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#Metoo: "Süddeutsche Zeitung" löscht Artikel über Konstantin Wecker - und legt Berufung ein

Allgemein

Dieser Ausdruck wurde am 02.07.2026 erstellt und ist ausschließlich für den persönlichen Gebrauch lizenziert. Andere Nutzungen verletzen das Urheberrecht Gerichtsurteil in Berlin »Süddeutsche Zeitung« löscht Artikel über Konstantin Wecker – und legt Berufung ein Die »SZ« berichtete von drei Frauen, mit denen der Musiker Konstantin Wecker mutmaßlich intim wurde, als sie minderjährig waren. Nach einer Verfügung hat die Zeitung den Artikel nun depubliziert. Doch der Streit geht weiter. 02.07.2026, 13.04 Uhr Im November 2025 berichtete die »Süddeutsche Zeitung« von einer Beziehung des Liedermachers Konstantin Wecker mit einer Schülerin. Sie hätten sich kennengelernt, als sie 15 und er 63 Jahre alt waren. Nachdem sie 16 Jahre alt geworden sei, habe es mehrere sexuelle Begegnungen in Hotelzimmern zwischen ihr und Wecker gegeben. Gegenüber der »SZ« räumte Wecker damals über einen Anwalt ein, dass es sich, so seine Erinnerung, um »eine einvernehmliche Beziehung zu der jungen Frau« gehandelt habe, »die allerdings unter moralischen Maßstäben ein gänzlich unangemessenes Verhalten« seinerseits darstellte. Darüber hinaus habe Wecker sein »tiefstes Bedauern« ausgedrückt. Er sei demzufolge zum damaligen Zeitpunkt »nicht Herr seiner Sinne gewesen« – in der Zeit habe er über längere Phasen sehr viel Alkohol konsumiert. Weitere Vorwürfe im Mai 2026 Auf den Artikel hätten sich weitere Frauen gemeldet, die ähnliche Erfahrungen mit dem Musiker schilderten, berichtete die »SZ« in einem weiteren Text im Mai 2026. Zu diesen Vorwürfen nahm Konstantin Wecker diesmal allerdings nicht Stellung. Er sei nicht in der Lage, sich zu erinnern, daher könne er keine Fragen dazu beantworten, schrieb sein Anwalt. Dazu übermittelte er eine ärztliche Bescheinigung, wonach Wecker aktuell aus medizinischen Gründen nicht fähig sei, sich persönlich zu Presseanfragen zu Sachverhalten aus der Vergangenheit zu äußern. Doch nach der Veröffentlichung begann ein Rechtsstreit: Die Potsdamer Kanzlei Höch legte für Wecker Rechtsmittel gegen die »Süddeutsche Zeitung« ein. Am Dienstag hat das Landgericht Berlin II nun eine einstweilige Verfügung erlassen, die 26 Punkte betrifft – »eine derart hohe Zahl an Äußerungen und Formulierungen, dass die Substanz des Beitrags nicht sinnvoll aufrechterhalten werden kann«, so die »SZ« in einem Artikel in eigener Sache . Deshalb habe man sich entschieden, »den Beitrag vorübergehend zu depublizieren«. Mit den Vorwürfen selbst hatte die Verfügung nur am Rande zu tun: Das Gericht sah in den untersagten Passagen vielmehr einen starken Eingriff in Konstantin Weckers Privatsphäre. Dieser sei durch ein etwaiges öffentliches Informationsinteresse in diesem Fall nach Ansicht des Gerichts nicht gerechtfertigt gewesen. Die »Süddeutsche Zeitung« betont dagegen, die Kombination aus der besonderen Verletzlichkeit der sehr jungen Fans gegenüber dem von ihnen verehrten Künstler, dem großen Altersunterschied und der Anbahnung geheimer Beziehungen am Rande von Konzerten habe »ein Muster ergeben, welches aufgrund der großen Bekanntheit Weckers das öffentliche Interesse rechtfertige«. Man werde Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen. Konstantin Weckers Medienanwälte äußerten Genugtuung über die Entscheidung des Gerichts. In einem Presseinformationsschreiben sprach Anwalt Dominik Höch von einem Zeichen, »dass auch prominente Künstler nicht Freiwild für journalistische Auswüchse sind« und warf der »SZ« vor, nicht weit »von Methoden gewisser Boulevard-Medien« entfernt zu sein. Für die »Süddeutsche Zeitung« geht es hingegen darum, die öffentliche Relevanz von MeToo-Fällen zu verteidigen, »in denen formelle oder informelle Machtgefälle ausgenutzt werden, um ein Verhältnis zu sexualisieren und sich über körperliche und emotionale Grenzen hinwegzusetzen«. Diese zu diskutieren sei »zunächst als Beitrag der gesellschaftlichen, nicht der strafrechtlichen Aufklärung zu betrachten«. feb

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