Minister wegen Falschaussage: Doch keine Hilfe vom Staat für Scheuer?
Das Bundesverkehrsministerium hat Medienberichten widersprochen, wonach es zu finanziellen Hilfen für den Strafprozess von Ex-Verkehrsminister Andreas Scheuer bereit sei. Eine Sprecherin von Verkehrsminister Steffen Bilger (CDU) sagte auf Anfrage des Tagesspiegels: „Das Bundesministerium für Verkehr hat in der laufenden Legislaturperiode kein Darlehen gewährt und sieht sich dazu aktuell auch nicht veranlasst.“
Der frühere CSU-Politiker Scheuer muss sich derzeit gemeinsam mit einem früheren Staatssekretär wegen uneidlicher Falschaussage vor dem Berliner Landgericht verantworten. Scheuer wird vorgeworfen, im Zusammenhang mit der gescheiterten Einführung der sogenannten Pkw-Maut vor einem Untersuchungsausschuss des Bundestags wissentlich unwahre Angaben gemacht zu haben. Bei einem Teil seiner Aussage im Oktober 2021 war Scheuer, der die Vorwürfe zurückweist, noch im Amt.
Vor dem Start des Prozesses Ende September hieß es laut Medienberichten, das Ministerium habe sich jetzt grundsätzlich bereit erklärt, Scheuers Anwaltskosten zu übernehmen. Ein entsprechender Antrag Scheuers aus dem Jahr 2022 sei dagegen noch abschlägig beschieden worden, da ein Ex-Minister aus Sicht des Ministeriums darauf keinen Anspruch habe.
Das Verkehrsministerium wies nun darauf hin, maßgeblich für die Gewährung von Darlehen für die notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung in strafrechtlichen Angelegenheiten seien die Vorgaben des „Rundschreibens über die Gewährung von Rechtsschutz für Bundesbedienstete vom 2. Dezember 2005“ vom Bundesministerium des Innern. Demzufolge gelten die Regelungen auch für Personen, die, wie Minister, in einem „öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis“ stehen.
Unklarheit über zweiten Antrag
Wesentliche Voraussetzung für ein zinsloses Darlehen ist, dass Bedienstete wegen einer dienstlichen Verrichtung oder eines Verhaltens, das mit einer dienstlichen Tätigkeit im Zusammenhang steht, strafrechtlich verfolgt werden. Bei einem Freispruch vor Gericht muss das Darlehen nicht zurückgezahlt werden. Eine Anwendung auf Ex-Minister scheint nicht ausgeschlossen, da laut Rundschreiben bei den Bediensteten auch „frühere Angehörige dieser Personenkreise“ erfasst sind.
Ob Scheuer es möglicherweise zum zweiten Mal mit einem Antrag versucht hat, lässt das Ministerium offen. „Zu Einzelheiten konkreter Ermittlungsverfahren äußert sich die Bundesregierung zum Schutz personenbezogener Daten nicht“, heißt es. Auch Scheuers Strafverteidiger Daniel Krause ließ eine entsprechende Tagesspiegel-Anfrage bisher unbeantwortet.
Krause hatte Scheuer bereits zu seinen Auftritten im Maut-Untersuchungsausschuss beraten, damals offenbar noch auf Kosten des Ministeriums. „Aus der Fürsorgepflicht des Dienstherrn heraus hat das Bundesministerium für Verkehr entschieden, den geladenen Zeugen des Ministeriums für die Vernehmung einen Rechtsbeistand zur Seite zu stellen“, erklärte die Sprecherin weiter.
So begleitete Krause verschiedene Mitarbeiter des Ministeriums als Zeugenbeistand. Beim Auftritt von Scheuer saß der Anwalt laut Bericht des Untersuchungsausschusses im Publikum. Für die Dienste der auf Strafrecht spezialisierten Kanzlei zahlte das Verkehrsministerium bis März 2021 nach eigenen Angaben einen „niedrigen sechsstelligen Eurobetrag“.
Scheuer trieb als Bundesverkehrsminister die von der CSU geforderte Pkw-Maut voran und unterzeichnete Ende 2018 Betreiberverträge, obwohl ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Rechtmäßigkeit der Maut noch ausstand. Nachdem der Europäische Gerichtshof das Vorhaben im Juni 2019 wegen der Diskriminierung ausländischer Autofahrer für rechtswidrig erklärt hatte, musste der Bund den Betreibern im Schiedsverfahren 243 Millionen Euro Entschädigung zahlen.
Scheuers Prozess vor dem Berliner Landgericht wird an diesem Montag und dann am Mittwoch fortgesetzt. Als Zeugen geladen sind die Vertreter der damals vorgesehenen Betreibergesellschaft. Sie hatten im Untersuchungsausschuss ausgesagt, dem Minister in den Vertragsverhandlungen angeboten zu haben, mit der Unterzeichnung bis nach dem Urteil des Gerichtshofs zu warten. Scheuer dagegen gab an, er könne sich an ein solches Angebot nicht erinnern.