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München: Abgelehnter Asylbewerber (14) hantiert mit Softair

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Audioplayer wird geladen Anzeige Ein 14-Jähriger ist bei einem Polizeieinsatz in München-Schwabing durch einen Schuss in den Oberkörper schwer verletzt worden. Der Schüler aus dem Landkreis Miesbach hatte am Dienstagabend auf der Straße mit einer Pistole hantiert. Als Zivilbeamte ihn aufforderten, die Waffe fallen zu lassen, habe er sich mit der Waffe in der Hand zu den Polizisten umgedreht, berichtete Polizeisprecher Thomas Schelshorn. Daraufhin habe ein Beamter geschossen. Wie sich später herausstellte, handelte es sich um eine Softair-Waffe, die einer echten Beretta-Pistole 92, Kaliber 9 Millimeter, täuschend ähnlich sah. Die Beamten hätten nach dem Schuss sofort Erste Hilfe geleistet und den Rettungsdienst angefordert. Der Jugendliche sei ins Krankenhaus gebracht und operiert worden. Der Jugendliche sei stabil. Anzeige Der Jugendliche mit türkischer Staatsangehörigkeit, der zunächst von Beamten und Zeugen deutlich älter geschätzt wurde, war laut Schelshorn mit seinen Eltern 2023 nach Deutschland gekommen und hatte Asylantrag gestellt. Der Antrag sei aber abgelehnt und die Abschiebung angedroht worden. Am Vortag war die Rede von einem etwa 20 Jahre alten Mann gewesen. Der Jugendliche geht im Landkreis Miesbach zur Schule. Zeugen hatten am Dienstagnachmittag in Schwabing eine Person mit einem pistolenähnlichen Gegenstand beobachtet. Ein entsprechender Notruf ging gegen 17.15 Uhr bei der Polizei ein. Die Polizei startete mit mehreren Streifen zum Ort des Geschehens. „Wir haben das sehr ernst genommen und sind mit starken Kräften in die Fahndung eingestiegen.“ Anzeige Lesen Sie auch Zivilbeamte machten den 14-Jährigen schließlich in der Belgradstraße ausfindig. Sie hätten von hinten beobachtet, wie er eine Bewegung machte, als würde er die Waffe durchladen. Sie hätten ihn angesprochen und aufgefordert, die Waffe fallenzulassen. Doch der Jugendliche habe sich mit erhobener Waffe in der Hand umgedreht. Daraufhin habe einer der Beamten einen Schuss abgegeben. Lesen Sie auch Die Softair-Waffe sei von einer scharfen Schusswaffe nicht zu unterscheiden gewesen, sagte Schelshorn. Lediglich eine schmale rote, kaum sichtbare Umrandung an der Mündung hätte unter Umständen ein Hinweis – wenngleich kein sicherer Beweis – sein können, dass es sich um eine Softair-Waffe handelte. LKA prüft Schusswaffeneinsatz Das bayerische Landeskriminalamt prüfe wie stets bei Waffeneinsatz durch Polizeibeamte die Rechtmäßigkeit des Waffeneinsatzes durch die Polizei. Zudem habe die Staatsanwaltschaft Vorermittlungen eingeleitet, auch das ist ein übliches Vorgehen in solchen Fällen. Es werde nicht gegen den Kollegen ermittelt, der geschossen hatte – dieser habe Zeugenstatus, betonte Schelshorn. Der Kollege, der geschossen hatte, wie auch direkt an dem Einsatz beteiligte Kollegen würden betreut – ein Schusswaffeneinsatz sei eine belastende Situation. Gegen den Jugendlichen wird wegen Bedrohung der Beamten ermittelt. Er ist bereits polizeilich bekannt. Nach WELT-Informationen soll es bei dem Verfahren um ein Gewaltdelikt gehen, allerdings nichts „Weltbewegendes“, sondern eher „Schulhofqualität“. dpa/krö/sebe/chl

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