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München: Sie versklavten und vergewaltigten jesidische Mädchen - lebenslange Haft für Iraker

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Audioplayer wird geladen Anzeige In einem Völkermordprozess hat das Oberlandesgericht München einen aus dem Irak stammenden Mann am Montag zu lebenslanger Haft verurteilt. Seine frühere Partnerin erhielt eine Jugendstrafe von neuneinhalb Jahren. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die zuletzt in Deutschland lebenden Angeklagten als Mitglieder der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat zwei jesidische Mädchen versklavt und vergewaltigt hatten. Twana H. S. und Asia R. A. waren im April 2024 in Bayern festgenommen worden. Der Mann und die Frau waren IS-Mitglieder, der Mann wurde dafür bereits in einem früheren Prozess rechtskräftig verurteilt. Mehr als ein Jahr lang dauerte der erneute Prozess in München. „Es tut mir leid“, sagte die angeklagte 30-Jährige während der Verhandlung. Ihr ebenfalls angeklagter Ehemann erklärte dagegen: „Ich möchte nichts sagen.“ Das Paar ist inzwischen getrennt, die Frau hatte sich zu Beginn des Prozesses ebenfalls als sein Opfer bezeichnet. Anzeige Die Bundesanwaltschaft warf dem Paar unter anderem Kriegsverbrechen, Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor, dazu schweren sexuellen Missbrauch von Kindern beziehungsweise die Beihilfe dazu. „Die monströse Gewalt liegt so fern jeglicher Menschlichkeit, dass sie unwirklich erscheint“, hatte die Vertreterin des Generalbundesanwalts erklärt. Alles habe dem Ziel des IS gedient, den jesidischen Glauben zu vernichten. „Es ist kein Mord nötig, um diesen Tatbestand zu verwirklichen“, sagt der Vorsitzende Richter Philipp Stoll über den Straftatbestand des Völkermordes. Er könne auch dann verwirklicht sein, wenn „ein Kind der Gruppe gewaltsam in eine andere Gruppe überführt wird“. Der Prozess drehte sich um „Geschehen, die sich vor allem in einem Haus aus Lehm am Rande der syrischen Wüste vor acht Jahren“ ereigneten, sagte Stoll. Anzeige „Selbst Hunde hatten einen höheren Stellenwert“ Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass die beiden Angeklagten zwei jesidische Mädchen im Irak als Sklavinnen kauften, ausbeuteten und dass der Mann, der als Friseur in der bayerischen Hauptstadt arbeitete, bevor er sich in einer Münchner Moschee radikalisiert haben soll, die Kinder in diesem Haus aus Lehm sexuell missbrauchte. Lesen Sie auch Die Ältere der beiden war erst zwölf Jahre alt, als ihr Martyrium im Irak begann. Nachdem ihre Familie sie vom IS freikaufen konnte, lebte sie jahrelang in einem Flüchtlingslager im Nordirak. Sie tritt als Nebenklägerin auf, hatte vor Gericht geschildert, was ihr geschehen ist: „Wir Jesidinnen waren die Sklavinnen, selbst Hunde hatten einen höheren Stellenwert als wir.“ Sie sei während dieser Zeit „absichtlich mit heißem Wasser verbrüht“ worden, „psychisch gequält, beschimpft und beleidigt“, wie der Vorsitzende Richter sagt. „Bevor er mich gekauft hat, hat er mich angeschaut“, sagte sie in ihrer Aussage. Er habe ihren Schleier abgenommen und ihr Haar betrachtet. „Er und seine IS-Freunde verspotteten mich und sagten: Kaufe sie, sie ist noch nicht vergewaltigt worden.“ Damals war sie noch ein Kind: „Meine ganze Kindheit war Gewalt.“ Lesen Sie auch Das Gericht geht davon aus, dass sie auf Vorschlag der Angeklagten in den Haushalt geholt wurde, damit ihr Mann sich keine zweite Ehefrau sucht. „Da schien ihr eine zweite Sklavin das geringere Übel, weil man sie auch wieder verkaufen konnte.“ In dem Haushalt des Ehepaares habe sie Geschirr spülen und putzen müssen – und sei nachts von dem Angeklagten vergewaltigt worden. „Er hat einen Stock geholt und auf meine Fußsohlen eingeschlagen“, sagte sie. Und: „Er hat mich dazu gezwungen, mit ihm zu schlafen.“ Zuvor habe er das zweite jesidische Mädchen, das er in seiner Gewalt hatte, und das damals höchstens sieben Jahre alt war, ebenfalls vergewaltigt. Dieses Mädchen hatte die Angeklagte sich laut Gericht als sogenannte „Brautgabe“, als Hochzeitsgeschenk, gewünscht. Einmal habe die Angeklagte sie angezogen und geschminkt, bevor der Mann sie dann fesselte und vergewaltigte. So schilderte es die junge Frau vor Gericht. IS verübte Völkermord an den Jesiden Im August 2014 führte der IS einen Angriff auf das Siedlungsgebiet der Glaubensgemeinschaft der Jesiden im Umkreis des im Nordwesten des Iraks gelegenen Sindschar-Gebirges durch. Er hatte zum Ziel, die jesidische Religion zu vernichten, indem ihre Angehörigen zwangskonvertiert, religiös umerzogen, verschleppt, versklavt, Frauen und Mädchen vergewaltigt und Männer, die nicht konvertieren wollten, hingerichtet wurden. Lesen Sie auch Weltplus ArtikelRückkehr der Terrormiliz Von der Bundesrepublik wird das Vorgehen als Völkermord eingestuft. Der Vorsitzende Richter Stoll sagte, mit dem Prozess sei es auch darum gegangen, dem Völkerrecht Geltung zu verschaffen. Das Gericht habe die Angeklagten nicht stellvertretend für die Gräuel des IS verurteilt, sondern für ihre eigenen Taten. Er hoffe, „dass dieser Strafprozess zur historischen Aufarbeitung“ beitrage, sagte Stoll. Und dass er „dem Volk der Jesiden ein Stück seines Selbstvertrauens und seiner Hoffnung zurückgibt“. dpa/AFP/rct/sebe

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