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Mörder, Sexualverbrecher, Extremisten: Warum in Deutschland fast 150.000 Straftäter nicht im Gefängnis sitzen

Nation

Sie sind verurteilt oder unter dringendem Tatverdacht – und trotzdem auf freiem Fuß: Fast 150.000 Personen leben derzeit in Deutschland in Freiheit, obwohl sie eigentlich aufgrund eines Haftbefehls eine Strafe verbüßen oder in Untersuchungshaft sitzen müssten. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen hervor, die dem Tagesspiegel vorab vorliegt. Zuerst berichtete der „Spiegel“. Laut Bundesinnenministerium (BMI) fahndete die Polizei zum Stichtag 1. Juli nach 148.311 Personen, gegen die in Deutschland ein Haftbefehl vorliegt. Die Anzahl der offenen Haftbefehle liegt mit 170.667 höher, da in diese auch Personen einfließen, gegen die mehrere Fahndungen laufen. Mit 146.607 Fällen macht ein Großteil der offenen Haftbefehle dabei Straftäter aus, die vor Gericht verurteilt wurden, aber bislang nicht zum Antritt ihrer Haftstrafe erschienen sind. Das sind gut 86 Prozent. 24.014 Personen, oder rund 14 Prozent, entfallen hingegen auf Personen, die in einem noch laufenden Verfahren in Untersuchungshaft genommen werden sollen. 15.000 Gewalttäter auf freiem Fuß Laut Statistischem Bundesamt befinden sich derzeit rund 59.000 Personen in Deutschland in Haft, etwas mehr als 42.000 von ihnen verbüßen eine rechtskräftige Freiheitsstrafe. Rund 17.000 sitzen in Untersuchungshaft. Irene Mihalic, Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen im Bundestag, zeigt sich angesichts dieser Zahlen besorgt: „Es beunruhigt mich schon sehr, dass in Deutschland an die 150.000 Menschen auf freiem Fuß sind, gegen die ein oder gar mehrere Haftbefehle vorliegen“, sagt sie gegenüber dem Tagesspiegel. „Eine besondere Gefahr für die innere Sicherheit stellen dabei die rund 15.000 nicht vollstreckten Haftbefehle im Kontext von Gewalttaten bis zu Mord und Totschlag dar“, betont Mihalic weiter. Tatsächlich weist das BMI aus, dass sich etwas mehr als 15.000 der offenen Haftbefehle Gewalttaten zuordnen lassen. Der Großteil davon, nämlich rund 4500 Fälle, entfällt auf gefährliche Körperverletzung. Allerdings betrafen 3163 Fahndungen auch Sexualdelikte, mehr als die Hälfte davon konkret sexuelle Übergriffe, Nötigung und Vergewaltigung. Rund 2650 offene Haftbefehle gehen hingegen auf Mord oder Totschlag zurück – also auf Kapitalverbrechen. „Die absoluten Zahlen sind irritierend, weil es darunter auch einen signifikanten Anteil von Kapitalkriminalität und Schwerstkriminalität gibt“, sagt auch Matthias Jahn, Professor für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Goethe-Universität in Frankfurt am Main. „Das praktische Hauptproblem ist: Ein Haftbefehl – egal ob Untersuchungshaftbefehl oder Vollstreckungshaftbefehl nach rechtskräftigem Urteil – kann nur vollstreckt werden, wenn man des Beschuldigten habhaft ist“, so Jahn. Dabei handele es sich laut Jahn bei erfolgreichen Fahndungen oft um Zufallstreffer, wenn etwa eine gesuchte Person in eine Verkehrskontrolle gerät. „Praktisch bedeutet das: Fahndungsmaßnahmen versprechen häufig keinen Erfolg“, sagt Jahn. Zumal nicht wenige Gesuchte im Ausland abtauchen, was die Suche noch einmal erschwert. Mehrheit auch nach 100 Tagen flüchtig Auch deshalb dauert es oft lange, bis offene Haftbefehle vollstreckt werden können. Laut Zahlen des BMI wurden zuletzt nur rund 48 Prozent der Fahndungen in weniger als 100 Tagen vollstreckt, weitere zehn Prozent nach weniger als 200 Tagen. Fast 30 Prozent der Fahndungen bleiben jedoch auch nach 500 Tagen erfolglos – und die Täter damit auf freiem Fuß. Unterzutauchen scheint sich also zu lohnen. Aber woran liegt das? Strafrechtler Jahn sieht das Problem vor allem in fehlenden Ressourcen, sowohl bei der Polizei als auch bei den zuständigen, aber häufig heillos überlasteten Staatsanwaltschaften. „Diese müssen priorisieren, man könnte fast von einer Triage sprechen“, sagt der Experte. „Das lässt viele Fälle auch im Bereich der Gewaltkriminalität, etwa Raubdelikte oder Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung unterhalb der Schuldschwere einer Vergewaltigung, durchs Raster fallen.“ Dabei sieht Jahn jedoch ein Problem, das in der öffentlichen Debatte unter dem Radar laufe, wie er sagt. Verantwortlich für die Fahndung nach Straftätern sind in den Staatsanwaltschaften nämlich sogenannte Rechtspfleger, also juristische Beamte unterhalb der Richter- oder Staatsanwaltsebene. „Doch gerade bei den Rechtspflegerstellen in der Vollstreckung gibt es massive Besetzungsprobleme“, sagt Jahn. „Da gibt es einen Flaschenhals.“ Und dieser kann gefährlich werden. Denn unter den vielen offenen Haftbefehlen finden sich nicht nur Tausende Gewalttäter, sondern auch Hunderte Extremisten. Zwar wurde die eigentlich halbjährlich stattfindende und zuletzt für März terminierte Erfassung offener Haftbefehle gegen politisch motivierte Straftäter in diesem Jahr aufgrund technischer Probleme ausgelassen, wie das BMI mitteilt. Dobrindt in der Pflicht? Aber auch die verfügbaren Zahlen aus September 2025 zeichnen ein klares Bild. Demnach waren zu diesem Zeitpunkt 688 Haftbefehle gegen rechtsextremistische Straftäter offen, im Bereich „ausländische Ideologie“ waren es 294, im Linksextremismus 94. Gleichzeitig waren 550 Straftäter, die dem Bereich „religiöse Ideologie“ zugerechnet werden, nicht auffindbar. Darunter auch mutmaßliche IS-Terroristen, die sich derzeit im Ausland aufhalten. Laut den Behörden befinden sich unter den nicht verhafteten Straftätern mit politisch motiviertem Hintergrund auch 94 sogenannte „Gefährder“. Damit sind Personen gemeint, denen jederzeit zugetraut wird, einen Anschlag zu verüben. Die grüne Innenpolitikerin Mihalic mahnt vor diesem Hintergrund zu schnellem und entschlossenem Handeln. „Gewalttäter und extremistische Straftäter müssen von der Straße“, sagt sie. Und nimmt Alexander Dobrindt (CSU) in die Pflicht: „Der Bundesinnenminister muss endlich mit seinen Länderkollegen dafür sorgen, dass Recht und Gesetz zur Geltung gebracht werden und Maßnahmen zur Vollstreckung der offenen Haftbefehle getroffen werden“, so Mihalic. Jahn zeigt sich gegenüber härteren Maßnahmen, etwa im Rahmen verstärkter Kontrollen, jedoch skeptisch: „Eine größere Kontrolldichte im Inland könnte zwar dazu führen, dass mehr Personen mit offenem Haftbefehl aufgegriffen werden“, sagt er. „Dabei würden aber zugleich viele Freiheitsrechte berührt und damit neue Probleme geschaffen. Mit entsprechenden politischen Forderungen wäre ich deshalb vorsichtig.“

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