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Mitarbeiter stürzt aus Zug – Gericht erklärt Ablehnung des Haftbefehls

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Ein Überwachungsvideo der Bahn hat nach Angaben des Amtsgerichts Karlsruhe Zweifel am konkreten Tatablauf nach dem lebensgefährlichen Sturz eines Bahnmitarbeiters aus einem Regionalzug aufkommen lassen. Das sei einer der Gründe gewesen, weshalb das Gericht den von der Staatsanwaltschaft beantragten Haftbefehl gegen den 36 Jahre alten Tatverdächtigen abgelehnt habe, teilte das Gericht mit. Der 26 Jahre alte Sicherheitsmitarbeiter war nach einer eskalierten Ticketkontrolle aus einem mit rund 120 Stundenkilometern fahrenden Regionalzug in Richtung Karlsruhe gestürzt und lebensgefährlich verletzt worden. Nach bisherigen Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft soll der 36-Jährige ihn geschlagen und getreten haben. Während des Gerangels gab die Zugtür nach. Der Bahnmitarbeiter fiel durch einen Spalt aus dem fahrenden Zug. Der Haftrichter habe das Überwachungsvideo kurz nach der Anhörung des Beschuldigten gesehen. Die Aufnahmen hätten Zweifel am konkreten Ablauf des Geschehens ergeben, teilte das Amtsgericht weiter mit. Welche Erkenntnisse sich daraus ergeben, ließ das Gericht offen. Der Ablauf der Tat sei weiter Gegenstand intensiver Ermittlungen, über deren Stand nur die Ermittlungsbehörden Auskunft geben könnten. Haftgründe fehlen laut Gericht Nach Einschätzung des Haftrichters fehlte damit der für einen Haftbefehl notwendige dringende Tatverdacht. Zudem habe sich herausgestellt, dass der Beschuldigte entgegen den Angaben im Haftbefehlsantrag einen festen Wohnsitz habe, familiär gebunden sei und einer Vollzeitbeschäftigung nachgehe. Damit habe auch kein ausreichender Haftgrund wie Fluchtgefahr vorgelegen. Der 36-Jährige war nach dem Angriff zunächst festgenommen worden. Die Staatsanwaltschaft hatte Untersuchungshaft wegen Körperverletzung beantragt. Das Amtsgericht lehnte den Antrag jedoch ab. Am Samstag hatte es geheißen, der 36-Jährige sei wegen Gewaltdelikten bereits strafrechtlich in Erscheinung getreten und nur auf Bewährung frei gewesen. Er soll bei dem Vorfall betrunken gewesen sein. Warum die Tür nachgab, ist derzeit unklar. Ein technischer Sachverständiger sei beauftragt worden, um herauszufinden, wie es dazu kommen konnte. Wann es dazu Ergebnisse gibt, ist unklar. Zustand des Bahnmitarbeiters kritisch Der Zustand des Bahnmitarbeiters wurde am Samstag als kritisch beschrieben. Ob der 26-Jährige im Koma liegt oder ansprechbar ist, konnte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes am Samstag nicht sagen. Der lebensgefährlich verletzte Bahnmitarbeiter war bei einer großangelegten Suche etwa zwei Kilometer hinter dem späteren Halteort des Zuges im Gleisbereich gefunden worden. Rettungskräfte hatten ihn zur weiteren Behandlung ins Krankenhaus gebracht. Lokführer fordern härtere Konsequenzen Die Bahn äußerte sich betroffen. „Wir verurteilen den Angriff am gestrigen Abend in einer Regionalbahn aufs Schärfste“, sagte eine Bahnsprecherin. „Unsere Gedanken sind bei dem Verletzten.“ Der schreckliche Vorfall zeige erneut auf dramatische Weise, „dass verbale und körperliche Übergriffe auf das Zugpersonal eine neue, lebensgefährliche Dimension erreicht haben“, sagte Manuel Amberger, Landesvorsitzender der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG). „Dass erneut einer unserer Kollegen nach einer einfachen Fahrkartenkontrolle im Krankenhaus um sein Leben ringen muss, macht uns fassungslos und wütend.“ Auch die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) äußerte sich. „Wir brauchen Entscheidungen der Justiz, wir brauchen Gesetzesänderungen und wir brauchen das Durchgriffsrecht“, sagte GDL-Chef Mario Reiß im WDR nach dem Angriff. „An der Stelle für uns ist es einfach nicht mehr auszuhalten und die Kollegen, die eigentlich jeden Tag ihren Dienst tun, müssen jeden Tag mehr mit Angst auf Arbeit gehen.“ Die Ereignisse von Freitagabend wecken Erinnerungen an den Fall eines Zugschaffners, der Anfang Februar bei einer Ticket-Kontrolle in Rheinland-Pfalz von einem Mann ohne Fahrschein totgeprügelt wurde, nachdem er ihn zum Aussteigen aufgefordert hatte. Vergangene Woche wurde der 26 Jahre alte Täter zu zehn Jahren Gefängnis wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt. Er hatte dem Schaffner mit den Fäusten so heftig gegen den Kopf geschlagen, dass dieser an einer Hirnblutung starb.

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