DAX +1,15 % 25.704,02 Pkt 18:00:00 MDAX +0,45 % 30.425,40 Pkt 18:00:00 Euro Stoxx 50 +0,05 % 6.167,81 Pkt 18:00:00 Dow Jones +0,28 % 52.510,23 Pkt 20:58:23 S&P 500 +0,85 % 7.742,33 Pkt 20:58:27 Nasdaq +1,39 % 26.532,52 Pkt 20:58:27 Nikkei +1,08 % 63.954,19 Pkt 07:45:03 Gold 0,00 % 4.074,40 USD 20:48:22 Silber -0,58 % 53,98 USD 20:48:20 Brent -2,16 % 111,42 USD 20:48:04 WTI +2,69 % 102,59 USD 20:48:25 Bitcoin +0,82 % 81.471,62 USD 20:58:22 EUR/USD -0,14 % 1,11580 USD 20:57:43 EUR/GBP -0,02 % 0,83710 GBP 20:58:27 EUR/CHF -0,09 % 0,92400 CHF 20:58:27 EUR/JPY +0,12 % 176,228 JPY 20:58:27

Migration: Wie Künstliche Intelligenz jetzt Asyl

Technologie

Audioplayer wird geladen

Anzeige

Die Bundesregierung setzt bei Visa- und Asylverfahren künftig auf Unterstützung durch Künstliche Intelligenz (KI). Das Kabinett hat heute einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen. „Politico“ liegt die Vorlage vorab vor. KI-Systeme sollen Behördenmitarbeiter demnach unter anderem bei der Auswertung von Informationen und der Bearbeitung von Anträgen entlasten.

Das neue Gesetz sieht drei Anwendungsfälle für KI vor.

Anzeige

Erstens sollen Systeme mit realen Personendaten trainiert werden. Ziel ist es, zu lernen, welche Angaben für Asyl- und Aufenthaltsentscheidungen relevant sind, wie Nachweise geprüft werden und wie sich Widersprüche erkennen lassen. Das Bundesinnenministerium begründet den Einsatz von Echtdaten damit, dass eine „Anonymisierung oder Pseudonymisierung“ dazu führen könne, dass „zentrale inhaltliche Zusammenhänge nicht mehr erkannt oder zutreffend bewertet werden können“.

Lesen Sie auch

Weltplus ArtikelUrteil aus Karlsruhe

Zweitens sollen KI-Systeme abgeschlossene Verfahren auswerten, um Muster und Möglichkeiten zur Beschleunigung zu erkennen. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse sollen dabei helfen, künftige Verfahren effizienter zu bearbeiten. Die Entscheidung über einzelne Fälle soll jedoch weiterhin bei den zuständigen Mitarbeitern liegen. So heißt es im Gesetzentwurf: „Die individuelle Prüfung und Entscheidung bleiben dabei vollständig in der Verantwortung der zuständigen Mitarbeitenden.“

Anzeige

Drittens sollen Behörden bestimmte Angaben von Antragstellern automatisiert mit öffentlich verfügbaren Informationen im Internet abgleichen dürfen – allerdings nur, wenn „begründete Zweifel an der Richtigkeit bestehen“. Als Beispiele nennt das Innenministerium widersprüchliche Angaben zur Herkunft oder Staatsangehörigkeit, auffällige Reiserouten oder Zweifel an der Echtheit von Dokumenten.

POLITICO PRO-NEWSLETTER

Inhaltlich hält die Kabinettsvorlage am Grundkonzept des Referentenentwurfs aus dem Juni fest. Neu sind strengere Vorgaben für Internetabgleiche sowie ein ausdrückliches Verbot der Nutzung biometrischer Daten und von Profiling, also der Erstellung von Risikoprofilen auf Grundlage persönlicher Merkmale.

Lesen Sie auch

Die größten Änderungen finden sich in der Begründung des Entwurfs. Dort erläutert das Innenministerium deutlich ausführlicher als zuvor, warum das Training mit Echtdaten erforderlich sei und wie Verfahrensmonitoring und Internetabgleiche konkret funktionieren sollen. Die Ergänzungen gehen auf Einwände der Datenschutz- und Antidiskriminierungsbeauftragten zurück. Deren Anregungen seien „im Rahmen der Möglichkeiten aufgegriffen“ worden, heißt es aus dem Ministerium.

Dieser Bericht kommt aus dem Pro Newsletter Technologie & KI von „Politico“. Für mehr Insights aus der Digitalpolitik immer wochentags um 6 Uhr können Sie sich hier kostenlos anmelden.

← Zurück zu News

Bereit für Ihre kostenlose E-Mail?

512 MB Speicher, modernes Webmail und ein News-Portal — kostenlos starten.

Jetzt kostenlos registrieren