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"MietSofort": Verbraucherzentrale warnt vor Kostenfalle bei Online-Mietplattform

Wirtschaft

Die Verbraucherzentrale Hessen warnt vor versteckten Kosten bei dem Online-Portal "MietSofort". Dort sollen Wohnungssuchende nach einer Registrierung überraschend Rechnungen über 79 Euro erhalten haben, ohne zuvor transparent und rechtlich korrekt über die für sie entstehenden Kosten aufgeklärt worden zu sein.

"Wer sich auf einer Plattform auf die Suche nach einer Wohnung macht, muss klar und unmissverständlich erkennen können, ob und welche Kosten auf ihn zukommen", heißt es von der Verbraucherzentrale Hessen. "Eine Zahlungspflicht darf nicht im Kleingedruckten untergehen."

Im Falle der Plattform "MietSofort" sei aber genau das der Fall gewesen. Zahlreiche Betroffene hätten sich deswegen bereits an die Verbraucherschützer gewandt.

Folgenschwerer Klick

Eine von ihnen ist die Studentin Tuana Mercanli aus Groß-Gerau. "Ich war geschockt", berichtet sie von ihren Erfahrungen.

Weil sie im Sommersemester ihr Studium in Wiesbaden begonnen hatte, war Mercanli auf der Suche nach einer Wohnung. Doch bezahlbare Unterkünfte sind in Hessens Studentenstädten knapp. Umso größer war die Freude von Mercanli, als sie auf der Plattform "MietSofort" ein passendes Mietangebot entdeckte.

Die Plattform wirbt mit Funktionen wie Wohnungssuche, Benachrichtigungen zu neuen Angeboten, digitalen Bewerbungsunterlagen und einem KI-gestützten Bewerbungsassistenten. Wer die Angebote nutzen und Vermieter kontaktieren möchte, muss sich zunächst registrieren.

Zahlungsaufforderung nach der Registrierung

Dass schon die Registrierung zahlungspflichtig sein soll, erkannte Mercanli bei der Anmeldung nicht. Kurz nach ihrer Registrierung über den Button "Zugangsdaten freischalten" erhielt Tuana Mercanli zu ihrer Überraschung per Mail eine Rechnung über 79 Euro.

Dabei beschreibt das Portal seine Dienste auf der eigenen Seite folgendermaßen: "MietSofort ist ein Software-Paket für die Wohnungssuche: recherchieren, Preise einordnen, bewerben und den Überblick behalten — ohne Vermittlung, ohne Provision an uns."

Post vom Inkasso-Unternehmen

Die Studentin widerrief den Vertrag sofort per E-Mail. Der Anbieter des Portals, die Subscription Cancel LTD mit Sitz in Varna, Bulgarien, will den Widerruf nicht akzeptieren. Die Begründung: Mercanlis Widerrufsrecht sei bereits erloschen, sie habe mit ihrer Registrierung einer kostenpflichtigen Bestellung zugestimmt.

Kurz darauf erhielt Mercanli eine Mail von einem von der Mietplattform beauftragten Inkasso-Unternehmen. Sie soll nun rund 150 Euro zahlen.

Das habe ihr Angst gemacht, erzählt die junge Frau: "Als Studentin ist es so schon schwer genug, über die Runden zu kommen." Sie wandte sich direkt an die Verbraucherzentrale.

Mit ihrer Erfahrung ist sie nicht allein. Ähnliches berichtet laut hessischer Verbraucherzentrale unter anderem die Frankfurter Studentin Laura K. - sie möchte nicht mit vollem Namen genannt werden. Ihr erging es wie der Studentin Mercanli. Auch ihren Widerruf habe die "MietSofort"-Betreiberin zurückgewiesen und gleichzeitig mit einem Inkassoverfahren gedroht.

Weiterhin rechtlich problematisch

Bis vor Kurzem geschah die Registrierung auf dem Portal über den Button namens "Zugangsdaten freischalten". Erst darin war ein Kostenhinweis enthalten. So versteckt, dass ihn viele Nutzer übersahen.

Auch wenn die Plattform die Beschriftung des Buttons von "Zugangsdaten freischalten" mittlerweile auf "Kostenpflichtig bestellen" geändert hat: Die Verbraucherzentrale hält sowohl die Preisdarstellung als auch die weiterhin versteckte Widerrufsbelehrung für rechtlich problematisch.

Der Preis werde derzeit immer noch nicht ausreichend deutlich dargestellt, nur zusammen mit dem Hinweis auf die Geschäftsbedingungen.

Verbraucherzentrale: Nicht einschüchtern lassen

Peter Lassek von der Verbraucherzentrale Hessen kritisiert, die Betreiber des Portals "MietSofort" nutzten den Druck der Wohnungssuchenden aus. "Es sieht aus wie eine Immobilienseite mit teilweise sehr günstigen Angeboten", beschreibt Lassek die Masche. Doch da die Schaltfläche zum Vertragsabschluss aus Sicht der Verbraucherschützer nach wie vor nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht, sei zweifelhaft, ob überhaupt ein wirksamer kostenpflichtiger Vertrag zustande gekommen sei.

Kritisch sieht die Verbraucherzentrale zudem die Belehrung zum Widerrufsrecht. Nach ihrer Auffassung handelt es sich bei dem Angebot um eine digitale Dienstleistung. Das Widerrufsrecht erlösche deshalb nicht automatisch mit der Freischaltung des Zugangs. Ein entsprechender Hinweis in den Vertragsbedingungen reiche dafür nicht aus.

Verbraucher, die bereits eine Rechnung oder Inkassodrohung erhalten haben, sollten sich nicht vorschnell einschüchtern lassen, rät die Verbraucherzentrale. Bei fehlerhaften Informationen zum Widerrufsrecht könne ein Widerruf weiterhin möglich sein. Betroffene sollten im Zweifel rechtlichen Rat einholen.

Versteckte Kostenfallen in der Kritik

Das Geschäftsmodell finden die Verbraucherschützer nicht nur irreführend, sondern auch grundsätzlich zweifelhaft. Wer lediglich eine Wohnung finden und Vermieter kontaktieren wolle, solle dafür kein umfangreiches, kostenpflichtiges Leistungspaket buchen müssen.

Auf die Bitte um Stellungnahme haben die Betreiber der Website bis heute nicht reagiert.

"Vielleicht musste ich das durchleben, damit andere es nicht müssen"

Tuana Mercanli hatte zumindest bei der Suche nach einer Unterkunft Glück und hat erst einmal einen Platz im Studentenwohnheim ergattert. Für die nächste Wohnungssuche kann sie sich jetzt mehr Zeit nehmen.

Ihr ist wichtig, andere Wohnungssuchende zu warnen: "Vielleicht musste ich das durchleben, damit andere es nicht müssen."

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