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München: Jesidische Mädchen versklavt - irakisches Ex-Ehepaar zu Freiheitsstrafen verurteilt

Nation

Das Oberlandesgericht München hat ein irakisches Ex-Ehepaar wegen der Versklavung jesidischer Mädchen und Mitgliedschaft in der Terrorvereinigung Islamischer Staat (IS) verurteilt. Es verhängte eine lebenslange Freiheitsstrafe gegen den Twana H. und eine Jugendstrafe von neuneinhalb Jahren gegen seine ehemalige Frau Asia R. Sie wurden unter anderem wegen Völkermordes, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit schuldig gesprochen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die beiden zwei jesidische Mädchen im Irak als Sklavinnen kauften und ausbeuteten. Der Mann habe sie zudem sexuell missbraucht. »Die monströse Gewalt liegt so fern jeglicher Menschlichkeit, dass sie unwirklich erscheint«, hatte die Vertreterin des Generalbundesanwalts gesagt. Alles habe dem Ziel des IS gedient, den jesidischen Glauben zu vernichten. Asia R. hatte im Prozess um Entschuldigung gebeten und in ihrem letzten Wort gesagt: »Es tut mir leid«. Twana H. hatte sich vor Gericht nicht äußern wollen. Zweites Urteil gegen Twana H. Der IS beging gezielt schwerste Verbrechen an Mitgliedern der Religionsgemeinschaft der Jesiden. Die Vereinten Nationen erkennen die IS-Verbrechen an den Jesiden schon lange als Genozid an, aber erst im November 2021 kam es weltweit erstmals dazu, dass mit dem Oberlandesgericht Frankfurt ein Gericht diesen Völkermord auch juristisch als solchen einstufte. Möglich war der Prozess in München wegen des sogenannten Weltrechtsprinzips, wonach Völkerrechtsverbrechen auch in Staaten verfolgt werden können, in denen sie nicht begangen wurden. Auch die Staatsangehörigkeiten von Tätern und Opfern spielen dafür keine Rolle. Der Vorsitzende Richter Philipp Stoll sagte nun in München, mit dem Prozess sei es auch darum gegangen, dem Völkerrecht Geltung zu verschaffen. Das Gericht habe die Angeklagten nicht stellvertretend für die Gräuel des IS verurteilt, sondern für ihre eigenen Taten. Gegen Twana H. ist es nicht das erste Urteil in Deutschland: Das Oberlandesgericht in München hatte ihn bereits 2019 wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland und Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat zu vier Jahren und drei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Im Prozess in München ging es um den Einzelfall – aber auch den Mord an einem ganzen Volk. Lesen Sie hier mehr zu dem außergewöhnlichen Verfahren.

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