DAX +1,36 % 25.959,48 Pkt 09:47:03 MDAX +0,60 % 32.408,58 Pkt 09:47:04 Euro Stoxx 50 +0,71 % 6.402,89 Pkt 09:47:00 Dow Jones +1,73 % 52.485,03 Pkt 23:22:18 S&P 500 +2,37 % 7.489,72 Pkt 23:22:12 Nasdaq +3,81 % 25.373,85 Pkt 23:15:59 Nikkei -0,94 % 63.754,90 Pkt 08:45:03 Gold +0,21 % 4.115,70 USD 09:52:01 Silber +1,14 % 58,45 USD 09:52:00 Brent -5,02 % 83,52 USD 09:52:02 WTI -6,04 % 79,56 USD 09:52:02 Bitcoin -1,53 % 62.528,63 USD 10:01:59 EUR/USD +0,04 % 1,15290 USD 10:01:53 EUR/GBP +0,05 % 0,85640 GBP 10:02:04 EUR/CHF +0,33 % 0,93180 CHF 10:02:04 EUR/JPY -2,13 % 180,644 JPY 10:02:04

Neue EU-Regel greift schon

Wirtschaft

Startseite Verbraucher Schon bemerkt? Wichtige August-Änderung dürfte dm- und Rossmann-Kunden bereits auffallen Von: Janine Karrasch Uns auf Google folgen Seit dem 1. August gilt bei dm, Rossmann und anderen Drogerien eine neue EU-Kennzeichnungspflicht für Duftstoffe in Kosmetikprodukten. Brüssel – Auf den Verpackungen von Kosmetik- und Pflegeprodukten verändert sich in diesen Tagen etwas, das auf den ersten Blick klein wirkt, aber weitreichende Folgen hat. Hersteller müssen ab sofort deutlich mehr Inhaltsstoffe einzeln benennen als bisher üblich. Kunden, die bislang unbemerkt bestimmte Produkte nutzten, könnten künftig ungewohnte Namen in der Zutatenliste entdecken. Der Auslöser dafür liegt nicht bei den Herstellern selbst, sondern in einer neuen gesetzlichen Vorgabe. Konkret handelt es sich um eine neue EU-Verordnung, die seit dem 1. August 2026 wirksam ist. Betroffen sind Produkte, die in nahezu jedem Badezimmer stehen und regelmäßig bei großen Drogerieketten wie dm oder Rossmann über die Ladentheke gehen. Für Allergikerinnen und Allergiker bedeutet die Änderung einen spürbaren Zugewinn an Transparenz beim Einkauf. Neue Kennzeichnungspflicht für Duftstoffe: Das ändert sich bei dm, Rossmann und co. Die europäische Verordnung 2023/1545 erweitert den Anhang III der EU-Kosmetikverordnung. Sie untersagt es Herstellern, bestimmte Duftstoffe pauschal unter Sammelbegriffen wie „Parfum“ oder „Aroma“ zu verbergen. Stattdessen müssen diese Stoffe namentlich in der Zutatenliste erscheinen. Die dafür vorgesehene Übergangsfrist endete am 31. Juli 2026. Bislang waren Hersteller lediglich verpflichtet, 24 als besonders allergen eingestufte Duftstoffe gesondert zu nennen. Diese Liste wächst durch die neue Verordnung auf mehr als 80 Substanzen. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) stellt eine entsprechende Übersicht bereit, die unter anderem Limonen, Linalool, Citronellol, Geraniol und Eugenol umfasst, aber auch pflanzliche Extrakte wie Ylang-Ylang-, Bergamotte- und Sandelholzöl sowie Eichenmoos- und Baummoosextrakt. Grundlage für die Erweiterung ist eine Bewertung des wissenschaftlichen Ausschusses für Verbrauchersicherheit der EU (SCCS), der den betreffenden Stoffen ein erhöhtes allergenes Risiko attestiert. EU legt zwei Schwellenwerte für Kosmetikprodukte fest – mehr Transparenz für Allergiker Die Kennzeichnungspflicht erstreckt sich auf ein breites Produktspektrum: Cremes, Parfüms, Deodorants, Duschgele, Shampoos, Seifen sowie weitere Haarpflegeprodukte fallen darunter. Dabei unterscheidet die Verordnung zwischen zwei Schwellenwerten. Bei Produkten, die auf Haut oder Haaren verbleiben, greift die Pflicht bereits ab einer Konzentration von 0,001 Prozent. Bei abzuspülenden Produkten wie Duschgel oder Shampoo liegt die Grenze mit 0,01 Prozent etwas höher. Produkte, die bis zum 31. Juli 2026 nach den bisherigen Vorschriften in Verkehr gebracht wurden, dürfen laut BVL noch bis zum 31. Juli 2028 abverkauft werden. In den Regalen von dm, Rossmann und anderen Anbietern werden deshalb über einen längeren Zeitraum Produkte mit alter und neuer Kennzeichnung nebeneinander zu finden sein. Wer sicherstellen will, ob ein Produkt bereits die vollständige Liste enthält, sollte deshalb die Zutatenliste selbst prüfen, statt sich allein auf das Kaufdatum im Regal zu verlassen. Duftstoffe gehören zu den häufigsten Auslösern von Kontaktallergien in Deutschland „Duftstoffe sind auch die Substanzen, die – nach Nickel – am zweithäufigsten für Kontaktallergien verantwortlich sind“, sagt Dr. Hans-Georg Dauer vom Berufsverband der Deutschen Dermatologen (BVDD). Sie entstehen, wenn das Immunsystem einen eigentlich harmlosen Duftstoff nach wiederholtem Hautkontakt als Bedrohung fehlinterpretiert und mit einer Entzündungsreaktion antwortet. Diese Sensibilisierung baut sich häufig über Jahre auf, weshalb Betroffene den Zusammenhang mit einem bestimmten Produkt oft erst spät erkennen. Besonders anfällig sind Hautpartien, die regelmäßig mit Parfüm oder Deodorant in Kontakt kommen. Prof. Dr. Wolfgang Uter, Dermatologe an der Universität Erlangen-Nürnberg, erklärt gegenüber hautsache.de die besondere Empfindlichkeit der Achselhöhlen: Die „dünne Haut und die feuchte Kammer zwischen den Hautfalten“ böten Duftstoffallergenen dort besonders gute Bedingungen.

← Zurück zu News

Bereit für Ihre kostenlose E-Mail?

512 MB Speicher, modernes Webmail und ein News-Portal — kostenlos starten.

Jetzt kostenlos registrieren