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Nach heimlichen intimen Fotos von Mitschülerinnen: Schüler verlassen Potsdamer Hannah

Nation

Nachdem zwei Schüler am Potsdamer Hannah-Arendt-Gymnasium heimlich intime Fotos von Schülerinnen gemacht haben sollen, haben die Beschuldigten die Schule verlassen. Sie seien im Einvernehmen mit ihren Eltern nicht mehr Schüler des Gymnasiums, teilte das Bildungsministerium der Deutschen Presse-Agentur mit.

Die Vorwürfe waren vor den Sommerferien bekannt geworden. Sowohl Schulleitung als auch Eltern hatten Anzeige erstattet, die Polizei hatte ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und die Schule hatte die Schüler zunächst vorläufig vom Unterricht ausgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft prüft das Vorliegen eines Anfangsverdachtes wegen des Verstoßes gegen das Kunsturhebergesetz. Das Gesetz besagt, dass Bildnisse „nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden“ dürfen.

Tablets dürfen vorerst nicht privat genutzt werden

„Der benannte Vorfall hat dazu geführt, dass für die gesamte Schülerschaft auch ein Verbot für die private Tabletnutzung ausgesprochen wurde“, heißt es vom Ministerium. Ein Handyverbot gebe es bereits seit Gründung der Schule. Bis zum zweiten Halbjahr des neuen Schuljahres sollen Lehrkräfte, Eltern sowie Schülerinnen und Schüler gemeinsam erarbeiten, wie mit Tablets an der Schule in Zukunft umgegangen wird.

Zu Beginn des Schuljahres werde nochmals die Präventionsbeauftragte der Polizei mit der betreffenden Klasse arbeiten und den Fall gemeinsam mit der Lehrkraft aufarbeiten, so der Plan laut Ministerium. Vorgesehen sei auch, dass sie regelmäßig in den 7. Klassen einen Workshop zu den Themen Cybermobbing, Recht am eigenen Bild und zu strafrechtlichen Konsequenzen durchführt. Das Krisenteam der Schule tage in einem regelmäßigen Rhythmus, um zukünftig derartigen Vorfällen zu begegnen.

Fotos hoben „gezielt intime körperliche Bereiche hervor“

Details zu dem Vorfall geben Polizei und Ministerium nicht heraus – zum Schutz der Minderjährigen. Die Schule möchte sich dazu grundsätzlich nicht äußern. Zuletzt hatte das Bildungsministerium erklärt: „Die Aufnahmen sollen in einer Weise erstellt worden sein, die gezielt intime körperliche Bereiche hervorhebt und damit den höchstpersönlichen Lebensbereich der betroffenen Schülerinnen berührt.“

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