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Nach Messerangriff auf Lehrerin in Essen: Islamistischer Schüler wegen zweifachen Mordversuchs verurteilt

Nation

Ein Essener Schüler ist als islamistischer Messerangreifer zu neun Jahren Jugendhaft verurteilt worden. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht verurteilte ihn wegen zweifachen versuchten Mordes, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Der zur Tatzeit 17-Jährige hatte vor einem Jahr seine Klassenlehrerin an einem Berufskolleg und einen Obdachlosen mit einem Messer angegriffen und lebensgefährlich verletzt.

Die Frau erlitt lebensgefährliche Verletzungen im Brustbereich. Anschließend habe sich der Schüler nach Angaben des Gerichts zur Alten Synagoge in Essen begeben, um dort möglichst viele Juden zu töten. Nachdem ihm der Zutritt zur Synagoge verweigert worden sei, habe er aus Wut an einer nahegelegenen Bushaltestelle einem Obdachlosen ein Messer in den oberen Rücken bis in die Lunge gerammt. Auch der Mann erlitt lebensgefährliche Verletzungen.

Radikalislamische Einstellung

Nach Angaben des Gerichts hatte der Angeklagte aus dem Kosovo über das Internet eine radikalislamische Einstellung entwickelt. Als Auslöser für die Tat habe er angegeben, seine Lehrerin habe den Propheten Mohammed beleidigt. Zudem habe er geplant, sich anschließend von Polizisten erschießen zu lassen.

Der Senat ordnete die Unterbringung in einer sozialtherapeutischen Einrichtung an und behielt sich die Sicherungsverwahrung vor, weil von dem inzwischen 18-Jährigen weitere schwere Straftaten zu erwarten seien. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Prozess fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Ein Jahr unter der Höchststrafe

Mit dem Urteil folgte das Gericht der Strafforderung der Bundesanwaltschaft und blieb dabei ein Jahr unter der Jugendhöchststrafe von zehn Jahren. Der Verteidiger hatte sechseinhalb Jahre Haft beantragt.

Der Angeklagte wurde außerdem wegen vorsätzlicher Körperverletzung sowie wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Nötigung verurteilt. In die Jugendstrafe wurde ein früheres Urteil des Amtsgerichts Essen einbezogen.

Zunächst habe er am Tattag, dem 5. September 2025, den Hausmeister einer Grundschule angegriffen, an der er Sozialstunden abgeleistet hatte. Tags zuvor habe der Hausmeister ihn wegen einer zu langen Pause gemaßregelt. Der Schüler habe ihm mit der Faust in Richtung seines Kopfes geschlagen, aber seine Schulter getroffen. Dabei habe es sich aber nicht wie angeklagt um einen Mordversuch gehandelt.

Mit Schuss ins Gesicht gestoppt

Weil er als Märtyrer sterben und von der Polizei erschossen werden wollte, habe er nach den Taten in einem Park in der Nähe des Essener Hauptbahnhofs absichtlich ein Messer gezogen, als ihn die Polizei stellte und aufforderte, sich nicht zu bewegen. Ein Polizist habe ihm daraufhin mit einer Maschinenpistole ins Gesicht geschossen, um ihn zu stoppen. Er musste operiert und auf einer Intensivstation behandelt werden.

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