Mindesthaftdauer festgelegt: NSU-Mittäterin Zschäpe kommt nicht vorzeitig frei
Nach 15 Jahren im Gefängnis beantragt die wegen der Mittäterschaft bei zehn Morden verurteilte Rechtsterroristin Zschäpe eine vorzeitige Haftentlassung. Das Münchner Oberlandesgericht berücksichtigt bei seinem Urteil mehrere Aspekte, die für sie sprechen. Ein zeitnahes Leben in Freiheit wird Zschäpe aber nicht gewährt.
Die NSU-Terroristin Beate Zschäpe muss mindestens bis zum Jahr 2035 im Gefängnis bleiben. Das Oberlandesgericht München legte für die seit 2011 in Haft sitzende Zschäpe eine Mindestverbüßungsdauer von 24 Jahren fest, wie das Gericht mitteilte. Die Untersuchungshaft wird dabei berücksichtigt. Die Bundesanwaltschaft hatte dem Gericht zufolge eine mindestens 25-jährige Haftstrafe für Zschäpe gefordert, ihr Verteidiger 20 Jahre. Die 51 Jahre alte Zschäpe könnte nach der jetzt ergangenen, noch nicht rechtskräftigen Entscheidung mit frühestens 60 Jahren aus dem Gefängnis entlassen werden.
Zschäpe wurde im Juli 2018 im Münchner NSU-Prozess als Mittäterin der Morde des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) an neun Migranten und einer Polizistin zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Außerdem stellte das Münchner Oberlandesgericht die besondere Schwere der Schuld fest, was eine Haftentlassung nach 15 Jahren so gut wie ausschließt. Zschäpe hatte aber nun eine vorzeitige Freilassung beantragt. Dazu war sie Ende August von der Justizvollzugsanstalt Chemnitz in Sachsen eigens zu einer Anhörung nach München gebracht worden. Zschäpes Anwalt Mathias Grasel hatte dabei eine Haftstrafe von insgesamt nicht mehr als 20 Jahren gefordert.
Das OLG München wertete zugunsten Zschäpes, dass diese anders als im eigentlichen NSU-Prozess inzwischen ihre Mitwisserschaft bei neun von zehn NSU-Morden einräumte. Das Gericht verwies dabei auf Zschäpes Aussage in einem Prozess gegen eine als NSU-Unterstützerin angeklagte Frau sowie auf eine persönliche Anhörung durch den Senat. Damit habe sie sich grundsätzlich zu ihrer Schuld bekannt.
Zudem habe Zschäpe "Scham darüber bekundet, das Leben unschuldiger, willkürlich ausgewählter Menschen zerstört oder massiv beeinträchtigt zu haben", erklärte das OLG. Von dem ihren Taten zugrundeliegenden nationalsozialistischem Gedankengut habe sie sich distanziert. Ihr Verhalten im Vollzug habe keine Anhaltspunkte für ein Fortbestehen der rechtsextremistischen Einstellung geboten.
Der Nationalsozialistische Untergrund war eine rechtsextreme Terrorzelle, der zehn Morde zugerechnet werden sowie mindestens zwei Bombenanschläge und außerdem eine Vielzahl bewaffneter Überfälle. Zschäpe lebte mit den NSU-Terroristen Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos jahrelang unerkannt im Untergrund. Die beiden Männer erschossen neun Migranten und eine Polizistin, nach einem missglückten Banküberfall nahmen sie sich 2011 mutmaßlich selbst das Leben. Im Anschluss stellte sich Zschäpe der Polizei.