Mitarbeiter stürzt aus Zug: „Er war völlig wehrlos“ – Anwalt widerspricht Vorwürfen gegen Fahrgast
Im Fall des aus einem Regionalzug gestürzten Bahnmitarbeiters hat die Staatsanwaltschaft Beschwerde gegen den abgelehnten Haftbefehl gegen einen Fahrgast eingelegt. „Die Staatsanwaltschaft stützt ihre Beschwerde auf weitere Erkenntnisse zum Ablauf der körperlichen Auseinandersetzung zwischen den Beteiligten sowie zu den persönlichen Verhältnissen des Beschuldigten“, teilte die Behörde in Karlsruhe mit. Nach Auswertung eines Überwachungsvideos des Regionalzuges werte die Staatsanwaltschaft das Geschehen in rechtlicher Hinsicht anders als das Amtsgericht. Aus ihrer Sicht seien die rechtlichen Voraussetzungen für den Erlass eines Haftbefehls gegeben, hieß es. Die Ermittlungen dauerten an. Das Amtsgericht hatte den von der Anklagebehörde beantragten Haftbefehl gegen den Mann, der mit dem 26 Jahre alten Sicherheitsmann in einen handgreiflichen Streit verwickelt gewesen sein soll, nach Prüfung von Aufzeichnungen nicht erlassen. Das Überwachungsvideo habe Zweifel am konkreten Ablauf des Geschehens geweckt, hatte das Gericht argumentiert. Die Staatsanwaltschaft hatte erklärt, dass der Fahrgast den 26 Jahre alten Sicherheitsmitarbeiter geschlagen und getreten habe. Der Anwalt des beschuldigten Fahrgastes wiederum sagte den „Badischen Neusten Nachrichten“, sein Mandant habe nichts getan und sei vielmehr von dem 26-Jährigen attackiert worden. „Er hat nichts gemacht, er war völlig wehrlos“, sagte Anwalt Joachim Lederle der Zeitung.