlt. Die zu erwartende insgesamte Entlastung durch Mehreinnahmen und Minderausgaben wird derzeit laut der Bundesregierung auf 16,3 Milliarden Euro 2027 und bis zu 38,1 Milliarden Euro 2030 geschätzt, wie aus aktuellen Unterlagen hervorgeht. Der beschlossene Zuschlag für familienversicherte Ehe- und Lebenspartner*innen soll dennoch erst ab 2028 wirksam werden. Für 2027 werden noch keine Einnahmen aus dieser Maßnahme angesetzt. Betroffene Haushalte und Ausnahmen In konkreten Zahlen würde das nach GKV-Angaben, so die WELT, schätzungsweise rund 2,46 Millionen Haushalte umfassen und hätte unmittelbare Auswirkungen auf viele Familien. Besonders betroffen wären Haushalte, in denen ein*e Partner*n kein oder nur ein geringes Einkommen hat. Nach aktuellem Stand des Regierungsentwurfs gibt es verschiedene Ausnahmen vom neuen 2,5-Prozent-Beitragszuschlag. Diese betreffen: Kinder in der Familienversicherung mitversicherte Ehegatten oder Lebenspartner*innen, wenn in ihrem Haushalt ein Kind lebt, das das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat mitversicherte Ehegatten/Lebenspartner*innen, in deren Haushalt ein Kind mit Behinderung lebt, das außerstande ist, sich selbst zu unterhalten mitversicherte Personen, die nicht erwerbsmäßig Angehörige mit mindestens Pflegegrad 3 mindestens zehn Stunden pro Woche, verteilt auf regelmäßig mindestens zwei Tage pro Woche, häuslich pflegen Personen, die eine Pflegezeit-Freistellung nach § 3 Pflegezeitgesetz nutzen mitversicherte Ehegatten/Lebenspartner*innen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben mitversicherte Ehegatten/Lebenspartner*innen mit voller Erwerbsminderung Für alle anderen mitversicherten Partnerinnen und Partner soll der Zuschlag erhoben werden. Das Bundesministerium für Gesundheit ergänzt zudem ausdrücklich, dass dies auch bei mitversicherten Personen mit Wohnsitz im Ausland gilt, wenn die Mitversicherung aus einem Sozialversicherungsabkommen abgeleitet wird. Entlastung der Kassen Die Debatte um die Reform der gesetzlichen Krankenversicherung ist sehr eng mit ihrer finanziellen Lage verknüpft. Steigende Ausgaben treffen auf begrenzte Einnahmen, wodurch sich ein wachsender Finanzierungsdruck ergibt. Die Abschaffung der kostenlosen Mitversicherung wird in diesem Zusammenhang als möglicher Baustein gesehen, um die Kassen zu entlasten. Nach Einschätzung der Kommission könnten die Maßnahmen bereits im nächsten Jahr spürbare Einsparungen bewirken. Allein der Wegfall der kostenlosen Mitversicherung für nicht erwerbstätige Ehepartner*innen würde ein Einsparpotenzial von mehreren Milliarden Euro bedeuten. Gleichzeitig rechnet man dadurch mit neu geschaffenen Anreizen für eine stärkere Erwerbsbeteiligung. Das System würde sich damit stärker an individuellen Beiträgen orientieren, statt Haushaltskonstellationen wie bisher automatisch zu berücksichtigen. Topaktuell Kritik und Zustimmung gleichermaßen Schon bevor die Entscheidung durch den BUndestag Mitte Juli gefallen war, gab es politische Reaktionen. CSU-Chef Markus Söder hatte sich laut WELT öffentlich gegen eine Abschaffung der kostenlosen Mitversicherung ausgesprochen und vor zusätzlichen Belastungen für Familien gewarnt. Auch Gewerkschaften und Sozialverbände äußerten demnach Kritik. Sie verwiesen darauf, dass die beitragsfreie Mitversicherung ein zentraler Bestandteil des solidarischen Systems der gesetzlichen Krankenversicherung ist und insbesondere Menschen betrifft, die unbezahlte Care-Arbeit leisten. Positive Stimmen kommen dagegen aus der Wirtschaft. Diese loben zwar nicht das Vorhaben an sich, aber dessen Effekt. So erläutert beispielsweise der Ökonom Jochen Pimpertz vom Institut der Deutschen Wirtschaft (IW), dass die Abschaffung der beitragsfreien Mitversicherung „Arbeitsanreize“ schaffe und „arbeitsmarktpolitisch sinnvoll“ sei. Zugleich schränkt er aber ein, dass die Maßnahme das Finanzproblem der Kassen allein nicht löse. Eine Studie des ifo-Instituts kam schon 2024 zu dem Schluss, dass „die Abschaffung der beitragsfreien Mitversicherung von Ehegatten in der gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung […] Beschäftigungsgewinne im Volumen von 150.000 Vollzeitäquivalente (Anm. d. Red.: Vollzeitstellen) bei Einführung eines Mindestbeitrags in der Größenordnung des Mindestbeitrags für freiwillig Versicherte erreichen.“ Sollte die Leistung entfallen, lohnt sich Erwerbstätigkeit also rein theoretisch mehr. Man erwartet deshalb, dass mehr Menschen arbeiten oder ihre Stunden erhöhen. Quellen: Bundesgesundheitsministerium, Gesetze im Internet, Handelsblatt, Institut der Deutschen Wirtschaft, „Ansatzpunkte zur Erhöhung der Erwerbstätigkeit von Frauen und Älteren“ (ifo-Institut, 2024), Süddeutsche Zeitung, Bundestag, Bundesregierung