DAX +0,41 % 26.440,31 Pkt 18:00:00 MDAX +0,40 % 32.464,39 Pkt 18:00:00 Euro Stoxx 50 -0,09 % 6.539,59 Pkt 18:00:00 Dow Jones -0,07 % 53.732,41 Pkt 22:41:05 S&P 500 +0,48 % 7.785,76 Pkt 22:39:27 Nasdaq +0,53 % 26.729,16 Pkt 23:15:59 Nikkei +0,59 % 68.713,80 Pkt 08:45:03 Gold +1,57 % 4.432,00 USD 23:00:00 Silber -0,07 % 64,83 USD 22:59:58 Brent +1,75 % 88,59 USD 22:59:58 WTI +1,42 % 82,40 USD 22:59:59 Bitcoin -0,90 % 62.834,07 USD 23:26:47 EUR/USD +0,37 % 1,15730 USD 23:27:21 EUR/GBP +0,11 % 0,85480 GBP 23:27:21 EUR/CHF +0,34 % 0,94060 CHF 23:27:21 EUR/JPY +0,38 % 184,365 JPY 23:27:21

Mord und Lebenslang statt Totschlag und Freispruch

Nation

Mehr als vier Jahrzehnte nach dem gewaltsamen Tod der 19-jährigen Maria Köhler hat das Landgericht (LG) Aschaffenburg ihren Ex-Freund zu einer lebenslangen Haftstrafe wegen Mordes verurteilt. Der 67-Jährige hatte in dem Verfahren gestanden, die angehende Krankenschwester am 30. Juli 1984 in ihrem Zimmer stranguliert zu haben. "Ich bereue es sehr", hatte der Angeklagte in seinem Schlusswort vor der Strafkammer gesagt und von einer spontanen Tat gesprochen. Das Urteil nicht rechtskräftig. Köhler hatte sich vor ihrem Tod von dem damals 25-Jährigen getrennt und einen neuen Partner, einen im hessischen Hanau stationierten US-Soldaten. "Die Tat wäre dem Angeklagten auch ohne das Geständnis nachzuweisen gewesen", sagte der Vorsitzende Richter Karsten Krebs in seiner Urteilsbegründung. "Für die Geschädigte Maria Köhler bestand keine Chance, sich zu wehren." Sie sei vier bis fünf Minuten mit ihrem eigenen Netzschal stranguliert worden. Eine Strafbarkeit wegen Mordes (§ 211 Strafgesetzbuch, StGB) bejahte die Kammer, weil sie die Tat als heimtückisch bewertete. Die Kammer geht nicht von einer spontanen Tat aus. Ein Mordmerkmal entscheidet über alles Das Motiv des Mannes habe allerdings nicht sicher geklärt werden können, so Richter Krebs. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der heute 67-Jährige unter anderem aus Wut und Eifersucht die junge Frau erdrosselte. Der Mann habe die Trennung vom Opfer nicht akzeptiert, sagte Oberstaatsanwalt Jürgen Bundschuh in seinem Plädoyer. Auch er wertete die Tat als Mord – aus Heimtücke, aber auch aus niedrigen Beweggründen. Er beantragte eine lebenslange Freiheitsstrafe. Der Nebenklagevertreter, der die beiden Schwestern der Getöteten vertrat, schloss sich dem Antrag der Staatsanwaltschaft an. Die Verteidigerin des 67-Jährigen, Diane Waterstradt, sagte: "Ich gehe nicht davon aus, dass mein Mandant einen Mord begangen hat." Vor 30 oder 40 Jahren wäre der Angeklagte wegen Totschlags verurteilt worden. Der Verdächtige sei zu der jungen Frau gegangen, um mit ihr zu reden und seine Sachen abzuholen. Dabei sei es zu einem Streit gekommen. "Dann hat mein Mandant spontan an dem Schal gezogen, den Frau Köhler getragen hat." Waterstradt wertete die Tat als Totschlag nach § 212 StGB, der nicht mit lebenslanger, sondern mit maximal 15-jähriger Freiheitsstrafe bedroht ist. Die Einstufung als Mord oder Totschlag hat im vorliegenden Fall Auswirkungen auf die Strafe an sich. Denn der Totschlag unterliegt – im Gegensatz zum Mord – der Verjährung. Weil diese hier eingetreten sei, beantragte Waterstradt Freispruch. Cold-Case-Fall: Neue Ermittlungen seit Ende 2024 Der staatenlose Verdächtige war nach der Tat in die Türkei geflogen und jahrzehntelang unauffindbar. Mitte 1998 reiste er den Ermittlern zufolge unter anderem Namen wieder nach Deutschland ein – zusammen mit seiner neuen, deutschen Ehefrau, die er zuvor in der Türkei geheiratet hatte. In Aschaffenburg lebte er dann etwa 16 Jahre lang unter falscher Identität, bevor er wieder in die Türkei ausreiste. Der 67-Jährige hat keine Staatsangehörigkeit. Er hat seine türkische Staatsangehörigkeit verloren, weil er sich dem türkischen Militärdienst verweigerte. Ende 2024 hatten sich Altfall-Ermittler der Polizei das ungelöste Verbrechen wieder vorgenommen und den Angeklagten schließlich in der Türkei aufgespürt. Im vergangenen September wurde der Verdächtige nach Deutschland überstellt. Er sitzt seither in Untersuchungshaft. Experten hatten zuvor DNA an der mutmaßlichen Tatwaffe sichern können, sie stellte sich als DNA des Angeklagten heraus.

← Zurück zu News

Bereit für Ihre kostenlose E-Mail?

512 MB Speicher, modernes Webmail und ein News-Portal — kostenlos starten.

Jetzt kostenlos registrieren