DAX +0,44 % 25.818,21 Pkt 18:00:00 MDAX +0,15 % 30.472,32 Pkt 18:00:00 Euro Stoxx 50 -1,22 % 6.131,31 Pkt 18:00:00 Dow Jones -1,34 % 51.770,31 Pkt 21:47:53 S&P 500 -2,12 % 7.580,07 Pkt 21:00:00 Nasdaq -4,19 % 25.437,00 Pkt 22:15:59 Nikkei -2,12 % 63.290,11 Pkt 07:45:03 Gold -3,63 % 3.884,90 USD 21:59:59 Silber -5,86 % 49,14 USD 21:59:59 Brent -2,22 % 112,33 USD 21:59:57 WTI +0,93 % 102,95 USD 21:59:59 Bitcoin -0,18 % 77.064,38 USD 04:44:19 EUR/USD +0,09 % 1,11660 USD 22:29:43 EUR/GBP -0,44 % 0,83320 GBP 22:26:43 EUR/CHF -0,37 % 0,92020 CHF 22:28:43 EUR/JPY -0,14 % 175,816 JPY 22:28:43

Netflix: Wer das jetzt nicht tut, verliert sein Abo

Unterhaltung

Streaming-Abonnements werden für viele Nutzer*innen erneut teurer. Nun erreicht die jüngste Preiserhöhung offenbar auch erste Bestandskund*innen von Netflix. Dabei reicht es nicht aus, die Mitteilung einfach wegzuklicken. Wer zu den Betroffenen gehört, muss auf die Preisänderung reagieren.

Netflix verlangt Zustimmung zum neuen Preis

Der Streamingdienst fordert erste Abonnentinnen und Abonnenten derzeit direkt in der App dazu auf, den höheren Preis zu akzeptieren. Laut der verschickten Mitteilung steigt der monatliche Gesamtpreis für Netflix-Abos ab dem 18. Oktober. Die Bestätigungsanforderung weist dabei lediglich die eigene Kontogebühr und ihren Anstieg aus, wie hier im Fall eines Standard-Abos:

Besonders wichtig ist der Hinweis unterhalb der Preisankündigung. Dort schreibt der Streamingdienst: „Falls wir keine Rückmeldung von Ihnen erhalten, müssen wir Ihre Mitgliedschaft leider kündigen.“ Wer das Abo zu den veränderten Bedingungen weiterführen oder in einen anderen Tarif wechseln möchte, muss also aktiv auf einen der beiden Buttons in der Nachricht tippen. Tust du dagegen bis zum 18. Oktober weder das eine noch das andere, verlierst du automatisch dein Abonnement.

Warum die Zustimmung diesmal wichtig ist

Dass Kund*innen ausdrücklich mit der Preisänderung konfrontiert werden, hat auch einen rechtlich relevanten Hintergrund. Das Landgericht Köln hatte im Mai 2025 in einem konkreten Fall frühere Netflix-Preiserhöhungen aus den Jahren 2017, 2019 und 2021 für unwirksam gehalten.

Laut der Verbraucherzentrale durfte der Dienst die Gebühren in diesem Fall nicht allein auf Grundlage seiner damaligen Preisanpassungsklauseln erhöhen. Das Urteil bezog sich allerdings auf frühere Vertragsgestaltungen und einen konkreten Rechtsstreit. Für aktuell angeschriebene Kund*innen bedeutet die neue Einblendung deshalb vor allem eines: Sie sollten sie nicht ignorieren.

Quellen: Netflix, Verbraucherzentrale

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