Messerangriff auf VHS-Lehrer in Wedel: Brüder müssen ins Gefängnis
Stand: 13.07.2026 18:12 Uhr Nach einem Messerangriff auf einen Dozenten der Volkshochschule Wedel vor zwei Jahren ist am Montag das Urteil gefallen. Vier Brüder sind vom Landgericht Itzehoe wegen versuchten Mordes verurteilt worden. Das Landgericht Itzehoe sieht es als erwiesen an, dass die vier Brüder den Dozenten unter einem Vorwand auf den Parkplatz der Volkshochschule in Wedel (Kreis Pinneberg) gelockt hatten. Während einer der Angeklagten das Opfer ablenkte, griff ein anderer demnach den Dozenten von hinten an, fügte ihm einen Schnitt am Hals zu und stach anschließend drei Mal auf ihn ein. Dabei wurden unter anderem die Lunge und ein Wirbel verletzt. Nach Überzeugung des Gerichts waren die Verletzungen potenziell tödlich. Gericht sieht bei Angriff Heimtücke Die Richterin wertete die Tat als gemeinschaftlich begangenen versuchten Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung. Das Mordmerkmal der Heimtücke sah das Gericht als erfüllt an. Die Brüder sollen bei der Tat 17, 19 und zwei von ihnen 21 Jahre alt gewesen sein. Die beiden Erwachsenen erhielten jeweils eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten. Wird Revision eingelegt? Die beiden jüngeren Brüder wurden nach Jugendstrafrecht verurteilt: Der Bruder, der den Dozenten mit dem Messer verletzt hatte, muss für sechs Jahre in Haft. Der jüngste Angeklagte erhielt eine Jugendstrafe von vier Jahren. Er muss erst ins Gefängnis, wenn das Urteil rechtskräftig ist. Wenn keine Revision eingelegt wird, wäre das nächsten Dienstag. Wird Revision eingelegt, dauert es laut einer Gerichtssprecherin deutlich länger. Mutter der mutmaßlichen Täter soll Beziehung zu Opfer gehabt haben Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft dürfte ein persönliches Verhältnis zwischen dem Dozenten und der Mutter der Beschuldigten das Motiv gewesen sein: Die Brüder sollen am Abend vor der Tat davon erfahren haben. Das Opfer habe den Eltern Deutschunterricht erteilt. Er überlebte die Tat. Verteidigung hoffte auf Freispruch für den Jüngsten Für den inzwischen 19 Jahre alten, jüngsten Angeklagten beantragte der Verteidiger am letzten Prozesstag in der vergangenen Woche Freispruch und die Aufhebung des Haftbefehls. Seiner Ansicht nach sei der junge Mann zur Tatzeit nicht vor Ort gewesen und habe lediglich per Chat mit seinen Brüdern kommuniziert. Für den ältesten Bruder plädierte er auf eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten. Dieser sei zwar am Tatort, nicht aber an der Attacke beteiligt gewesen.