DAX +0,62 % 26.462,02 Pkt 12:48:29 MDAX +0,78 % 32.517,61 Pkt 12:48:29 Euro Stoxx 50 +0,35 % 6.562,46 Pkt 12:48:15 Dow Jones -0,07 % 53.732,41 Pkt 22:41:05 S&P 500 +0,48 % 7.785,76 Pkt 22:39:27 Nasdaq +0,53 % 26.729,16 Pkt 23:15:59 Nikkei +0,74 % 69.220,25 Pkt 08:45:03 Gold +0,40 % 4.455,00 USD 12:53:15 Silber +1,04 % 65,79 USD 12:53:29 Brent +0,54 % 89,00 USD 12:53:28 WTI +0,19 % 82,56 USD 12:53:27 Bitcoin +1,28 % 63.621,46 USD 13:03:25 EUR/USD +0,53 % 1,15960 USD 13:02:55 EUR/GBP +0,01 % 0,85500 GBP 13:03:28 EUR/CHF +0,02 % 0,93920 CHF 13:03:29 EUR/JPY +0,34 % 184,508 JPY 13:03:29

Neue erschütternde Einblicke in das Privatleben der Angeklagten

Nation

Im Fabian-Mordprozess am Landgericht Rostock haben mehrere Zeugen die Angeklagte genauer beschrieben. Die 30-Jährige steht wegen „heimtückischen Mordes“ vor Gericht, schweigt aber bisher im Prozess, so dass die Kammer über Zeugen die Persönlichkeit der Angeklagten näher beleuchten will. +++ Szenen aus dem Gerichtssaal, sehen sie im Video oben.+++ Angeklagte habe zu ihrer eigenen Mutter keinen Kontakt Dabei erklärte eine 49-jährige Gerichtshelferin, die im Januar 2026 im Gefängnis mit der Angeklagten sprach, dass diese „ein innigeres Verhältnis zu Tieren hatte, als zu Menschen.“ Das könne auch an ihrer Kindheit liegen, die von „häufigen Beziehungsabbrüchen“ geprägt sei. Die 30-Jährige habe ihren Vater nie kennengelernt. Zur eigenen Mutter - die ständig wechselnde sexuelle Kontakte gehabt haben soll - habe die Pferdesportlerin keinen Kontakt mehr. Die 30-Jährige sei nach vielen Umzügen der Mutter letztlich bei den Großeltern in Reimershagen aufgewachsen, wo sie am Ende im November 2025 auch verhaftet wurde. Den Vater von Fabian soll sie schon in der Schule gekannt haben. Zum Tatvorwurf habe die Angeklagte damals gesagt: Sie solle etwas getan haben, was sie nicht getan hat, erklärte die Gerichtshelferin. Genauer habe sie nicht nachgefragt. Die 30-Jährige habe einen Hauptschulabschluss, eine Lackierer-Lehre begonnen, aber nicht abgeschlossen. Das seien die wichtigsten Personen in ihrem Leben Sie habe berichtet, dass sie in dieser Zeit vergewaltigt worden sein soll. Richter Holger Schütt erklärte, dass sich das in den Akten nicht bestätige. Es gebe nur einen Übergriff, der angezeigt wurde. „Sie sagte in dem Gespräch, dass ihre Psyche damals nicht mehr mitgespielt hat“, sagte die Gerichtshelferin. Die 30-Jährige habe erklärt, sie sei „nicht frei im Kopf“. Seither soll die Angeklagte in psychischer Behandlung sein, seit 2015 bekomme sie eine Erwerbsunfähigkeitsrente. Zu den wichtigsten Personen in ihrem Leben habe sie die Oma, den Opa, den eigenen Sohn, den Ex-Freund und Vater von Fabian sowie ihren verstorbenen Vater gezählt. Nach der Trennung von Fabians Vater - der sich im August 2025 von ihr losgesagt hatte - sagte sie, Tiere seien ihr „einziger Halt im Leben“. Sie wisse die Geburtsdaten der Pferde eher, als sie die Orte nennen könne, an denen sie, wann, zur Schule gegangen ist. So habe sie der plötzliche Tod einer Stute, mit der sie 15 Jahre ihres Lebens verbracht hatte, sehr erschüttert. Ihr Wunsch sei es, wieder aus der JVA herauszukommen und ihr Kind wiederzusehen, das inzwischen in einer Pflegefamilie lebt. Sie wolle auch „die Kontrolle wieder haben“. Ein psychiatrischer Gutachter verfolgt den Prozess. Das Gericht will außerdem noch eine Tierärztin, die die Pferde und Ponys der Frau betreut hat, eine ehemalige Chefin aus einem Reiterei-Fachgeschäft sowie weitere Bekannte hören. Angeklagte bezeichnete sich als Fabians „Ziehmutter“ Die Angeklagte hatte sich selbst mehrfach als „Ziehmutter“ von Fabian bezeichnet und die Polizei am 14. Oktober 2025 zu dem einsamen Tümpel nahe Klein Upahl geführt, wo die angebrannte Leiche des Jungen lag. Wegen einer Reihe von Indizien geriet sie kurz danach unter Verdacht. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr vor, den Jungen aus Güstrow abgeholt und getötet zu haben, um die Beziehung zu dessen Vater wieder aufnehmen zu können. Der achtjährige Fabian war am Freitag, den 10. Oktober 2025 verschwunden, als er wegen Nasenblutens allein zu Hause war. Den Mord schätzt ein Fallanalyst der Polizei als „eine Tat, bei der ein unbedingter Tötungswille zum Ausdruck kommt“ ein.

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