Mineralwasser-Rückruf in NRW - „Kann zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen“
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Mineralwasser-Rückruf in NRW – „Kann zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen“
Von: Laura Otten
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Ein Hersteller aus NRW hat einige Sorten seines Mineralwassers zurückgerufen. Was Kunden jetzt tun sollten.
Mülheim (Ruhr) – Ein Mineralwasserproduzent aus Mülheim an der Ruhr hat mehrere seiner Produkte vom Markt genommen, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet. Wegen einer festgestellten bakteriellen Verunreinigung rief das Unternehmen Raffelberger bestimmte Chargen seiner Mineralwassersorten zurück – Verbraucherinnen und Verbraucher sollten aus den betroffenen Flaschen nicht trinken.
Das Portal lebensmittelwarnung.de informierte über den Rückruf. Konkret handelt es sich um zwei Sorten: „Raffelberger Medium“ in der 0,75-Liter-Flasche sowie „Raffelberger Klassik“ in der 0,7-Liter-Flasche. Nicht alle Chargen sind betroffen – entscheidend ist das aufgedruckte Mindesthaltbarkeitsdatum.
Diese Mindesthaltbarkeitsdaten sind betroffen
Beim „Raffelberger Klassik“ betrifft der Rückruf ausschließlich Flaschen mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 16.06.2028. Beim „Raffelberger Medium“ gelten folgende Mindesthaltbarkeitsdaten als betroffen: 09.06.2028, 10.06.2028, 17.06.2028, 18.06.2028, 23.06.2028, 25.06.2028, 27.06.2028 sowie 30.06.2028.
Im Rahmen von Routinekontrollen sei die Verunreinigung aufgefallen, heißt es in der Mitteilung. „Diese kann zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen“, so lebensmittelwarnung.de. Vom Trinken des Wassers wird daher dringend abgeraten. Nach ersten Erkenntnissen war das betroffene Mineralwasser ausschließlich in Nordrhein-Westfalen im Handel erhältlich.
Der technische Defekt, der zur Verunreinigung geführt hatte, sei inzwischen behoben worden. Chargen mit späteren Mindesthaltbarkeitsdaten als den genannten seien einwandfrei und unbedenklich, teilte lebensmittelwarnung.de mit. Wer eine der betroffenen Flaschen zu Hause hat, kann diese in der Einkaufsstätte zurückgeben – und erhält den Kaufpreis erstattet. Ein Kassenbon ist dafür nicht erforderlich.