Mordvorwürfe gegen Mediziner: MHH-Arzt freigesprochen
Stand: 18.09.2026 16:11 Uhr
Das Landgericht Hannover hatte einen Arzt der MHH vom Vorwurf des Mordes und der aktiven Sterbehilfe freigesprochen. Der Mediziner soll für seine Zeit in Untersuchungshaft entschädigt werden, hieß es.
Strafbares Handeln habe "in keiner Weise" festgestellt werden können, sagte die Vorsitzende Richterin zur Urteilsbegründung am Freitag. Der Angeklagte reagierte mit Tränen in den Augen auf den Freispruch. Der Anwalt des 49-Jährigen sprach von einem langen "Leidensweg". Zuvor hatten sowohl Anklagevertreter als auch Verteidiger einen Freispruch gefordert. In dem Prozess ging es um insgesamt drei Todesfälle. Der Arzt hatte mehr als 190 Tage in Untersuchungshaft gesessen.
Aussagen des Arztes drehen Prozess
Eine Wende im Prozess hatte sich bereits Ende Juli abgezeichnet. Kurz nach Prozessstart war der 49-Jährige aus der U-Haft entlassen worden. Eine Tötungsabsicht sei nicht nachgewiesen, der Mann als engagierter, erfahrener und empathischer Arzt beschrieben worden. Nach Ansicht der Kammer hatte kein dringender Tatverdacht mehr vorgelegen. Als "Wendepunkt des Verfahrens" beschrieb die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer die Aussage des Mediziners. Im Prozess hatte der Angeklagte unter Tränen alle Vorwürfe zurückgewiesen. Es sei ein "völlig monströser Vorwurf: Mord" - und es "sprengt meine Vorstellungskraft". Er sagte, es sei seine Pflicht, schwerstkranken Patienten ein Sterben ohne Luftnot und Schmerzen zu ermöglichen.
Richterin: Arzt hat "palliativ und symptombezogen" gehandelt
Angeklagt war der Arzt der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) wegen Mordes und versuchten Mordes. Im Mai 2019 war er als Notarzt zu einer 82-Jährigen gerufen worden. Die Anklage hatte ihm vorgeworfen, er habe versucht, die Frau mit Medikamenten zu töten. In den anderen Fällen ging es um Patienten, die auf der Intensivstation behandelt wurden. Ein 20-Jähriger starb im Juni 2020, außerdem ging es um einen 71-Jährigen, der im März 2025 starb. In ihrer Urteilsbegründung sagte die Richterin, die demenzkranke Patientin sei an ihrer Grunderkrankung gestorben. Bei den anderen beiden Patienten sei nicht mehr feststellbar, wodurch sie letztlich starben: durch das Abstellen lebenserhaltender Maschinen oder durch die Gabe von Schmerz- und Narkosemitteln. Der Mediziner habe "palliativ und symptombezogen" gehandelt und durch die Gabe von Medikamenten Schmerzen gelindert, so die Urteilsbegründung.
"Nichts falsch gelaufen"
Der Verteidiger des Arztes hatte im Verfahren betont, Patienten hätten das Recht, schmerzfrei zu sterben. Er warf die Frage auf, ob eine aussichtslos gewordene Behandlung fortgesetzt werden müsse. Rechtsanwalt Jürgen Hoppe betonte, bei der palliativen Sedierung gebe es laut Experten keine Höchstgrenzen. In den drei Fällen sei "nichts falsch gelaufen". Der Vertreter der Nebenklage schloss sich in seinem Plädoyer der Forderung der Staatsanwaltschaft nach einem Freispruch an. Nach seiner Überzeugung waren im Fall des 20-Jährigen die Eltern aber nicht genügend über die dramatische gesundheitliche Lage ihres Sohnes aufgeklärt worden.