Millionen Führerscheine in 5 Monaten ungültig: Liste zeigt betroffene Jahrgänge
ruhr24 Service Auto & Verkehr Millionen Führerscheine in 5 Monaten ungültig: Liste zeigt betroffene Jahrgänge Von: Sven Fekkers Uns auf Google folgen Schon mal ins Portemonnaie geschaut? Für einen bestimmten Führerschein-Jahrgang tickt jetzt die Uhr – die Frist steht fest. Dortmund – Der nächste große Schritt beim Führerschein-Tausch steht bevor. Wieder ist ein ganzer Karten-Jahrgang an der Reihe. Wer jetzt noch den alten Schein in der Tasche hat, sollte genau hinschauen. Führerschein-Umtausch ist Pflicht – diese Jahrgänge sind jetzt an der Reihe Der Führerschein-Umtausch läuft nicht auf einen Schlag. Er kommt in Wellen, Jahrgang für Jahrgang, gestaffelt nach dem Ausstellungsjahr des Kartenführerscheins. Wer einen alten Papierführerschein hatte oder eine Karte aus den Jahren 1999 bis 2001, musste ihn spätestens bis zum 19. Januar 2026 tauschen. Für diese Jahrgänge tickt die Uhr schon: Jetzt ist der nächste Karten-Jahrgang dran. Wer seinen Kartenführerschein zwischen 2002 und 2004 ausstellen ließ, muss ihn bis zum 19. Januar 2027 umtauschen. Laut ADAC stecken hinter dem gesamten Umtauschprozess bis 2033 rund 43 Millionen Führerscheine. Dieser Jahrgang ist nur die nächste Etappe davon. Darum werden Millionen Führerscheine in Deutschland getauscht Der Grund für den Führerschein-Umtausch liegt in Brüssel. Die EU-Richtlinie 2006/126/EG schreibt vor, dass alle Führerscheine in der Europäischen Union bis zum 19. Januar 2033 ein einheitliches, fälschungssicheres Format erhalten. Zusätzlich sollen künftig alle Führerscheine in einer zentralen Datenbank erfasst werden, um Missbrauch zu erschweren, wie der ADAC berichtet. Eine gute Nachricht gibt es für alle, die ihren Führerschein umtauschen müssen. Der Umtausch ist rein verwaltungstechnisch. Wer seinen Kartenführerschein tauscht, muss laut Bundesministerium für Verkehr weder eine neue Fahrprüfung ablegen noch ein ärztliches Gutachten vorlegen. Die bestehende Fahrerlaubnis bleibt unverändert bestehen. Ebenfalls interessant: Hinschauen lohnt sich: Kleiner Pfeil erspart Autofahrern peinlichen Fehler Wer auf der Fahrradtour pinkelt, wird es später bereuen Bürger erhalten aktuell Post mit „Brandschutz 2026“ Wer den Führerschein-Umtausch verpasst, riskiert Verwarnungsgeld Der Umtausch ist Pflicht, keine Empfehlung. Wer die Frist trotzdem vergisst oder verstreichen lässt, begeht laut Bundesregierung eine Ordnungswidrigkeit. Das Verwarnungsgeld liegt bei 10 Euro. Eine Straftat wie „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ ist es nicht, die Fahrberechtigung bleibt bestehen. Am Umtausch selbst führt trotzdem kein Weg vorbei. Im Ausland sieht die Lage anders aus. Wer dort mit einem abgelaufenen Führerschein unterwegs ist, kann laut ADAC in Schwierigkeiten geraten. Besonders das Anmieten eines Mietwagens wird dann schnell zum Problem. Diese Unterlagen sind beim Führerschein-Umtausch nötig Wer seinen Termin bei der Fahrerlaubnisbehörde vereinbart, sollte drei Dinge mitbringen. Nötig sind ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passfoto und der aktuelle Führerschein. Die Gebühr liegt laut Bundesregierung bei rund 25 Euro. Wurde der alte Papierführerschein nicht von der aktuellen Wohnsitz-Behörde ausgestellt, braucht es zusätzlich eine sogenannte Karteikartenabschrift – meist per Post oder online zu beantragen. Klicke hier und füge RUHR24 als deine bevorzugte Quelle bei Google Search 🔎 hinzu. Der neue Führerschein hält allerdings nicht ewig. Anders als die bisherigen Dokumente gilt er nur noch 15 Jahre. Betroffen ist dabei nur das Führerschein-Dokument selbst, nicht die Fahrerlaubnis. Die Uhr tickt also nicht nur einmal – nach 15 Jahren beginnt sie erneut, wieder ohne Prüfung oder Gesundheitscheck.