„Milliardenfolgen für Versicherte“
Startseite Politik „Milliardenfolgen für Versicherte“: Verfassungsgericht sollte Krankenkassenreform stoppen – Bundestag stimmt zu Von: Andreas Schmid Uns auf Google folgen Die Krankenkassenreform soll am Freitag im Bundestag beschlossen werden. Kurz zuvor gab es einen brisanten Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht. Nun ist er gescheitert. Update vom 10. Juli 2026: Der Bundestag hat die Krankenkassenreform beschlossen. Das von der Bundesregierung eingebrachte Vorhaben wurde am Freitag in namentlicher Abstimmung angenommen. Nun soll im Laufe des Tages auch der Bundesrat abschließend über die Reform befinden, die angesichts von Milliardendefiziten massive Einschnitte bei den Kassenleistungen sowie zusätzliche Kosten für Versicherte vorsieht. Zuvor war ein Antrag, die Abstimmung zu verhindern, beim Bundesverfassungsgericht gescheitert (siehe vorherige Meldungen). „Milliardenfolgen für Versicherte“: Verfassungsgericht sollte Krankenkassenreform stoppen – Antrag abgelehnt Update vom 9. Juli 2026: Antrag abgelehnt: Das Bundesverfassungsgericht hat Eilanträge zweier Oppositions-Abgeordneter gegen das Gesetzgebungsverfahren zum Gesundheits-Sparpaket zurückgewiesen. Linke und Grüne wollten die Abstimmung verhindern, da sie nach eigener Einschätzung nicht genügend Zeit hatten, Änderungen im Gesetz zu überprüfen (siehe Erstmeldung). Nach der Entscheidung des Gerichts kann der Bundestag nun wie geplant am Freitag über die Krankenkassenreform abstimmen. Eine Begründung für die Ablehnung lieferte das Gericht in einer Mitteilung zunächst nicht. Janosch Dahmen, gesundheitspolitischer Sprecher der Grünen und einer der Antragssteller, erklärte: „Ich respektiere die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts selbstverständlich.“ Weiter meinte der gelernte Mediziner: „Als Arzt lernt man, im Zweifel alles zu tun, um Schaden von Menschen abzuwenden.“ Daher sei es richtig gewesen, den Antrag zu stellen. „Damit ist die Frage einer einstweiligen Aussetzung dieses Gesetzgebungsverfahrens juristisch entschieden. Politisch ist sie es nicht.“ „Milliardenfolgen für Versicherte“: Verfassungsgericht soll Krankenkassenreform stoppen Erstmeldung vom 8. Juli: In den ersten Bundesländern haben die Sommerferien begonnen und auch die Politik befindet sich kurz vor dem Urlaub. Am Freitag soll der Bundestag ein letztes Mal vor der Sommerpause zusammenkommen. Auf der Agenda stehen wegweisende Abstimmungen, unter anderem zur Krankenkassenreform. Den Grünen geht das alles zu schnell. Mithilfe des Bundesverfassungsgerichts wollen sie die Abstimmung verhindern. Am Donnerstagvormittag ging beim Bundesverfassungsgericht ein Eilverfahren auf Aussetzung der Abstimmung ein. Das bestätigte ein Sprecher des obersten Gerichtes auf Anfrage der Frankfurter Rundschau von Ippen.Media. Der Antrag stammt vom gesundheitspolitischen Sprecher der Grünen, Janosch Dahmen. Er entschied sich nach eigener Aussage zu dem Schritt, „weil ich erhebliche Zweifel habe, dass dieses Gesetzgebungsverfahren noch den verfassungsrechtlichen Anforderungen an ein ordnungsgemäßes parlamentarisches Gesetzgebungsverfahren genügt“. Vorbild Heizungsgesetz: Grüne wollen Abstimmung zur Krankenkassenreform stoppen Der Grünen-Politiker kritisiert im Kern, die Abgeordneten hätten nicht ausreichend Zeit „für eine sorgfältige Prüfung“ gehabt. „Fast 300 Seiten Änderungsanträge mit zahlreichen neuen Regelungen wurden den Abgeordneten erst kurz vor der abschließenden Beratung vorgelegt“. Am Sonntagabend seien die Änderungen publik geworden. Grünen-Chef Felix Banaszak sprach zuvor von Änderungen auf 278 Seiten und kritisierte, es gebe keinen Grund, die Änderungen noch diesen Freitag durchdrücken zu müssen. Auch ein ähnlich lautender Eilantrag des Linke-Politikers Ates Gürpinar soll daher beim Gericht eingegangen sein. Die schwarz-rote Bundesregierung aus Union und SPD will das Sparpaket über die gesetzliche Krankenversicherung am Freitag im Bundestag beschließen. Es soll dann auch direkt in den Bundesrat kommen, der ebenfalls am Freitag zum letzten Mal vor der Sommerpause tagt. Zustimmungsbedürftig ist das Gesetz nicht, die Länder könnten das Verfahren aber bremsen, indem sie den Vermittlungsausschuss anrufen. Das stellte Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) in Aussicht. Die Krankenkassenreform soll die gesetzlichen Krankenkassen 2027 von stark steigenden Milliarden-Ausgaben entlasten, um erneute Beitragserhöhungen zu verhindern. Dafür sollen Vergütungsanstiege bei Praxen, Kliniken und der Pharmabranche begrenzt werden. Auf Patientinnen und Patienten kommen unter anderem Einschränkungen bei der kostenlosen Mitversicherung von Ehepartnern und höhere Zuzahlungen für Medikamente zu. Es ändere sich also einiges, argumentieren die Grünen. „Niemand kann ernsthaft behaupten, dass ein Gesetz mit Milliardenfolgen für 75 Millionen gesetzlich Versicherte unter diesen Bedingungen noch verantwortungsvoll geprüft werden kann“, meint Dahmen.