Nach Streit mit Sinti im Freibad: Freiburg ändert Badeordnung
Die umstrittene Aydan Özoğuz, damals Staatsministerin bei der Bundeskanzlerin und Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, formulierte 2015 das Leitmotiv der Masseninwanderungsgesellschaft: „Unser Zusammenleben muss täglich neu ausgehandelt werden.“ Worunter Deutschland seither immer mehr zurückweicht, immer mehr öffentliche Plätze und innere Sicherheit verliert, liefert nun Freiburg ein jüngstes Beispiel dieses Aushandeln oder Handel: Aus Aushandeln wird Kapitulation. Ende Mai kam es im Freibad St. Georgen zu einer Auseinandersetzung zwischen einem Bademeister und mehreren Badegästen. Mehrere junge Frauen trugen knielange Baderöcke aus Badetextil über dem Badeanzug. Der Bademeister verwies sie aus dem Becken. Im anschließenden Streit rief er die Polizei; mehrere Personen mussten das Bad in Begleitung der Beamten verlassen und erhielten Hausverbot. Über den genauen Ablauf gibt es unterschiedliche Darstellungen. Die jungen Frauen waren Sintizze und erklärten, die Baderöcke aus „kulturellen Gründen“ zu tragen. Auch die übrigen hinausgewiesenen Personen gehörten laut SWR zur Sinti-Minderheit. Danach wurden Rassismus- und Antiziganismusvorwürfe erhoben. Das Roma Büro Freiburg schrieb am 27. Mai, mehrere Sinti-Familien seien mit Polizei aus dem Bad verwiesen worden; der Bademeister habe sich im Gespräch bedroht gefühlt. Die Organisation sprach von rund zwei Dutzend Polizisten. Eine Petition verlangte geeignete Baderöcke und bedeckte Badekleidung, respektvollen Umgang sowie Regeln gegen Diskriminierung. Es folgten Gespräche der Betroffenen mit Regio Bäder, der Landesvertretung Deutscher Sinti und Roma Baden-Württemberg und der Antidiskriminierungsstelle der Stadt Freiburg. Deren Leiterin Coralla Reinhardt, zugleich Mitglied im Sinti-Verein Freiburg, bezeichnete die polizeiliche Begleitung aus dem Bad als „traumatisierend“. Die Nachricht habe sie im Urlaub erreicht, anschließend habe man sofort den Dialog mit der Stadt gesucht. Dann kam der Freiburger „Kompromiss“: Regio-Bäder-Chef Matthias Müller entschuldigte sich für die Eskalation. Die Hausverbote wurden aufgehoben, die Betroffenen erhielten Saisonkarten als Entschädigung. Das Badepersonal bekam zusätzliche Schulungen. Und die Badeordnung wurde geändert. Müller erklärte, eine präzisere Regelung hätte den Vorfall vermeiden können. Genau an dieser Stelle ist das tägliche Aushandeln wieder in Unterwerfung gemündet. Ein Mitarbeiter setzt die Regeln seines Arbeitgebers durch, der Streit eskaliert bis zum Polizeieinsatz, und am Ende entschuldigt sich der Arbeitgeber, nimmt die Hausverbote zurück, schult sein Personal und ändert die Vorschrift. Özoguz’ tägliches Aushandeln endet wieder damit, dass die deutsche Seite sich selbst herunterhandelt und unterwirft. Eine Integration in das gastgebende Land ist nicht erforderlich. Eine klumpige Verhandlungsmasse, die beim geringsten dagegen Pusten nachgibt. Baderöcke und Burkinis sind in Freiburg nun ausdrücklich zulässig, sofern sie eng anliegen und aus geeignetem Badetextil ohne Baumwollanteil bestehen. Unterwäsche und Straßenkleidung bleiben verboten. Die neue Badeordnung warnt zugleich selbst: Längere Baderöcke und Burkinis würden „auf eigene Gefahr“ getragen, weil bei einer Länge über das Knie die Bewegungsfreiheit im Wasser eingeschränkt sein könne. Den Anordnungen des Badepersonals ist laut derselben Ordnung Folge zu leisten. Auch die Hygienefrage lässt sich nicht einfach wegmoderieren. ARGE-Chef Necdet Mantar hält zwar vor allem das richtige „badeübliche“ Material für entscheidend. So, so. Lörrach und Weil am Rhein gehen dennoch strenger vor: Dort ist nur enganliegende Badekleidung erlaubt; Burkinis und Baderöcke sind ebenso verboten wie weite Badeshorts für Männer. Die Begründung: Lange Badekleidung könne mehr Schmutz und Partikel ins Wasser bringen und den Reinigungsaufwand erheblich erhöhen. Mal sehen, wie lange noch. Freiburg entscheidet nach dem Konflikt jedenfalls genau in die andere Richtung. Die Debatte ist nicht neu. 2013 wurde einer Frau mit Burkini der Zutritt zu einem Konstanzer Hallenbad verweigert. Es folgten Klagedrohung und wissenschaftliches Gutachten; am Ende wurde der Burkini ausdrücklich erlaubt. Heute seien Burkinis laut Mantar in den meisten Bädern gelebte Praxis. Diskussionen über „übliche Badebekleidung“ gebe es allerdings so lange wie Freibäder. Gerade deshalb brauche das Personal klare Orientierung. Am 6. August folgte die symbolische Krönung: Im Freibad St. Georgen feierten die Beteiligten gemeinsam „Vielfalt unter freiem Himmel“. Die Landesvertretung Deutscher Sinti und Roma erklärte, die Situation sei schwierig gewesen, man sei nun aber stolz auf das Ergebnis. „Abblocken, Anklagen, Gespräche verweigern“ gebe es bereits genug; man müsse sich zusammensetzen und Lösungen anpacken. Reinhardt hofft, dass sich ein solcher Vorfall nicht wiederholt. Zuvor seien die Betroffenen als Stadtgespräch so belastet gewesen, dass sie irgendwann nicht mehr gekonnt hätten. Der SWR nennt das ein „versöhnliches Ende“. Für die Betroffenen durchaus. Für das Personal lautet die Lektion anders. Wer Regeln durchsetzt, kann am Ende selbst zur Schulung geschickt werden, während die Regel neu geschrieben wird. „Unser Zusammenleben muss täglich neu ausgehandelt werden.“ Freiburg hat ausgehandelt. Und Deutschland hat wieder einmal nachgegeben.