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Mutmaßlicher Kehlsteinhaus-Brandstifter gestand alte Tat

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Mutmaßlicher Kehlsteinhaus-Brandstifter legte in Berchtesgaden Geständnis zu Fall von 2013 ab

Von: Kilian Pfeiffer

Kurz vor den Flammen am Kehlsteinhaus hat ein 33-Jähriger bei der Polizei in Berchtesgaden ein altes Verbrechen gestanden. Für eine Gewalttat von 2013 droht ihm wohl keine Strafe mehr. Die Behörden schätzten den Mann zunächst als harmlos ein.

Berchtesgaden – Wenige Tage bevor das Kehlsteinhaus brannte, meldete sich der mutmaßliche Brandstifter bei der Polizei. Er gestand eine Tat vom „Kramperltag“ 2013. Eine Gefahr sah die Staatsanwaltschaft nicht. Am 6. Dezember 2013 war der Bahnhofsfußweg in Berchtesgaden glatt, es schneite. Gegen 22.30 Uhr drängten sich dort „Buttnmandl“, „Kramperl“ und Zuschauer, mindestens zwei „Passen“ treffen aufeinander. Eine Flasche trifft einen 25-Jährigen im Gesicht. Er kommt mit schwerer Augenverletzung ins Klinikum Salzburg.

Wer die Flasche geworfen hat, bleibt ungeklärt. Auch eine Belohnung von 5.000 Euro ändert daran nichts. Mitte Oktober dieses Jahres erscheint ein Mann bei der Polizei und sagt, er sei es gewesen. Wenige Tage danach, am Freitagabend (23. Oktober), brennt das Kehlsteinhaus. Der Mann ist nach Angaben der Staatsanwaltschaft Traunstein derselbe 33-Jährige, den die Polizei auf der Kehlsteinstraße festnahm. Zuletzt hatte er wieder bei seiner Mutter im Talkessel gewohnt.

Geständnis nach fast 13 Jahren

„Der Beschuldigte hat Mitte Oktober 2026 bei der Polizei Selbstanzeige erstattet“, bestätigt Oberstaatsanwalt Rainer Vietze auf schriftliche Anfrage. Er habe in seiner Vernehmung angegeben, dem Geschädigten am 6. Dezember 2013 eine Bierflasche auf den Kopf geschlagen und diesen dadurch verletzt zu haben. Die Tat habe ihn psychisch belastet, er wolle „endlich reinen Tisch machen“. Seine Schilderung weicht von der damaligen Annahme der Polizei ab, die von einer durch die Luft fliegenden Flasche ausging und sogar einen Unfall für möglich hielt. Die Mutter des Verletzten hatte am Tag danach Anzeige erstattet. „Trotz intensiver Ermittlungen und Vernehmung zahlreicher Zeugen konnte kein Tatverdächtiger ermittelt werden“, so Vietze. „Der Geschädigte erlitt schwerste Verletzungen am rechten Auge.“

Nach der Selbstanzeige leitete die Staatsanwaltschaft ein Verfahren gegen den 33-Jährigen ein. Der Anwalt des Geschädigten hat Akteneinsicht erhalten, seine Frist zur Stellungnahme läuft noch. Verurteilt werden dürfte der Mann für die Tat kaum. Bleibe es bei der Bewertung als schwere Körperverletzung, sei es „nach vorläufiger Einschätzung wahrscheinlich, dass Verfolgungsverjährung eingetreten ist“, schreibt Vietze. Die Frist betrage zehn Jahre und wäre, falls sie nicht unterbrochen wurde, bereits im Dezember 2023 abgelaufen. Das Verfahren müsste dann eingestellt werden.

Keine Handhabe für die Ermittler

Juristisch hängt viel an einer Feinheit. Hat ein Täter die schwere Folge absichtlich oder wissentlich herbeigeführt, drohen bis zu 15 Jahre Haft, die Verjährungsfrist beträgt dann 20 Jahre. Ob die Staatsanwaltschaft eine solche Bewertung in Betracht zieht, ist offen. „Im Hinblick auf die nach vorläufiger Einschätzung bereits eingetretene Verfolgungsverjährung waren Ermittlungsmaßnahmen nicht zulässig“, teilt die Staatsanwaltschaft mit.

Weil die Tat fast 13 Jahre zurücklag und sich der Mann von selbst gemeldet hatte, „bestanden aus Sicht der Staatsanwaltschaft auch keine Anhaltspunkte für eine konkrete Gefährlichkeit des Beschuldigten zum aktuellen Zeitpunkt“. Nach bisherigen Informationen sei er seither nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten. Seine Vergangenheit gilt als schwierig. Aus seinem Umfeld war zu hören, er sei mehrfach in psychologischer Behandlung gewesen. Ob den Behörden Hinweise auf eine psychische Erkrankung vorlagen und ob geprüft wird, ob der Brand hätte verhindert werden können, ließ die Staatsanwaltschaft offen.

Festnahme nach Brand am Kehlsteinhaus

Am Freitagabend gegen 21.15 Uhr löste ein Rauchmelder im Kehlsteinhaus Alarm aus. Auf der für den Privatverkehr gesperrten Kehlsteinstraße kam den Feuerwehren ein Motorradfahrer auf einer Maschine ohne Kennzeichen entgegen. Das Motorrad hatte er sich nach Informationen seines Umfelds gerade erst gekauft.

Ein psychiatrisches Kurzgutachten kam zu dem Ergebnis, dass der 33-Jährige psychisch krank ist. Die Staatsanwaltschaft geht von zumindest verminderter Schuldfähigkeit aus. Ein Ermittlungsrichter ordnete am Samstag (24. Oktober) seine einstweilige Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Geprüft wird auch ein politisches Motiv. Zu einem möglichen Zusammenhang zwischen Selbstanzeige und Brand äußern sich die Ermittler nicht. Das Verfahren befinde sich „noch ganz am Anfang“, schreibt Vietze.

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