DAX +0,66 % 25.629,24 Pkt 18:00:00 MDAX -0,82 % 31.980,52 Pkt 18:00:00 Euro Stoxx 50 +0,21 % 6.358,01 Pkt 18:00:00 Dow Jones +1,70 % 52.470,97 Pkt 19:18:50 S&P 500 +2,19 % 7.476,53 Pkt 19:18:49 Nasdaq +3,50 % 25.297,48 Pkt 19:18:49 Nikkei +4,03 % 64.362,02 Pkt 08:45:03 Gold -0,03 % 4.098,90 USD 19:08:39 Silber -2,03 % 57,62 USD 19:08:46 Brent +1,10 % 90,01 USD 19:03:24 WTI +1,20 % 84,59 USD 19:08:47 Bitcoin -2,94 % 62.819,17 USD 19:18:48 EUR/USD +0,51 % 1,15260 USD 19:18:22 EUR/GBP -0,29 % 0,85530 GBP 19:18:49 EUR/CHF -0,13 % 0,93150 CHF 19:18:49 EUR/JPY -1,89 % 183,721 JPY 19:18:49

Neue EU-Regel: Ab heute! Endlich gibt’s ein Recht auf Reparatur

Wirtschaft

TTS-Player überspringen↵Artikel weiterlesen Reparieren statt wegwerfen! Ab dem heutigen Freitag, 31. Juli 2026, greifen neue EU-Regeln, die es erleichtern, Elektrogeräte zu reparieren und ihre Lebensdauer zu verlängern. Was gilt jetzt für ältere und neue Geräte? Auch ältere Geräte profitieren Die neue Reparaturpflicht gilt nicht nur für Geräte, die ab heute gekauft werden. Wer etwa einen drei Jahre alten Fernseher oder eine Waschmaschine besitzt, kann den Hersteller künftig ebenfalls zur Reparatur auffordern – vorausgesetzt, das Gerät gehört zu den betroffenen Produktgruppen. Die Reparatur muss allerdings nicht kostenlos sein, sondern darf zu einem angemessenen Preis angeboten werden. Mehr Gewährleistung nach Reparaturen Innerhalb der ersten zwei Jahre nach dem Kauf haben Verbraucher nun die Wahl: kostenlose Reparatur oder Austauschgerät. Entscheidet man sich für die Reparatur, gibt es ein Jahr extra Gewährleistung obendrauf. Wichtig: Diese neue Regel gilt nur für Geräte, die ab dem 31. Juli 2026 gekauft werden. „Verbraucher profitieren also innerhalb der gesetzlichen Gewährleistung von einer verlängerten Gewährleistungsfrist, wenn sie sich für eine Reparatur entscheiden“, erklärt Philip Heldt von der Verbraucherzentrale NRW . Hersteller müssen ran Nach Ablauf der Gewährleistung müssen Hersteller nun viele Geräte zu einem „angemessenen Preis“ reparieren und Ersatzteile bereitstellen. Betroffen sind unter anderem folgende Geräte: Smartphones Tablets Fernseher und Monitore Waschmaschinen Waschtrockner und Wäschetrockner Geschirrspüler Kühlschränke und Gefriergeräte Staubsauger und Saugroboter Server und externe Datenspeicher Akkus von E-Bikes und E-Scootern Für Waschmaschinen und Kühlschränke müssen Hersteller zehn Jahre lang Reparaturen und Ersatzteile ermöglichen, für Smartphones sieben Jahre. Die Frist beginnt, sobald das letzte Gerät einer Modellreihe verkauft wird. Gewährleistung oder Garantie? Vorsicht, Verwechslungsgefahr: Die Gewährleistung gilt zwei Jahre ab Kauf und greift bei Mängeln von Anfang an. Garantie ist ein freiwilliges Angebot vom Hersteller. Die neuen EU-Regeln verlängern die Gewährleistung nach einer Reparatur um zwölf Monate – und verpflichten Hersteller außerdem, viele Geräte auch nach Ablauf der Gewährleistung gegen Bezahlung zu reparieren. Freie Werkstätten als Alternative Reparaturen müssen nicht beim Hersteller gemacht werden. Freie Werkstätten sind oft günstiger. Hersteller müssen diesen Werkstätten Ersatzteile zur Verfügung stellen. Preise vergleichen lohnt sich Die Verbraucherzentrale rät, vorher die Preise zu checken. Ein verbindlicher Kostenvoranschlag kann dabei helfen. So lassen sich verschiedene Angebote vergleichen.

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