Mieter haben Anspruch auf Wallbox - doch der Hausanschluss wird schnell fünfstellig
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Mieter haben Anspruch auf Wallbox – doch der Hausanschluss wird schnell fünfstellig
Von: Sebastian Tauchnitz
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Seit 2020 dürfen Mieter eine Wallbox auf eigene Kosten installieren lassen. Wie teuer das wirklich wird, hängt von einem entscheidenden Detail ab.
Weilheim-Schongau – Der Irankrieg und die damit verbundenen Spritpreise haben den ohnehin bestehenden Trend nochmals massiv verstärkt: Immer mehr Deutsche entscheiden sich beim Neu- oder Gebrauchtwagenkauf für ein E-Auto. Im ersten Halbjahr 2026 wurden in Deutschland 296.378 Autos neu zugelassen, wobei reine Elektroautos mit 84.057 Neuzulassungen (plus 78,2 Prozent im Vergleich zum Vorjahr) und einem Marktanteil von 28,4 Prozent erstmals die stärkste einzelne Antriebsart waren.
17-er Oberlandenergie bietet Beratung an
Die 17er-Oberlandenergie biete Hausbesitzern ein umfangreiches Beratungsangebot bei der Schaffung von Lademöglichkeiten in Mehrfamilienhäusern, so ihr Geschäftsführer Ralph Müller im Gespräch mit der Heimatzeitung. „Das Erstgespräch ist kostenlos“, stellt er klar. Und dann gehe es darum, was das Beste im jeweiligen Fall ist: „Wir sagen auch ganz deutlich, wenn es keinen Sinn ergibt, Lademöglichkeiten zu schaffen, weil die Elektroanlage des Hauses das nicht packt.“ Anschließend gebe es verschiedene Optionen: Entweder kümmert sich seine Firma um alles, liefert den Strom und rechnet direkt mit den Mietern ab. Oder sie errichtet die Anlage im Auftrag der Hauseigentümer und wickelt vom Förderantrag bis zur Endabnahme alles ab. Den eigentlichen Betrieb übernimmt dann aber der Eigentümer.
Wer so ein modernes Elektroauto hat, der muss es auch irgendwo laden. Nun ist die Sache generell deutlich bequemer, als man meinen möchte: Durch die großen Akkus reicht es oftmals locker aus, einmal pro Woche an einer (Schnell-)Ladesäule den Speicher wieder aufzufüllen. Aber so richtig bequem ist die Sache vor allem dann, wenn man das Auto einfach anstöpseln kann, wenn man abends nach Hause kommt, über Nacht lädt und am nächsten Morgen mit voller Batterie startet.
Was für Eigenheimbesitzer kein Problem ist, kann für Mieter oder Besitzer von Eigentumswohnungen oftmals zur Herausforderung werden. Die Rechtslage ist klar: Seit 2020 haben Mieter einen Rechtsanspruch darauf, dass sie – auf eigene Rechnung – eine Wallbox installieren lassen dürfen.
Doch die Realität sieht oftmals anders aus, sagt Andreas Scharli von der Energiewende Oberland. Er hat häufig Anfragen von Mietern und Vermietern zu dem Thema. „Ob Neu- oder Bestandsgebäude: Wer als Mieter eine Lademöglichkeit haben will, der muss sie auch bezahlen“, erklärt er. Und da beginnt das eigentliche Problem: So eine Wallbox an sich ist eine überschaubare Investition. Für ein paar hundert Euro bekommt man ein zugelassenes, solides Gerät. Aber das ist im Regelfall der kleinste Teil einer solchen Investition – gerade in Mehrfamilienhäusern.
Meist stehe am Beginn die Frage, wie viele Reserven der Hausanschluss noch hat. Eine Wallbox zieht bis zu 11 kW Strom. Bei nur einer Wallbox ist das in der Regel kein Problem, sollten sich aber mehr Mieter in einem Mehrfamilienhaus eine Lademöglichkeit wünschen, dann reiche der normale Hausanschluss unter Umständen nicht aus, warnt Scharli. Und ein neuer Stromanschluss fürs Haus, „da werden die Kosten schnell fünfstellig“.
Es gibt auch Förderungen für Lademöglichkeiten in Mehrfamilienhäusern
Natürlich lasse sich auch dieses Problem lösen. Beispielsweise durch intelligente Lademanagement-Lösungen, die den Strom, der gerade zur Verfügung steht, so auf die Ladepunkte verteilen, dass keine Überlastung eintritt. Das alles klingt kompliziert und teuer und ist es oft auch. Aber natürlich gibt es auch Fördermöglichkeiten für die, die in Mehrfamilienhäusern Lademöglichkeiten schaffen. Die Vorgaben seien aber durchaus auch kompliziert, so Scharli. Bei drei oder mehr Wohnungen mit sechs oder mehr Stellplätzen könne ein Maximalbetrag von 2000 Euro pro Stellplatz beantragt werden. Der Teufel liege aber, wie so oft bei Förderungen, im Detail. Wenn sich beispielsweise mehrere Hausnummern eine Tiefgarage teilen, was öfter vorkommt, werde es schnell schwierig mit der Antragstellung.
Rein baulich seien die Vorschriften überschaubar und praxisnah: „Da müssen keine Leitungen aufwendig eingeschlitzt werden, es reicht völlig, wenn die Kabel auf Putz mit Schellen befestigt sind“, so Scharli. Das spare Kosten und senke den Baulärm deutlich. Seiner Ansicht nach muss auch nicht zwingend jeder Stellplatz mit einer Wallbox ausgestattet werden. „Viele machen es vor. Da wird ein gut einsehbarer Stellplatz im Freien mit einer Ladelösung ausgerüstet. Die Mieter können ihn dann im Voraus für drei Stunden reservieren, authentifizieren sich mit einer Karte, zahlen für den geladenen Strom und fahren anschließend weg.“ So könnten viele Elektroautos bequem geladen werden und der Aufwand halte sich in Grenzen.
Wenig hält Scharli von einer anderen Lösung, zu der mancher Vermieter greift. Der Vermieter beauftragt eine Firma damit, die Lademöglichkeiten auf den Stellplätzen zu schaffen. Diese Fremdfirmen legen dann auch die Ladepreise für die Mieter fest. „Und da muss man nur kurz rechnen, um darauf zu kommen, dass da in der Regel am Ende keine attraktiven Preise rauskommen“, so Scharli. Dann stehe die Technik herum und werde nicht genutzt, weil es im Zweifelsfall selbst am Schnelllader günstiger ist.